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Abtreibung: Kontroverse kirchliche Debatte um §218 [UPDATE]

Die Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Neuregelung des Abtreibungsverbots hat eine innerkirchliche Debatte ausgelöst. Verschiedene Theologen bewerten den EKD-Vorschlag teils sehr unterschiedlich.

In der Debatte über die Neuregelung des Abtreibungsverbots haben sich der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl und der Stuttgarter katholische Bischof Gebhard Fürst für eine Beibehaltung der gesetzlichen Regelung ausgesprochen. Sie wollten auch zukünftig in einer zunehmend säkularer werdenden Gesellschaft für den Schutz des ungeborenen Lebens eintreten und zugleich an guten Rahmenbedingungen mitwirken, die es schwangeren Frauen und werdenden Vätern ermöglichen, „Ja zum Leben zu sagen“, heißt es in einer am Donnerstag in Stuttgart veröffentlichten ökumenischen Erklärung.

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Die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich Mitte Oktober in einer Stellungnahme für eine teilweise Neuregelung außerhalb des Strafrechts ausgesprochen und sieht die Möglichkeit einer straffreien Abtreibung nach vorheriger verpflichtender Beratung bis zur 22. Schwangerschaftswoche. Bislang sind Abtreibungen nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch illegal, bleiben aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

„EKD bleibt theologische Erklärung schuldig“

Gohl und Fürst kritisierten, mit dem Vorschlag verlasse man „den jahrzehntelangen ökumenischen Konsens in dieser Frage“ und schwäche auf Dauer die Bedeutung der Kirchen in ethischen Debatten. Eine abgestufte Fristenkonzeption, wie die EKD sie vorschlägt, unterscheide willkürlich verschiedene Schwangerschaftsstadien. Sie erhöhe mit der Verschiebung der Sanktionierung auf die 22. Woche den Druck auf die Schwangeren. Daneben bleibe der Vorschlag des Rates der EKD eine profunde theologische Erklärung schuldig.

Auch der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) kritisierte den EKD-Entwurf. Die Konstruktion im Strafrecht, dass Schwangerschaftsabbrüche zwar gesetzeswidrig, aber bei Beachtung von Vorschriften straffrei bleiben, entspringe einem gesellschaftlichen Kompromiss, der sich als tragfähig erwiesen habe und der nicht „unbedacht“ aufgekündigt werden sollte, heißt es in einer Erklärung der Vorsitzenden des Arbeitskreises, des ehemaligen pfälzischen Kirchenpräsidenten Christian Schad und des katholischen Essener Bischofs Franz-Josef Overbeck, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

Schad und Overbeck widersprechen der Überlegung des EKD-Rates, von einer kontinuierlichen Zunahme des Lebensrechts des Ungeborenen und der Schutzpflicht ihm gegenüber im Verlauf der Schwangerschaft auszugehen. Ihrem Papier liegt die Überzeugung zugrunde, dass das menschliche Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt.

Evangelische Allianz lehnt „Aufweichung“ von Paragraf 218 ab

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel, selbst Mitglied im Rat der EKD, sieht die Stellungnahme des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für eine mögliche Änderung des Abtreibungsrechts kritisch. Rachel bezeichnete das Papier gegenüber der FAZ als „Paradigmenwechsel“, der ihm „große Sorge“ bereite.

Die theologisch konservative Deutsche Evangelische Allianz ist gegen eine Neuregelung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch. „Eine Aufweichung des Paragrafen 218 lehnen wir als Evangelische Allianz ab“, erklärte Vorstand Frank Heinrich. Eine Pflichtberatung, wie auch die EKD sie fordere, müsste künftig „im Sinne einer lebensbejahenden Beratung“ durchgeführt werden, und dürfe nicht ein bloßer „Programmpunkt zum Abhaken“ sein. Die meisten Menschen in Deutschland gingen fälschlicherweise davon aus, dass Schwangerschaftsabbrüche völlig legal sind.

