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FeG-Präses Hörsting: Freikirchliche Vertretung im SWR-Rundfunkrat soll bleiben

Der Präsident der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF), FeG-Präses Ansgar Hörsting, hat sich noch einmal zum Vorhaben des Baden-Württembergischen Staatsministeriums geäußert, den freikirchlichen Vertreter im SWR-Rundfunkrat zu streichen.

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 In seinem Schreiben an Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Staatsministerin Silke Krebs (beide Bündnis 90/Die Grünen) betonte Hörsting, dass in einem Gremium von 74 Mitgliedern und zahlreichen Mehrfachvertretungen Alternativen denkbar seien, die jeder gesellschaftlich relevanten Gruppe die Mitwirkung mit mindestens einem Vertreter im Rundfunkrat ermöglichen sollte.

Die Freikirchen würden sich nicht gegen eine künftige Vertretung muslimischer Verbände im Rundfunkrat wenden, sondern dagegen, dass sie aus der Mitverantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vollständig ausgeschlossen werden sollten. Der freikirchliche Rundfunkrat vertrete nicht nur die 14 verschiedenen Kirchen und Gemeinschaften der VEF, wie Mennoniten, Freie evangelische Gemeinden, Baptisten, Freikirchliche Pfingstgemeinden, Methodisten, Heilsarmee, Herrnhuter Brüdergemeinde und Siebenten-Tags-Adventisten, sondern auch alle christlichen Kirchen außerhalb der römisch-katholischen Kirche und der evangelischen Landeskirchen. Dazu gehörten insbesondere die Orthodoxen Kirchen, die Neuapostolische Kirche, die Alt-Katholiken sowie zahlreiche freie und unabhängige christliche Gemeinden. Deshalb sei davon auszugehen, dass der Vertreter der Freikirchen im Rundfunkrat des SWR etwa 400.000 Gläubige in Baden-Württemberg und weitere 150.000 in Rheinland-Pfalz vertrete.

Im weltweiten Maßstab gehörten die vom freikirchlichen Rundfunkrat vertretenen Kirchen zu den großen christlichen Denominationen. Beispielhaft genannt seien Orthodoxe (weltweit 300 Millionen Gläubige), Pfingstkirchen (mehr als 100 Millionen), Weltrat methodistischer Kirchen (75 Millionen) oder Baptisten (47 Millionen). Alle diese Kirchen wären weltweit vernetzt, so Hörsting. Das gelte beispielsweise für den Griechisch-Orthodoxen Exarchen von Zentraleuropa, Metropolit Augoustinos, ebenso wie für Bischöfin Wenner, die Vorsitzende des Bischofsrats der weltweiten United Methodist Church.

Bevor, wie geplant, etliche Gruppierungen im Rundfunkrat einen zusätzlichen zweiten Sitz erhielten, etwa Gewerkschafter, Migranten, Naturschützer oder Bildungsverbände, sollte gewährleistet sein, dass relevante Gruppierungen mindestens einen Sitz bekämen. Deshalb bäten die Freikirchen und christlichen Kirchen außerhalb der beiden Großkirchen darum, den Entwurf abzuändern, sodass, wie bisher, ein Vertreter der Freikirchen im Rundfunkrat des SWR mit Sitz und Stimme vertreten sei.

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(Quelle: apd)

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