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Kurioser Namensstreit: Christlicher Verein siegt gegen Luckes ALFA-Partei

Die Organisation "Aktion Lebensrecht für Alle" – kurz ALfA – hat im Rechtssteit um den Namen von Bernd Luckes ALFA-Partei gewonnen. Das bestätigte der Politiker gegenüber Spiegel Online. Der Verein wolle nicht mit einer Partei verwechselt werden.

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Der Verein für Lebensrecht "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA) hat vor dem Landgericht Augsburg im Streit um den Namen von Bernd Luckes ALFA-Partei Recht zugesprochen bekommen. Der Name der Partei ist ein Akronym für die "Allianz für Fortschritt und Aufbruch". Der Politiker bestätige gegenüber Spiegel Online die Niederlage. Er wolle die Urteilsbegründung abwarten, "aber wahrscheinlich gehen wir in Berufung".

Der Verein mit Sitz in Augsburg begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Augsburg, der Klage wegen Namensrechtsverletzung gegen die von Bernd Lucke gegründete ALFA-Partei stattzugegeben. Die AlfA-Bundesvorsitzende Claudia Kaminski erklärte am Montag gegenüber pro: "Wir hoffen, dass die Lucke-Partei das Urteil des Landgerichts Augsburg respektiert und nicht in Berufung geht. Auch sollte die Partei ihre unglückliche Namenswahl jetzt umgehend korrigieren."

Weiter sagte die Vorsitzende des Vereins, der sich unter anderem gegen Abtreibungen ausspricht: "Unsere ALfA, der Verein, der sich seit mehr als 35 Jahren für das Recht auf Leben einsetzt, soll für Mitglieder, Bürger und Medien unterscheidbar bleiben und nicht mit dieser Partei verwechselt werden."

Nachdem Lucke vergangenes Jahr seine neue Partei namens ALFA gegründet hatte, meldete sich die Organisation zu Wort. ALfA befürchtet wegen des "widerrechtlichen Gebrauchs der Kurzbezeichnung" Rufschädigung. Die Vorgehensweise der Partei sei für die Vertreter der Organisation "völlig unverständlich", sagte Kaminski vergangenes Jahr im Gespräch mit Zeit Online. Lucke hätte offensichtlich versäumt, sich gründlich über den Namen zu informieren.

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Der Politiker hatte die ALFA gegründet, nachdem er im Sommer vergangenes Jahr im Streit die AfD verlassen hatte. Frauke Petry und Jörg Meuthen führen als gleichberechtigte Parteivorsitzende aktuell die AfD.

UPDATE (25. Mai): Das Urteil beinhaltet die Verfügung, dass Luckes Partei im Falle der Weiternutzung des Namens ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro zahlen muss. Der Sprecher der Partei, Christian Schmidt, erklärte gegenüber n-tv, man werde Berufung beim Oberlandesgericht in München einlegen.

(Quelle: Christliches Medienmagazin Pro)

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