Alt-Bischof Hein für Beibehaltung von Paragraf 218

Die frühere EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann hat sich gegenüber der Augsburger Allgemeinen für eine Beibehaltung der geltenden Regelung ausgesprochen. Gott sei ein „Freund des Lebens.“ Es müsse alles getan werden, um einer Frau einen Weg mit dem Kind aufzuzeigen. „Aber: Es gilt auch, die Frau zu achten, die sich für eine Abtreibung entscheidet.“ Mit Blick auf die EKD-Stellungnahme sagte sie: „Ich finde, die bisherige Regelung, die mir auch schon Sorgen bereitet, hat sich bewährt.“

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Auch der frühere Kasseler Bischof und Ethiker, Martin Hein, dafür ausgesprochen, bei der gegenwärtigen Regelung zu bleiben. Die Beibehaltung von Paragraf 218 im Strafgesetzbuch bei gleichzeitiger Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs nach Beratung sei ein gesellschaftlicher Kompromiss, der zwar nicht allen Erwartungen gerecht werde, sich bisher aber als tragfähig erwiesen habe, sagte der evangelische Theologe auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Er berücksichtige das Lebensrecht des ungeborenen Fötus sowie der Schwangeren.

Er könne der Forderung nach einer teilweisen „Entpönalisierung“ von Schwangerschaftsabbrüchen, wie sie der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und auch führende Theologen formuliert hatten, nicht bedingungslos folgen. «Mit Hilfe des Strafrechts schützt der Staat wesentliche Rechtsgüter, darunter auch das Recht auf Leben», sagte Hein, der von 2014 bis 2018 Mitglied im Deutschen Ethikrat war.

„Abtreibungen nicht primär strafrechtlich betrachten“

Mehrere evangelische Theologinnen und Theologen sprachen sich in einem „Zeitzeichen“-Beitrag (online) dagegen der EKD-Stellungnahme folgend dafür aus, Schwangerschaftsabbrüche nicht primär als strafrechtlich zu sanktionierendes Problem zu betrachten. Der Beitrag versteht sich als theologische Ausführung zu der EKD-Stellungnahme für die Kommission der Bundesregierung, die eine mögliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll.

Die Autoren des Online-Beitrags fordern, konsequenter als bislang die sozialpolitischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen an den Anfang der Überlegungen zu stellen. Die strafrechtlichen Sanktionierungen, die selbstverständlich nicht vollständig ausgeschlossen werden könnten, sollten an deren Ende rücken. Es sei zynisch, das als „einen Rückschritt für den Lebensschutz“ zu kritisieren, mahnen sie. Autoren des Beitrags sind Petra Bahr, die Mitglied des Ethikrats ist, der ehemalige Vorsitzende des Ethikrats, Peter Dabrock, der Ethiker Reiner Anselm, und der Vizepräsident des EKD-Kirchenamts, Stephan Schaede.

Die Gesellschaft sei nie aus ihrer Verantwortung entlassen, für den Lebensschutz und damit primär für familienfreundliche und unterstützende Rahmenbedingungen Sorge zu tragen, schreiben die Autoren. Die Verantwortungslast dürfe nicht einfach auf den Schultern einer schwangeren Person liegen, und das auch noch so, „dass umstandslos mit dem Strafrecht als Drohkulisse gewunken wird, um ein sachgerechtes Verhalten einzufordern.“

„Lebensrecht von Beginn an“

Schwangere Frauen und Paare müssten Bedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichten, sich auch dann für ein Kind entscheiden zu können, wenn die Schwangerschaft ungeplant sei oder sich die Perspektiven der Frau oder des Paares im Laufe der Schwangerschaft verändert hätten, etwa durch wirtschaftliche Not, Partnerverlust oder auch pränataldiagnostische Befunde.

