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Katholische Kirche : Bischof Fürst heizt Geschiedenen-Debatte an

Werden wiederverheiratete Geschiedene bald zu den Sakramenten zugelassen? Bischof Gebhard Fürst kündigte im Gespräch mit domradio.de Reformen an. Auch über Änderungen des kirchlichen Arbeitsrechts wurde auf der Herbstvollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken diskutiert.

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 Seit 2010 wird intensiv über das Thema diskutiert. Nach der Einschätzung von Fürst zeichnen sich nun erste Fortschritte ab: Wiederverheiratete Geschiedene könnten demnach wieder zu den Sakramenten zugelassen werden und auch das Arbeitsrecht soll reformiert werden, wie domradio.de berichtet.

 Grund für die Reformen ist zum einen die steigende Zahl der Geschiedenen – 2012 waren es 197.100 geschiedene Ehen. Zum anderen geht es aber auch um die Glaubwürdigkeit der Kirche. "Die Frage nach der Erteilung der Absolution und der Zulassung zur Kommunion ist auch eine Frage an die kirchliche Botschaft von Schuld, Umkehr und Versöhnung", so Fürst. Die Kirche kann nicht als Ort der Versöhnung wahrgenommen werden, wenn sie die Glaubensnot von wiederverheirateten Geschiedenen ignoriert.

 Die größten Spielräume sieht Fürst allerdings beim Arbeitsrecht, da es sich nicht um dogmatische Fragen handelt. Zwar müssen kirchliche Mitarbeiter gegenüber ihrem Arbeitgeber loyal sein, die private Lebensführung spiele dabei aber nur eine untergeordnete Rolle. Wiederverheiratete Geschiedene sollen deshalb künftig in kirchlichen Einrichtungen arbeiten dürfen. Verkündigungsnahe Tätigkeiten sollen aber weiterhin strenger bewertet werden.

 Trotz des Reformwillens: Die Ehe soll unauflöslich bleiben, sagt Fürst. Die Reformen seien ein großer Schritt in die Zukunft. Die katholische Kirche bewege sich damit auf das Erzbistum Freiburg zu, obwohl der Vatikan dessen Reformvorschläge abgelehnt hat. 

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