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Große Mehrheit: Evangelische Kirchenfusion im Norden beschlossen

Die Kirchenparlamentarier aus Nordelbien, Mecklenburg und Pommern haben bei der Verfassunggebenden Synode in Rostock mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Gründung der Nordkirche gestimmt.

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  Damit endete ein rund vierjähriger Verhandlungsprozess. Das Gründungsfest wird am 27. Mai zu Pfingsten in Ratzeburg gefeiert. Der Schleswiger Bischof Gerhard Ulrich nannte die Entscheidung «eine historische Stunde». Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, erklärte, mit dem Zusammenschluss der drei Landeskirchen enstehe «die erste Gliedkirche der EKD, die große ost- und westdeutsche Gebiete in einer Kirchenstruktur vereint». Die Vor- und auch die Nachteile, die eine solche Fusion für die einzelnen Landeskirchen mit sich bringt, würden in der Verfassung zu einem guten Ausgleich gebracht.

 Von den anwesenden 255 Mitgliedern der Gesamtsynode stimmten 227 für die Verfassung, 22 dagegen, 6 enthielten sich. Es waren 178 Ja-Stimmen erforderlich. An der Abstimmung nahmen insgesamt 255 Synodale teil. Auch das Einführungsgesetz erhielt die erforderlichen Mehrheiten: 227 stimmten dafür, 8 dagegen, 20 enthielten sich.

 Mit 2,3 Millionen Mitgliedern umfasst die künftige Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. In Schleswig-Holstein sind derzeit rund 60 Prozent der Bevölkerung evangelisch, in Hamburg sind es 41 Prozent, in Mecklenburg 18 und in Pommern 19 Prozent.

 Die Nordkirche ist künftig eine der mitgliederstärksten und flächenmäßig größten unter den evangelischen Landeskirchen. Deren Zahl verringert sich mit der Fusion auf 20.

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 Sitz des gemeinsamen Kirchenamts wird Kiel, der künftige Landesbischof, der im Frühjahr 2013 gewählt wird, soll in Schwerin residieren. In Hamburg, Schleswig und Greifswald wird es Sprengelbischöfe geben. Für eine Übergangszeit bis 2018 ist in Schwerin ein zusätzlicher Sprengelbischof vorgesehen. Mindestens bis 2018 wird es kein einheitliches Arbeitsrecht geben. Bis dahin soll in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern noch der sogenannte Dritte Weg gelten, der keine Beteiligung von Gewerkschaften an Tarifverhandlungen vorsieht.

 Ebenfalls erst 2018 sollen die Bezüge der Kirchenbeamten und Pastoren in Mecklenburg und Pommern an das Westniveau angeglichen werden. In Folge der Fusion soll es keine Kündigungen geben. Geplant ist, dass in den kommenden Jahren 15 Prozent der Leitungs- und Verwaltungsstellen eingespart werden.

(Quelle: epd)

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