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Die Autoren betonen, das in der schwangeren Frau heranwachsende menschliche Leben habe von Beginn an ein Lebensrecht. Werde diesem menschlichen Leben das Lebensrecht streitig gemacht, stelle sich unweigerlich die Schuldfrage. Eine Gesellschaft, die trotz einer im weltweiten Vergleich weit überdurchschnittlichen ökonomischen Lage, trotz Mahnungen der Sozialverbände, Kirchen und des Verfassungsgerichts nach wie vor nicht die Rahmenbedingungen geschaffen habe, um die seit langem nahezu konstant hohe Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen radikal zu reduzieren, mache sich „theologisch gesehen vor Gott“ schuldig.

Derweil veröffentlichte auch die Diakonie ihre Stellungnahme zur Diskussion um den Paragrafen 218, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verbietet, nach einer Beratung und innerhalb einer bestimmten Frist aber straflos stellt. Sie plädiert wie die EKD, die Regeln im Strafrecht für frühe Schwangerschaften zu streichen. „Die derzeitige Situation, den Lebensschutz zu regeln, indem der Abbruch unter Strafe steht, ist unbefriedigend und nicht zeitgemäß“, heißt es darin. Anders als die EKD will die Diakonie auch nicht an einer Beratungspflicht vor einem Abbruch festhalten.

Die katholische Kirche lehnt eine Änderung des Abtreibungsrechts ab.

In einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen hatten sich im Mai rund 54 Prozent der Bundesbürger für eine Beibehaltung des Paragrafen 218 in seiner jetzigen Form ausgesprochen. 36 Prozent plädierten für die Abschaffung

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17 Kommentare

  1. Es ist eine Frage der Empathie und der Intelligenz den § 218 endgültig abzuschaffen und damit die Entscheidung in die Hände der Betroffenen zu legen. Es muss nicht alles gesetzlich reguliert werden was die freie Entscheidung jedes einzelnen Menschen betrifft. Das Problem beginnt doch schon damit, dass die katholische Kirche Empfängnisverhütung verbietet.

  2. Für bekennende Christen sollte Abtreibung die allerletzte Option sein und nur in Extremsituationen überhaupt zu thematisieren.
    Ich denke an eine Todesgefahr für die werdende Mutter, Vergewaltigung, oder Schwerstbehinderung des Kindes.
    Das ist dann wirklich eine Gewissensentscheidung der Frau oder eines Paares, getroffen in Verantwortung vor einem lebendigen Gott !
    Glaubt man nicht an einen Schöpfergott der uns auch für unsere Taten richtet, ist man „frei“ oder eben auch nicht.
    Der Staat schafft dann den Rahmen des Handelns und wirkt somit in die Entscheidung einer Frau oder eines Paares ein.
    Aber die Frage sei erlaubt, warum werden erwachsene Frauen ungewollt schwanger? Selbst bei einem ausschweifenden Sexualleben kann man doch die Empfängnis verhindern, Abtreibung zur „Geburtenregelung“ einzusetzen ist ein Wahnsinn ! Welche Spezies tötet ihren eigenen Nachwuchs? Und wieviel Paare warten auf ein Baby zur Adoption ?
    Dass die EKD die bestehende Regelung aufweichen will ist nicht nur peinlich sondern als eine Art Gericht Gottes zu verstehen, der „gottlose“ Menschen in die Irre laufen lässt und Herzen verhärtet !

    • Bisherige Regelung beibehalten

      Lieber Stammtischbruder, soweit dies mich betrifft (obwohl ich ein Mann bin) rennen Sie da offene Türen ein. Aber als Realist ist mir schon deutlich, dass der Vorschlag einer Beibehaltung der bisherigen Gesetzesregelung, die ein ethischer Kompromiss war, doch beigehalten werden sollte. Ich verweise auf meinen untenstehenden Kommentar

  3. „Die Gesellschaft soll für den Lebensschutz sorgen…“ „Die Gesellschaft soll Rahmenbedingen schaffen, um Schwangerschaftsabbrüche radikal zu reduzieren…“ so die Forderungen.
    WER ist diese Gesellschaft? Und was konkret soll diese Gesellschaft in die Wege leiten?
    Aber tut die Gesellschaft wirklich nichts?
    Es gibt den BUNDESVERBAND LEBENSRECHT E.v. mit 15 Mitgliedsorganisationen, die moralische und finanzielle Hilfestellung den ungewollt Schwangeren zukommen lassen. Eine Organisation namens profemina.org/de-de verzeichnete vergangenes Jahr 1,4 Millionen Zugriffe auf ihrer Homepage. Es gibt also real existierende Hilfen.

