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Chefarzt scheitert mit Klage gegen Abtreibungsverbot

Ein christliches Krankenhaus darf seinem Chef der Gynäkologie medizinisch indizierte Abtreibungen verbieten, entschied das Arbeitsgericht Hamm. Der Mediziner will das nicht hinnehmen und kündigt Berufung an.

Das Klinikum Lippstadt darf nach einer bundesweit beachteten Gerichtsentscheidung dem Chefarzt der Gynäkologie Abtreibungen untersagen. Das Arbeitsgericht Hamm wies am Freitag eine Klage des Gynäkologen Joachim Volz gegen seinen Arbeitgeber ab. Volz, der zur Verhandlung in Lippstadt von zahlreichen Demonstranten unterstützt wurde, kündigte Berufung an. Kritik kommt von den Grünen. Der Medizinrechtler Martin Rehborn verwies hingegen auf die Sonderrechte der Kirche.

Der Gynäkologie Volz richtete sich mit seiner Klage gegen zwei Weisungen des «Klinikums Lippstadt – Christliches Krankenhaus», die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen. Beides ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts Hamm zulässig. Das beklagte Krankenhaus sei berechtigt gewesen, im Rahmen des zustehenden Direktionsrechts diese Vorgaben zu machen, erklärte das Gericht.

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Hintergrund ist die Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte. Seit März firmieren die Kliniken gemeinsam als «Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus». Der Gesellschaftsvertrag untersagt laut Erzbistum Paderborn Schwangerschaftsabbrüche und assistierten Suizid. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn sonst Lebensgefahr für die Mutter bestünde.

230.000 Unterstützer für Petition

Volz äußerte sich enttäuscht über die Gerichtsentscheidung. «Wenn unser Staat möchte, dass das Urteil so gilt, müssen wir den politischen Weg gehen, um das Recht zu ändern», sagte der Mediziner. Das zeigten auch über 230.000 Menschen, die seine Petition unterschrieben hätten. «Wir haben hier heute für eine Sache verhandelt, die nicht nur für mich wichtig ist, sondern für das ganze Land», sagte der Chefarzt. Die Würde des ungeborenen Lebens sei untrennbar von der Würde der Frau, die dieses Leben trage.

Das Erzbistum Paderborn hob hervor, dass Schwangerschaftsabbrüche auch an katholisch mitgetragenen Kliniken möglich seien, wenn das Leben der Mutter oder des ungeborenen Kindes akut bedroht sei. Auch gebe es sowohl im katholischen wie im evangelischen Krankenhaus jeweils eine Ethikkommission. Die fusionierte Klinik sei aktuell damit befasst, die beiden Gremien zusammenzuführen und neu aufzustellen. «Unsere ethische Haltung ist keine Einmischung in persönliche Entscheidungen, sondern Ausdruck eines Menschenbildes, das jedem Leben, von der Empfängnis an, Würde und Schutz zuspricht», erklärte das Erzbistum.

Kirchliches Selbstverwaltungsrecht

Der Bonner Ethiker und Theologe Hartmut Kreß forderte eine breite Debatte über das kirchliche Selbstverwaltungsrecht. Dieses werde «zu extensiv ausgelegt und in Anspruch genommen», sagte Kreß dem Evangelischen Pressedienst (epd). Selbst wenn das kirchliche Selbstverwaltungsrecht verfassungsrechtlich garantiert sei, gelte es laut Grundgesetz «innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes». Auch katholisch getragene Kliniken müssten sich nach den Normen des Gesetzgebers richten.

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Der Dortmunder Rechtswissenschaftler Martin Rehborn sagte dem epd: «Die Rechte der Kirche bewegen sich nicht immer automatisch im Rahmen des Grundgesetzes.» Die katholischen und evangelischen Kirchen hätten bestimmte Sonderrechte: Sie seien sogenannte Tendenzbetriebe. Mit Blick auf Abtreibungen bedeute das, dass eine Kirche nicht verpflichtet sei, Schwangerschaftsabbrüche in ihren Krankenhäusern, etwa bei einer «sozialen Indiaktion» zuzulassen. Eine medizinische Notwendigkeit bestehe jedoch sicher, wenn das Leben der Mutter gefährdet sei.

Die Grünen-Sprecherin für Frauenpolitik, Ulle Schauws, erklärte, es könne nicht sein, «dass es ein überholtes katholisches Arbeitsrecht mit Sonderbefugnissen in unserem Land gibt, statt einer flächendeckenden guten, medizinischen Behandlung von Schwangeren».

Die Klage wurde am Freitag in den Räumen des Amtsgerichts Lippstadt verhandelt. Vor der Gerichtsverhandlung demonstrierten nach Angaben von Volz rund 2.000 Unterstützer für das Anliegen des Arztes. Eine Online-Petition, die Volz gestartet hatte, fand bislang über 230.000 Unterstützer.

Quelleepd

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6 Kommentare

  1. Es wird Zeit, den Kirchen keine regionale oder gar überregionale Vormacht- oder gar Alleinstellungsrolle bei Krankenhäusern, Kitas, etc. zu geben. Sie sollten ergänzen dürfen, aber nicht den Markt beherrschen.

    Das Regelangebot muss ohne kirchliche Sonderrechte gewährleistet sein. Das ist hier nicht mehr der Fall und das ist der Skandal.

    Das allerdings hat die Politik verbockt. Einerseits überhaupt damit, den Kirchen solche Sonderrechte einzuräumen (Kirchenasyl ist ja derzeit auch so ein Thema) und dann vor Ort nicht regulativ darauf zu achten, dass es ausreichend Alternativen gibt.

