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Berlin: Senat hält an zehn verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr fest

In Berlin sollen die Geschäfte auch weiter an zehn Sonntagen im Jahr öffnen dürfen.

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Dies sei allerdings künftig nur zwei Mal pro Monat und nicht an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen möglich, erläuterte die für Verbraucherschutz zuständige Senatorin Katrin Lompscher (Linke) am Dienstag nach der Senatssitzung in Berlin. Damit zieht der Senat die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Dezember. Die Karlsruher Richter hatten insbesondere die Öffnung an allen Adventssonntagen gerügt.

Der Gesetzentwurf für das novellierte Ladenöffnungsgesetz sieht sechs stadtweite und vier individuell in den Bezirken anzumeldende Öffnungstage vor. Der Entwurf geht jetzt an den Rat der Bürgermeister, der zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme hat. Voraussichtlich nach der Sommerpause komme die Novelle ins Abgeordnetenhaus zur Beratung, sagte Lompscher.

Senatorin Lompscher sprach von einem «ausgewogenen» Vorschlag, der den Interessen der Bevölkerung und des Einzelhandels gerecht werde. In die Beratungen seien auch die Kirchen eingebunden gewesen, was nicht bedeute, dass in allen Punkten Einigkeit erzielt worden sei, betonte Lompscher. Entgegen der Auffassung der klagenden Kirchen sah das Bundesverfassungsgericht in der seit 2006 geltenden Gesamtzahl von zehn verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr keinen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe.

Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann von der evangelischen Landeskirche erinnerte in einer ersten Reaktion an die Forderung der Karlsruher Richter, dass eine Ladenöffnung an einem Sonn- oder Feiertag «in jedem Einzelfall gut begründet sein muss».

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Der Leiter des katholischen Büros beim Land, Tobias Przytarski, bedauerte, dass der Senat mit bis zu zehn Öffnungstagen «seine Möglichkeiten ausgereizt hat». Die Kirchen würden in Zukunft genau darauf achten, dass die Begründungen «wirklich gewichtig» den strengen Kriterien der Verfassungsrichter entsprechen. Zudem erwarteten die Kirchen, an den parlamentarischen Beratungen beteiligt zu werden.

Die Festlegung der sechs stadtweit verkaufsoffenen Termine soll in Absprache mit Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften erfolgen, sagte Lompscher weiter. Die Zulassung werde zweimal jährlich «durch Allgemeinverfügung» erfolgen. Bislang stehen für dieses Jahr der 5. September anlässlich der Internationalen Funkausstellung und der 7. November anlässlich mehrerer Großveranstaltungen wie Musikfestivals und Messen fest.

Die vier lokalen, sogenannten individuellen Öffnungstage in den Bezirken können anlässlich von Straßenfesten oder Firmenjubiläen sechs Tage vorher beim zuständigen Bezirksamt angezeigt werden. Bei allen Sonderöffnungen an Sonn- oder Feiertagen gelten die Öffnungszeiten von 13 bis 20 Uhr.

(Quelle: epd)

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