    • Stimmt, und das weiß ich auch.
      Keine Frage….
      Es ging mir nicht um die Hilfe während der Schwangerschaft…es ging mir um die Jahre, die dem folgen!
      Und um die Tatsache, dass es ungewollte Kinder gibt!
      Und das spürt auch ein Baby im Bauch einer Mutter….das geht über die Nabelschnur…jede Emotion….
      auch wenn es Hilfen gibt…sollte es immer für Frauen die Möglichkeit geben, straffrei eine Abtreibung vornehmen zu lassen!
      Und ganz klar, bekommt man Hilfestellungen während dieser Zeit und sicher auch noch eine Zeit danach.
      Umstandskleidung, Erstlingsausstattung, Einrichtungsgegenstände…ganz klar…vielleicht auch eine Hilfe nach der Geburt…der Wohnungsmarkt bleibt angespannt….leider auch für deutsche Bürgergeldempfänger, Obdachlose oder alleinerziehende Mütter.

      Die erste Zeit mag der Platz noch ausreichen….
      was wenn die Wohnung zu klein ist, je nach Umstand? Und Kinderanzahl?
      Das macht dann keine Beratungsstelle mehr.
      Das Wohnungsamt hat kaum Kapazitäten….
      Woher nehmen?
      Es gibt genug Familien, die sich größere Wohnungen leisten können…da muss man dann schon Glück haben!!! Oder Vitamin B

      Ich denke viel weiter und die zwei Frauen, die ich kenne, haben das auch getan!
      Es geht hier nicht nur um ein kleines süßes Baby, sondern um ein Leben was auch reale Chancen braucht!
      Jugendämter sind auch überfordert…
      die kommen nämlich dann und müssen kommen, wenn‘ s nicht gut geht….
      oft werden Kinder aus Familien genommen….aber hauptsache, die Frau bekommt das Kind….auch wenn sie es gar nicht möchte…oder nicht weiß wie?
      Und jede Frau, die in einen Konflikt kommt, hat Gründe.
      Vor Allem….jeder muss ja auch zur Beratung, der mit dem Gedanken einer Abtreibung spielt….und manches Mal finden sich ja auch Lösungen…..ganz sicher.
      Trotzdem wird aus diesem Baby ein kleiner Mensch….der ganz viel braucht für sein ganzes Leben….wie weit geht diese Hilfe?
      Wie weit über die Geburt hinaus?

      Ich sag ja später sind es dann Erziehungshilfen, Schulsozialpädagogen, Psychologen, Jugendämter…etc.
      Je nachdem ,wie die familiäre Situation ist….ich denke, darüber sind sich Viele…Viele schwangere Frauen im Klaren!
      Und ein Mann kann die Frau schnell verlassen…und dann?

      Meine Meinung….