    Vielleicht ist der Fall ja eine Anregung und Auftakt, eben diese kirchlichen Sonderrechte zu beschneiden/abzuschaffen und solche öffentlichen Aufgaben in neutrale oder öffentliche Hände zu legen.

    Ich lese in der Bibel auch nichts darüber, dass Kirchen Krankenhäuser und Kitas betreiben sollen.

    • “ Es wird Zeit, den Kirchen keine regionale oder gar überregionale Vormacht- oder gar Alleinstellungsrolle bei Krankenhäusern, Kitas, etc. zu geben. Sie sollten ergänzen dürfen, aber nicht den Markt beherrschen. “

      Das war nie so. Deine Sichtweise ist falsch und stark von persönlicher Abneigung geprägt.
      Die Gründe für die bestehenden Differenezen liegen viel tiefer.

      “ Das Regelangebot muss ohne kirchliche Sonderrechte gewährleistet sein. Das ist hier nicht mehr der Fall und das ist der Skandal. “

      Genau deshalb, weil Leute wie du interne Probleme gerne missbrauchen ,
      und der Arzt ganz einfach vor allem seine Macht als Chefarzt bedroht sieht , und die Situation heute so ist, dass die Leute gerne auf die Strasse gehen , protestieren und Petitionen unterschreiben , weiß man solche Situationen, die du “ Skandal “ nennst, wiedlich zu nutzen.

      Der Rechtseinheitsbrei , den du möchtest , ist, schlicht ausgedrückt, demokratiefeindlich.

      Was ich absolut nicht verstehe, ist, warum Ärzte generell so begierig darauf sind , abzutreiben ?
      Abgesehen von Karrieregründen, vermisse ich dabei den fehlenden Idealismus.

      “ Das allerdings hat die Politik verbockt. “

      Das wird ganz sicher besser, wenn du deine Partei nach vorne bucksierst ?

      “ Einerseits überhaupt damit, den Kirchen solche Sonderrechte einzuräumen (Kirchenasyl ist ja derzeit auch so ein Thema) und dann vor Ort nicht regulativ darauf zu achten, dass es ausreichend Alternativen gibt. “

      Schon wieder die selbe argumentative Schiene ?

      “ Vielleicht ist der Fall ja eine Anregung und Auftakt, eben diese kirchlichen Sonderrechte zu beschneiden/abzuschaffen und solche öffentlichen Aufgaben in neutrale oder öffentliche Hände zu legen. “
      “ Ich lese in der Bibel auch nichts darüber, dass Kirchen Krankenhäuser und Kitas betreiben sollen. “

      Warum liest du in der Bibel ?
      Ich empfehle dir ein anderes Buch: “ Wertschätzend Klartext reden. “ von Piroska Gavaller – Rothe, hier bei Jesus .de schon vorgestell, zwar nicht dieses Buch, aber das finde ich persönlich zutreffender.

      “ Ich habe es dir doch schon tausend Mal gesagt “
      Einleitendes Zitat aus dem Buch, nicht von mir,
      und genau du benutzt gerne diese anbiedernde Form der Kommunikation in deinen Beiträgen, s.d. ich es hier gerne
      in die Runde stellen und wärmstens empfehlen möchte,

      “ Häufig ist ein solches Intro der Auslöser für unerquickliche Auseinandersetzungen. Hier erfahren Sie, wie Sie auch kritische Themen sowohl klar als auch wertschätzend in einen konstruktiven Austausch bringen können. “

      Mehr wertschätzende Kommunikation, und der Gang vors Gericht , wegen Meinungsverschiedenheiten, könnte sich erübrigen.

      • An alle (!) Beteiligten: Einmal tief durchatmen, einmal in die Hausordnung schauen (gerne auch im Hinblick auf frühere Diskussionen). Bevor es an dieser Stelle womöglich impulsiv weitergeht, schließen wir hier die Kommentarfunktion. Wir sind gerade personell dünn besetzt. VG, das JDE-Team.

  2. “ Ein christliches Krankenhaus darf seinem Chef der Gynäkologie medizinisch indizierte Abtreibungen verbieten, “

    Das kann nicht sein,

    .“ Der Gesellschaftsvertrag untersagt laut Erzbistum Paderborn Schwangerschaftsabbrüche und assistierten Suizid. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn sonst Lebensgefahr für die Mutter bestünde. “

    Wo liegt der Unterschied zw. einer “ medizinisch indizierten Abtreibung “ und „Abbrüchen in Notfällen für die Mutter “ ? ?

    „Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.“

    Ich finde , da herrscht Verwirrung und Unklarheit bei dieser Debatte.

    • > medizinisch indizierten Abtreibung

      ist weitergehend und bedeutet nicht immer Lebensgefahr für die Mutter.

      Klassiker ist die Feststellung, dass das werdende Kind eine sehr schwere Behinderung hat und entweder gar nicht lebensfähig sein wird oder nur äußerst eingeschränkt.

      In solchen Fällen gilt übrigens auch die Fristenregelung nicht. Eine Abtreibung ist bis zur Geburt erlaubt, nicht rechtswidrig und in der Regel auch von der Kasse bezahlt.

      Oder zynisch: Die damalige konservative Gesetzgebung zum 218 schützt zwar weitgehend ungeborene Kinder, aber nur, wenn sie nicht behindert sind. Soviel zum ach so tollen 218.

Die Kommentarspalte wurde geschlossen.