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Bundesverfassungsgericht: Weiterhin kein Tanzen am Karfreitag

An Gründonnerstag und Karfreitag dürfen die Bundesländer weiterhin Tanzverbote anordnen. Die Berufsausübungsfreiheit werde nicht verletzt – ebenso nicht die negative Religionsfreiheit von Nichtchristen.

Eine Vorlage des Amtsgerichts Göttingen, nach der Tanzverbote die negative Religionsfreiheit von Nichtchristen sowie die Berufsausübungsfreiheit verletzen, ist wegen einer unzureichenden Begründung unzulässig, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: 1 BvL 2/25).

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Im Streitfall hatte eine Diskothek in Göttingen im Jahr 2024 in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag eine Tanzveranstaltung durchgeführt. Der Stadtordnungsdienst der Universitätsstadt registrierte insgesamt rund 90 dauerhaft tanzende Personen. Der Disco-Betreiber hatte zwar mit Schildern auf das in Niedersachsen geltende Tanzverbot hingewiesen, daran hatten sich die Tanzenden aber nicht gehalten. Erst auf Hinweis des Ordnungsdienstes hatte der Betreiber die Musik ausgestellt.

Die Stadt Göttingen verhängte gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.700 Euro. Dabei wurde ein wirtschaftlicher Gewinn in Höhe von 1.200 Euro sowie eine Geldbuße von 500 Euro zugrunde gelegt. Eine von der Stadt mögliche Ausnahmeregelung vom Verbot hatte es nicht gegeben.

Negative Religionsfreiheit versus christliche Tradition

Vergleichbare Tanzverbote an Karfreitag und teilweise auch an Gründonnerstag gibt es auch in den anderen Bundesländern. Die Verbote gehen auf christliche Traditionen zurück. Danach gilt das Tanzen an den stillen Tagen wie Karfreitag als unangemessen.

Das Amtsgericht Göttingen setzte das Verfahren um die Geldbuße gegen den Disco-Betreiber aus und legte den Streit dem Bundesverfassungsgericht vor. Das Tanzverbot verletze die negative Religionsfreiheit von Nichtchristen. Diese seien an den stillen Tagen gezwungen, sich wie gläubige Christen zu verhalten. Zudem verletze das Verbot die Berufsausübungsfreiheit des Disco-Betreibers.

Keine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Richtervorlage für unzulässig. Das Amtsgericht habe nicht aufgezeigt, dass das Tanzverbot tatsächlich bei Nichtchristen eine bestimmte innere Haltung abverlangt. Vielmehr liege hier lediglich ein besonderer Ruheschutz vor, der an Feiertagen bestimmt werden könne.

Auch eine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit liege nicht vor. Pauschale Verbote seien nicht zu beanstanden. Der schlichte Schankbetrieb ohne musikalische Darbietung bleibe zulässig. Das Amtsgericht habe sich auch nicht damit auseinandergesetzt, dass Gemeinden im Einzelfall eine Ausnahme vom Tanzverbot erlassen können.

Dass andere Vergnügungsangebote wie Kino, Paintball-Schießspiele oder Theater erlaubt seien und damit ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot vorliege, sei wegen einer fehlenden Vergleichbarkeit nicht plausibel, hieß es weiter.

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4 Kommentare

  1. Ich denke, hier kommt es auf die Sinnhaftigkeit, gesellschaftliche Anerkennung und Verhältnismäßigkeit an.

    Es geht ja um den Schutz der Menschen, die einen stillen Tag begehen wollen. Nicht zulässig wäre meines Erachtens eine pauschale Einschränkung aller Menschen. Denn zum Glauben oder zum Gedenken darf man niemanden zwingen.

    Insofern ist es für mich ein Unterschied, ob z.B. eine Diskothek in einem Gewerbegebiet steht, wo sie keine Anwohner stört oder z.B. mitten in der Stadt, wo es auch Wohnhäuser gibt. Da wären wir bei der Frage der Verhältnismäßigkeit und der Sinnhaftigkeit.

    Gesellschaftliche Anerkennung betrifft die Frage, ob der Tag wirklich als Tag der Stille in der Bevölkerung wahrgenommen wird. Das würde ich z.B. beim Buß- und Bettag bezweifeln. Beim Totensonntag und Volkstrauertag hingegen nicht. Hier ist auch entscheidend, wie viele Christen es deutschlandweit oder im jeweiligen Bundesland gibt. Je weniger, desto eher ist hier eine Abschaffung eines religiösen stillen Tages denkbar.

    Ich finde so einen Tag der Stille und Besinnung eigentlich gut. Nur kann man den nicht erzwingen. Der Staat hat hier keine Erziehungsfunktion gegenüber seiner erwachsenen und mündigen Bevölkerung. Ohne breite gesellschaftliche Akzeptanz werden die stillen Tage nach und nach eingeschränkt oder ganz verschwinden.

