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Geheimer Kirchenfonds: Herforder Kirchenkreisleitung zieht Konsequenzen

Die insgeheime Anhäufung eines Sondervermögens von fast 50 Millionen Euro im evangelischen Kirchenkreis Herford hat personelle Konsequenzen.

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Der Kreissynodalvorstand erklärte am Samstag vor der Synode des Kirchenkreises seinen Rücktritt, um die politische Verantwortung zu übernehmen. Bis zur Einstellung eines neuen Verwaltungsleiters sollten zudem zwei externe Verwaltungsexperten im Auftrag des Kirchenkreises in den Bereichen Verwaltung Finanzen mitarbeiten, kündigte Superintendent Michael Krause an.

Mit der Einrichtung des kreiskirchlichen Fonds vor über 40 Jahren sei gegen die kirchliche Finanzordnung verstoßen worden, unterstrich Krause, der das heimliche Vermögen am 17. Januar öffentlich gemacht hatte. Der an den kirchlichen Gremien vorbei aufgebaute Fonds werde nun in die reguläre Finanzverwaltung eingebracht, sagte der Superintendent des mit 128.000 Gemeindemitgliedern zweitgrößten Kirchenkreises der westfälischen Landeskirche.

Das Sondervermögen sei von Anfang an nicht im regulären Haushalt ausgewiesen worden, erklärte Krause vor der Synode weiter. Die Kreissynode und der Finanzausschuss hätten zu keiner Zeit Kenntnis davon gehabt. Nach wie vor gebe es jedoch keine Anhaltspunkte für strafrechtliches Vergehen, unterstrich er.

Nach Angaben landeskirchlichen Juristen Thomas Heinrich werde der Haushalt des Kirchenkreises erstmals rund 1,5 Millionen Euro aus Zinsen des Sondervermögens enthalten. Ohne diese Zuschüsse hätten entweder Rücklagen aufgebraucht werden müssen. Andernfalls wäre eine weitere Spardebatte nötig gewesen, wo eine solche Summe eingespart werden könne.

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Der Fonds wurde nach Angaben von Superintendent Krause 1967 vom damaligen Kreissynodalvorstand als «Sparbuch» für schlechte Zeiten eingerichtet. Ursprünglich wurden 1,5 Millionen D-Mark aus Kirchensteuermitteln eingezahlt, die auf heute etwa 49,5 Millionen Euro anwuchsen. Die Sonderkasse war über die Jahrzehnte nur dem jeweiligen Superintendenten und einem kleinen Kreis Eingeweihter bekannt. Die westfälische Landeskirche erklärte, gegen die Betroffenen Disziplinarverfahren einzuleiten.

(Quelle: epd)

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