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Genf: Sterbehelfer wehren sich gegen gesetzliche Regelung

Die Schweizer Sterbehilfeorganisationen «Dignitas» und «Exit» wollen eine gesetzliche Regelung der Freitodbegleitung durch ein Referendum verhindern.

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Dignitas-Generalsekretär Ludwig A. Minelli sagte am Donnerstag in Zürich, seine Organisation wolle weiter ohne «behördliche Bevormundung» sterbewilligen Menschen ihre Dienste anbieten.

  Das Schweizer Volk solle über eine freie Sterbehilfe entscheiden, so Minelli. Die Schweizer Regierung hatte dem Parlament zwei Vorschläge zur Sterbehilfe vorgelegt, mit der sie den Sterbetourismus eindämmen will. Jedes Jahr gehen mehr als hundert Menschen in der Schweiz mit Hilfe der Organisationen in den Tod. Viele Sterbewillige stammen aus dem Ausland, auch aus Deutschland.

  «Wir stellen eine Entwicklung fest, die Grenzen und Schranken nötig macht», sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Organisationen würden ihre Kunden regelrecht anwerben. Eine Variante der Regierung sieht ein totales Verbot der Praxis vor.

  Die zweite Variante schreibt strenge Sorgfaltspflichten für die Sterbehilfeorganisationen vor. Erforderlich wären zwei Gutachten von zwei verschiedenen Ärzten, die von der Suizidhilfeorganisation unabhängig sind. Ein Gutachten müsste belegen, dass die suizidwillige Person urteilsfähig ist. Das zweite Gutachten soll belegen, dass die suizidwillige Person an einer körperlichen Krankheit leidet, die unheilbar ist und in kurzer Zeit zum Tod führt.

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  Somit will die Regierung verhindern, dass psychisch Kranke in den Freitod gehen. Ferner dürfen die Sterbehelfer mit ihrem Dienst keinen Erwerbszweck verfolgen. Dignitas erwiderte, dass die Regierung mit der Verordnung «einsamen Suiziden auf Bahngeleisen und von hohen Brücken und anderen unzulänglichen sowie menschenunwürdigen Methoden Vorschub leistet». Das Schweizer Parlament muss jetzt über die Vorlagen beraten. Eine Entscheidung der Abgeordneten wird frühestens nächstes Jahr erwartet.

(Quelle: epd)

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