    • Tanzverbot ging noch vom christlichen Staatsvolk aus

      Selbstverständlich würde ich, wenn dies wirklich durchschnittlich ein allgemeines vorhandenes Bedürfnis wäre, staatliche Tage der Ruhe und Stille zu pflegen, dies (unabhängig von Religion) sehr befürworten.Die stillen Feiertage, auch der Buß- und Bettag (ich meine gehört zu haben, er sei von den Preußen erfunden worden), gingen von einem christlichen Staatsvolk aus und von einer starke Verbindung auch von Thron und Altar. In den 1. Weltkrieg zog man noch begeistert und auf den Koppelschlössern stand, daß man dies auch für Gott, den Kaiser und das Vaterland tue. Von daher habe ich argumentiert, aber aus einer realen Perspektive. Die Menschen heute sind nicht weniger religiös, aber es gibt immer weniger Christen als in früheren Zeiten. Und trotz dem (von mir eher angezweifelten) christlichen Staatsvolk war der christliche Glaube immer schon auch NUR eine Tradition. Es war da Sitte, dass fast jeder in seiner Kirche war, auch wenn diplomatische Beziehungen zu Kirche und Glaube nicht bestanden. Heute wird allerdings die Verbindung von der staatlichen Macht und kirchlicher Aktivität (ursprünglich Thron und Altar) aus guten Gründen abgelehnt. Ein Staat kann niemals christlich – muss demokratisch sein. Nur Menschen können Christen sein. All dies macht die Frage mit dem Tanzverbot für mich doch schwierig, vorallem wenn hier Menschen, die keine Christen sind (es ist auch ihre Freiheit, keine zu sein), hier unsere christlichen Werte aufzuzwingen. Dabei ist auch die Frage schwierig, was am Tanzen unchristlich sein soll. Es gibt gute Traditionen und solche, die einfach nicht real relevant sind. Nun kann mit der Frage des Tanzverbotes durchaus pragmatisch umgegangen werden, man lässt alles beim alten, denn was die einen sehr ärgert, wird andere erfreuen. Auch am Totensonntag tragen die Wenigsten Trauer, gehen schwarz gekleidet und verbringen den Tag in einer inneren Einkehr. Radio, Fernsehen, Internet und Video`s sind die stillen Feiertage egal und leider nimmt das öffentliche Belustigungs- und Unterhaltungsprogramm, nebst Werbung, auf den hohen Feiertag keine allzu große Rücksicht. Das trifft hier besonders auf Bezahl-Sender zu.

  2. Letztlich sagt das Urteil nur, dass das Amtsgericht schlampig gearbeitet hat. Es hat sich nicht ausreichend mit der Thematik auseinander gesetzt.

  3. Tanzverbot am Karfreitag ?

    Ich bin von der Forderung – oder dem Stichwort – sozusagen hin- und hergerissen. Einerseits würde ich mir wünschen, daß bei uns möglichst viele Menschen am Karfreitag eben auch an Karfreitag denken und dann nicht tanzen. Andererseits frage ich mich, ob vor dem Hintergrund was an dem Kreuz geschehen ist, alleine das Nichttanzen ausreichend ist. Wenn wir vielleicht als Christen (oder jene, die zumindest an christliche Werte glauben) unsere uralten 10 Gebote, die doch eine sehr große Rolle in allen Kulturen spielen, nicht nur an Karfreitag ernstnehmen, sondern jeden Tag. Aber bei jedem Krieg werden sie achtlos beiseitegelegt und sind belanglos. An andere prägende christliche Gedanken sei auch zu denken, etwa diejenigen der Bergpredigt. Was nutzt es einfach eine Regel zu befolgen und dann macht die Seele doch was sie will. Man kann jederzeit zuhause sich mit Video und lustigen Sendungen befassen, aber auf der Straße soll jeder ein ernstes Gesicht machen. Da kommen wir irgendwie wieder ins alte Testament, wir bringen Gott Opfer, wobei schon die Bibel im Alten Testament kritisiert daß Gott unsere Opfer nicht will, wenn wir falsch ticken und die soziale Gerechtigkeit bzw. Nächstenliebe oft nicht praktizieren.

    Andererseits frage ich mich, welchen Sinn es haben könnte, am Karfreitag für Menschen ohne christlichem Glauben, das Tanzen u verbieten. Die Rolle des Staates ist dann eben, daß er doch zumindest christliche Werte berücksichtigt, wobei doch andererseits die Kreuze in den Amtsstuben, in den Gerichten und Schulen, oder vielleicht sogar die 10 Gebote, nicht aufgehängt werden sollen. Diese Haltungen sind gegeneinander ungleich und die juristischen Urteile widersprüchlich.

    Ich werde an Karfreitag nicht tanzen, was mir aber (leider??) leicht fällt, da ich eigentlich eine Beißhemmung bezüglich Tanzen habe, eigentlich gehört es nicht zu meinem Vergnügen. Aber ich werde am Gottesdienst teilnehmen, so wie ich dies meistens tue und nicht nur weil es eine Pflicht zum Sonntag fordern könnte, sondern weil ich es gerne praktiziere.

    Aus der Zeit des längst abgeschafften Schulgebetes sehe ich vor meinem geistigen Auge noch den alten Lehrer, auf einem Bein stehend, wie er mit der rechten Hand die Anwesenheitsliste abhakt und mit seinem Mund dieses Morgengebet praktiziert. Es war damals schon belangloses Ritual und dann hat es wenig Sinn. Sinn macht, was wir aus Überzeugung tun, aber nicht um uns dadurch Anerkennung durch Gott zu verschaffen und zu den guten Sitten beizutragen. Der Sabbat im (alten) Israel war sinnvoll, denn bis auf wenigen Ausnahmen war Atheismus unbekannt, fast jeder war ein Jude und Rituale hatten einen ursprünglich guten Sinn. Den Glauben mit Ritualen zu ersetzen tut weder dem Glauben gut noch dem Sinn der Rituale.

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