  4. Ich finde das echt ganz schrecklich!
    Warum lässt man die Frauen nach einer Beratung nicht einfach nur ihre eigene Entscheidung treffen?
    Meine Güte….es zerbrechen sich hier Menschen ihre“Köpfe“ anstatt sich mal umzusehen in der Welt!
    Und auch noch Männer-„die ja sicher wissen“ – wie ein Schwangerschaftskonflikt aussieht???
    Manoman…in was für einer Welt leben wir denn?
    Ich bin immer noch der Meinung, dass es nicht strafbar ist, wenn eine Frau nach einer Beratung sich dafür entscheidet, das Kind nicht zu bekommen!
    Straffrei!
    Denn das Leben beginnt mit dem Herzschlag des Babys und Menschen und ein Leben endet mit dem letzten Herzschlag!
    Niemand hat das Recht einer Frau eine Strafe anzudrohen, wenn gut darüber nachgedacht wurde!
    Außerdem sind manche Kinder ungewollt und das spürt ein Mensch sein Leben lang!!!
    Gibt genug Psychiatrie die voll davon sind.
    Was soll das?
    Diese Diskussion ist sinnlos….denn wenn Abtreibungen nicht mehr erlaubt werden, wird es sicher Frauen geben, die das dann selber machen“im Dunklen“.
    Vielleicht Alkohol trinken, weil die Last zu groß wäre…oder Drogen nehmen, Medikamente…oder oder.
    Das sieht doch Keiner.
    Denn diese Frauen müssten dann ja Angst vor einer Strafe haben…als Beispiel.

    Jetzt ist es möglich, für solche Fälle über eine Beratungsstelle die Möglichkeit zu bekommen, einfach ganz offen abzutreiben…“wenn das Herz noch nicht schlägt“ wie gesagt!
    Darüber zu reden und zu seiner Entscheidung zu stehen.

    Ich glaube, die zwei Frauen die ich kenne, wären totunglücklich ,wenn sie das Kind bekommen hätten.
    Sie hatten Beide ein klares NEIN…und Beide waren Alleinerziehend, hatten Kinder und mussten arbeiten!
    Denn Mütter(Alleinerziehend) müssen wieder arbeiten gehen, auch mit Leistungen vom Amt, sobald das Kind, die Kinder im Kindergarten oder Schule sind!
    Sie müssen!!!
    Das sagt der Gesetzgeber!!!Sonst werden Leistungen gestrichen!!!
    Habt ihr auch mal darüber nachgedacht?

    Unterhaltsvorschuß gibt es nur eine gewisse Zeit, dann muss „heute Bürgergeld“ früher Hartz 4 beantragt werden!
    Schulgeld, Kindergartengeld, Freizeiten, Bücher, Schulmaterial, Kleidung…etc. muss dann von einem geringen Satz gezahlt werden…
    Die Wohnung darf nur eine gewisse Größe haben…und und!!!!

    Embryos(Babys) werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene!
    Es braucht mehr, wie eine Unterstützung um ein Baby zu bekommen, wenn man es nicht möchte!!!

    Es entscheiden hier Politiker, denen es gut geht finanziell über Sozialschwäche Menschen!!!
    Ob die wissen ,wie das ist in „Brennvierteln“ zu leben?
    Abhängig vom Staat…und Alleinerziehend….
    ich finde es abselout in Ordnung, wenn eine Frau sich gegen ein Kind entscheidet!!!
    SIE WIRD IHRE GRÜNDE HABEN!

    Das darf dann in einer Beratungsstelle anonym geklärt werden!
    Und so sollte es bleiben!
    Zum Wohle Aller!

    Und übrigens, die meisten Frauen sind keine Christen, besitzen keine Bibel und kennen Gott nicht!
    Wie die zwei Frauen, die ich kenne….

    Manches Mal ist es besser, wenn ein Kind nicht in die Umstände hineingeboren wird, in die es kommen würde!
    Reden können Alle gut…doch wer ist denn wirklich da, auch noch nach Jahren, wenn das Kind dann unter schweren Umständen ein Leben führen muss?
    Keiner!
    Psychologen auf Krankenkasse!
    Super!
    Und es gibt so viele Suizide!!!
    Weil das Leben dann so gut ist?
    Und ich meine junge Menschen….

    eine Klassenkameradin meiner Tochter hat sich das Leben genommen, mit 17Jahren !!!!
    Und sie hat etliche Psychiatrieaufenthalte hinter sich gebracht….

