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Einstweilige Verfügung: Treberhilfe will Ausschluss aus Diakonie vor Gericht abwehren

Die Berliner Treberhilfe will den drohenden Ausschluss aus dem Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vor Gericht verhindern.

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 Mit einer einstweiligen Verfügung sei dem evangelischen Dachverband untersagt worden, auf der für Donnerstag angesetzten Mitgliederversammlung über den Ausschluss der Treberhilfe gGmbH abzustimmen, sagte eine Sprecherin des seit Monaten in der Kritik stehenden Berliner Sozialunternehmens am Montag.

 Die Diakonie hat nach eigenen Angaben gegen die einstweilige Verfügung beim Landgericht Widerspruch eingelegt. Zur Begründung hieß es in einer Pressemitteilung, die Gesellschafterverhältnisse in der Treberhilfe seien unverändert. Die Anteile würden jeweils zu 50 Prozent vom Ex-Geschäftsführer Hans Harald Ehlert und dem Verein der Treberhilfe gehalten. Die eingesetzte Treuhandgesellschaft sei wiederum an die Weisungen der Gesellschafter gebunden.

 Das Diakonische Werk wirft der Treberhilfe gGmbH unter anderem vor, gegen die in der Satzung des Dachverbandes festgelegten Grundsätze diakonischen Handelns verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue gegen Ehlert. Hintergrund sind Berichte über seinen aufwendigen Lebensstil. Laut Treberhilfe liegen die vom Diakonischen Werk vorgebrachten Ausschlussgründe inzwischen nicht mehr vor. Vielmehr handele die neue Geschäftsführung durchaus «dem diakonischen Auftrag» entsprechend.

(Quelle: epd)

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