    ich bin für die freie Entscheidung, der Frau selbst!
    Und nicht für Strafandrohung en…oder oder!
    ….ich bin nicht Gott…denn nur Gott weiß, was in dem Menschen selbst vorgeht.
    LG
    Meike
    Und

    • Jede/r ist für alles verantwortlich was er tut

      Liebe Meike, deine Frage lautet „warum lässt man die Frauen nach einer Beratung nicht einfach nur ihre eigene Entscheidung treffen“? Die Antwort ist einfach, denn nach der jetzigen rechtlichen Regelung im Gesetz ist vor Ablauf von drei Monaten ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbewährt. Voraussetzung ist aber eine Beratung durch Fachpersonal, also Sozialarbeiter:innen usw. Dies führt in manchen Fällen dazu, weil dort geldliche Hilfen angeboten werden z.B. durch Stiftungen, dass manche Frauen sich freiwillig entscheiden das Kind zu bekommen. Beratung kann immer nur ergebnisoffen sein, sonst wäre es keine Beratung. Die Frauen treffen also i m m e r eine eigenständige Entscheidung. Die Beratung ist ebenso anonym. Es wird also über die Beratung und Person keine Akte angelegt. Also wie sich im Endeffekt Frauen entscheiden, kann man nicht wissen. Ich als Christ bin keine Frau. Mir hätte es also in früheren Alter nicht passieren können, ein Kind selbst zu bekommen. Die Frauen sind die eher Leidtragenden immer in Konfliktsituationen. Ich halte diese alte Lösung beizubehalten, ethisch für einen gut vertretbaren Kompromiss. Ein rigeroses Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen würde leider in die Illegalität dieses Themas und Tuns führen. Vermutlich auch eine liberale oder sehr liberale Gesetzgebung, die sich über Ethik hinwegsetzt. Sehr glücklich bin ich nicht damit, dass Menschen Kinder abtreiben. Ich würde es nicht tun (aber wie gesagt, ich bin keine Frau). Aber alles was wir Menschen entscheiden und tun, ist immer auch unsere Entscheidung, für die man selbst verantwortlich ist. Vermutlich ließ sich der Gesetzgeber auch von der Ansicht leiten, die nicht falsch sein kann, dass Menschen immer selbst und aus eigener Verantwortung entscheiden müssen. Im übrigen halte ich das Motto „mein Bauch gehört mir“ für eine extrem unchristliche und unethische Sichtweise, die auch rein von der Sache her unzutreffend ist. Denn das werdende Leben im Leib einer Frau ist ein eigenständiges Wesen und keine Wucherung. Wenn wir anfangen, uns das Leben (noch mehr) verfügbar zu machen, also etwa durch genetische Züchtungen von Menschen, was irgendwann wirklich möglich wäre. versündigen wir uns sehr gegen das Leben selbst. Dann könnte man Menschen nach Wunsch regelrecht produzieren, die nicht streiken, immer arbeiten und nicht die falsche Partei wählen. Oder die bestimmte Produkte gerne kaufen. Ein Wunschkind könnte dann eines sein das bestimmte schlimme Krankheiten nicht bekommt, wobei die Armen, die es nicht bezahlen können, dann früher sterben. Unsere Freiheit ist unsere Selbstbestimmung, und in diesem Leben auf Erden ist der Freie Wille auch ein Gottesgeschenk. Also wir dürfen uns daher entwickeln. Wenn man dies je vorprogrammieren könnte, wäre damit jeglichem Mißbrauch des Lebens Tor und Tür geöffnet. Leider fängt das Thema aber bereits an relevant zu werden, sobald wir werdendes Leben wie Müll wegwerfen. Nur bin ich allerdings dennoch der Überzeugung, dass man auch für hohe Ziele Kompromisse machen muss, um nicht umsonst zu agieren.

      • Ich bin abselout für das Leben!
        Ich habe ja selber 4 Kinder und musste viel Hilfe in Anspruch nehmen.
        Ich bin nie in einen solchen Konflikt gekommen, weil ich mich auch trotz aller Umstände immer dafür entschieden hätte.
        Aber ich weiß wie gesagt auch, dass es andere Frauen und Mütter/Alleinerziehende gibt, die sich dagegen entscheiden-leider.
        Das ist traurig, aber ich kann auch Einiges verstehen.
        Ich habe viel gesehen, viele Alleinerziehende kennengelernt…und weiß um die Umstände.
        Ich habe auch Hilfe bekommen….
        meine Kinder mussten auch ohne Vater aufwachsen….
        (den kann man im Übrigen auch nicht ersetzen)….und es war schwer und schön zugleich!

        Doch ich verstehe auch, wenn es eben andere Entscheidungen gibt!
        Eine Beratungsstelle ist immer gut!

        Ich hatte einmal eine Fehlgeburt, leider……und neben mir lag eine Frau, die unter viel Leid ihr lebendes Baby abtreiben lassen musste!
        Sie hatte epileptische Anfälle und musste Medikamente nehmen.
        Um eine Behinderung auszuschließen, würde ihr angeraten, dass Kind abzutreiben.
        Sie wollte es nicht!
        Sie hätte das Kind gewollt, doch ihr Mann nicht!
        Also gab es nur diesen Weg.
        So traurig war das!
        Wir haben Beide geweint, ich um mein totes Baby, sie um ihr Lebendes!

        Dafür gibt es ja auch Beratungsstellen und Begleitung -die bitter nötig sind!

        • Moin Meike

          was haelst Du von der Option ein Baby direkt nach der Geburt zur Adoption freizugeben?
          Waere das – aus Sicht des Babys – nicht eine bessere Option als im Mutterleib getoetet zu werden?

          Also, wenn ich mir vorstelle das Baby zu sein, waere ich stark dafuer …

          Was meinst Du?

          LG Joerg

  5. Abtreibungen bis zur 22. Woche aus dem Strafrecht zu nehmen, betrifft ja beinahe lebensfähige Kinder. Mich würde interessieren, ob der Rat der EKD auch dann noch für diese Lösung plädieren würde, wenn sich die Lebensfähigkeit von Kindern weiter an den Beginn der Schwangerschaft verschieben würde?
    Die anderen Theologen, die meinen, dass Abtreibungen in der frühen Phase ganz aus dem Strafrecht genommen werden sollten, unterschlagen meiner Meinung nach, dass es sich um die Tötung von Menschen handelt. Das sollte eine strafbare Handlung bleiben.
    Wenn man sich dass alles so anhört, wird für mich dadurch die ev. Kirche nicht gerade glaubwürdiger. Ich weiss nicht, wie sich Pfarrer auf die Kanzel stellen wollen, wenn ihre Kirche Kindstötungen praktisch bis zu deren Lebensfähigkeit erlauben will. Das ist doch menschlich völlig schrecklich. Mich würde es nicht wundern, wenn die Austrittszahlen bei dieser Sachlage noch mal steigen.

    • Liebe Anja,
      ich mag die evangelische Kirche, ich habe Freunde dort.
      Auch einen Pastor!
      Bitte lass das doch!
      Wenn ein Mensch aus der Kirche Austritt, ist das ganz alleine seine Entscheidung! Das hat nicht mit dem Thema Abtreibung zu tun!
      Wir sind Alle nur Menschen!
      Und der evangelische Glauben ist für jeden Menschen zugänglich!
      Von daher sind Pastoren sehr freundlich und offen, jedem gegenüber!
      Es ist ein freier Glaube…kein strenger!

      Das ist in der katholischen Kirche anders.
      So dürfen wir Alle frei wählen!
      Wie gut ,dass wir das dürfen!
      Du denkst so …ich wieder Anders!
      Wie gut das doch ist, oder?
      Freiheit!
      LG
      Meike

      • Liebe Meike,
        „Wenn ein Mensch aus der Kirche Austritt, ist das ganz alleine seine Entscheidung! Das hat nicht mit dem Thema Abtreibung zu tun!“
        Diese Sätze – vor allem den 2. Satz – erstehe ich nicht. Ein Austritt hat in der Regel immer einen oder mehrere Gründe. Es ist recht „mutig“, zu behaupten, das habe nichts mit dem Thema Abtreibung zu tun. Ja, es kann auch andere Gründe haben. Aber die „offizielle“ Haltung „der“ Kirche zu diesem oder anderen Themen beeinflusst meines Erachtens sehr wohl die Entscheidung von Menschen, ob sie dazu gehören wollen.
        Was wären denn Deiner Meinung nach Gründe, warum Menschen aus der Kirche austreten? Würde mich wirklich interessieren :o)

        Und eins noch: Was soll denn das bedeuten: „Es ist ein freier Glaube…kein strenger! Das ist in der katholischen Kirche anders.“? Da hat aber jemand sehr tief in die Klischeekiste gegriffen und noch eine Schippe Unsachlichkeit draufgelegt. Und das hat nicht sehr viel mit Freiheit zu tun, sondern eher mit inneren Verletzungen (falls ich das mal so vermuten darf).
        Ich denke mir, das bekommst Du auch besser hin ;o)

        Ich würde mich über eine Antwort von Dir freuen.
        Pastor Voget

      • Hallo Meike,
        ein ziemlich wichtiger Grund für mich bei meinem Austritt war die Haltung der ev. Kirche zu Abtreibungen. Natürlich kannst Du eine andere Meinung dazu haben. Aber ist es nicht seltsam, wenn Nächstenliebe in der Kirche gepredigt wird, aber sie da aufhört, wo es nicht mehr so ins Konzept passt? Was meinst Du, was Jesus darüber denkt? Ich glaube nicht, dass dies sein Wille ist.
        lg

        • Ethische (christliche) Entscheidungen sind persönlich

          Liebe Anja WOH, ich habe kein Problem mit deiner Meinung (im übrigen war es der Staat, der ursprünglich den Kompromiss aus gutem Grund zum Gesetz machte, und nicht die Kirche). Allerdings ist bei allen Themen immer wichtig (zumindest mir), dass die Institution Kirche nicht einfach e i n e Meinung hat, sondern die Meinung der Christinnen und Christen als Einzelmenschen wichtig sind. Ich glaube schon sehr fest daran, dass ich für alles was ich denke, plane und tue, Verantwortung trage. Die Kirche, egal welcher Konfession, kann nicht für uns glauben, vertrauen und ethische Entscheidung finden. Das muss jede/r selbst tun. Selbst die Katholische Kirche vertritt als Glaubensgrundsatz, dass das einzelne Gewissen höher angesiedelt ist als das Wort des Papstes bei der Verkündigung der Frohen Botschaft. Die spannende Frage ist, ob es ein sogenannten „irrendes Gewissen“ gibt.

          • Natürlich setzen sich Kirchen aus vielen einzelnen Mitglidern zusammen. Aber wenn der Rat der ev. Kirche dies vorschlägt, ist es schon das Leitungsgremium, das großen Einfluss hat. Ich denke mir, dieser Vorschlag ist ein Tabubruch und dass der Lebensschutz in Zukunft aufgeweicht werden wird, auch in anderen Bereichen, und auch weil die Kirchen sich z.B. in dieser Frage nicht mehr ökumenisch einig sind. lg

  6. Kompromiss beibehalten

    Es sollte bei der alten gesetzlichen Regelung (Fristenregelung), mit der ich als Christ nicht glücklich bin. Aber es war und ist immerhin ein hinnehmbarer Kompromiss, verhindert eher viel Unheil und vor allem die Pflichtberatung dient dazu, dass Betreffende – auch im Hinblick auf mögliche finanziellen Hilfen durch Stiftungen – sich ihre Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch nochmals überlegen können. Damals fand die Politik diesen Kompromiss. Ihn aufzuweichen wäre nach keiner Seite hin gut.

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