Der Europäische Gerichtshof verpflichtet Polen, die Ehe zweier Männer anzuerkennen, die in Deutschland geheiratet haben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Ein EU-Mitgliedstaat muss die Ehe zweier gleichgeschlechtlicher Unionsbürger anerkennen, wenn diese rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurde.
Im konkreten Fall hatten zwei polnische Männer 2018 in Berlin geheiratet und beantragten die Umschreibung ihrer Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister. Die Behörden lehnten dies ab, da das polnische Recht gleichgeschlechtliche Ehen nicht vorsieht. Der EuGH erklärte diese Weigerung für unionsrechtswidrig: Sie verletze das Freizügigkeitsrecht und das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Die Richter betonten: Die Pflicht zur Anerkennung bedeutet nicht, dass Polen die «Ehe für alle» einführen muss. Die Mitgliedstaaten können die Modalitäten selbst festlegen, dürfen die Anerkennung aber weder unmöglich machen noch diskriminierend gestalten.
Weiterlesen: Urteil des Europäischen Gerichtshofs (PDF)

Zunächst, ganz eindeutig: die Menschen sollen glücklich werden, wie und mit wem sie wollen.
Allerdings merke ich immer wieder, wie ich innerlich zusammenzucke, wenn ich von einer Ehe zweier Partner des gleichen Geschlechts lese. Vor vielen Jahren habe ich es eben so gelernt, dass zu einer Ehe „1 Mann + 1 Frau“ gehören – nicht mehr, nicht weniger, nichts anderes.
Okay, das hat sich mittlerweile geändert. Habe ich verstanden und akzeptiert. Aber wenn die obige Gleichung nicht mehr stimmt, wo ist dann die Grenze? Warum ist die Ehe auf 2 Personen begrenzt? Warum ist sie auf Menschen begrenzt?
Ganz konkret: wenn es für uns normal ist, dass zwei Männer oder zwei Frauen einander heiraten können – welches Recht haben wir, eine polygame Ehe (die z.B. in einem islamischen Land geschlossen wurde) nicht ebenso anzuerkennen?
Deine Fragen sind berechtigt. Aber nicht als Infragestellung der gleichgeschlechtlichen Ehe sondern wirklich als Frage, wo überholte Moralvorstellungen den freien Willen von Erwachsenen einschränken ohne wirklichen sachlichen Grund.
Wobei ich hier schon 2 sinnvolle Einschränkungen genannt habe: frei und erwachsen.
Zwang und Kindesmissbrauch dürfen nicht erlaubt werden. Denn hier ist die Freiheit der einen Seite die Unfreiheit der anderen.
Für mich gehört z.b. das Inzestverbot bei Ehen gestrichen. Was aber nie passieren wird, weil die Betroffenengruppe viel zu klein ist und kein politisches Gewicht hat.
Oder nehmen wir die Vielehe. Wenn ein Ehepaar mit einer weiteren Frau offen zusammen lebt, ist das erlaubt, Nur darf diese Frau nicht auch noch geheiratet werden. Sie ist damit bei Steuer, Rente, Kinderbetreuung, Erbschaft usw. benachteiligt.
Ich denke, man muss diese Regeln wirklich nach sachlichen Gründen überprüfen und nicht danach, ob etwas schon immer so war. Gibt es überzeugende Gründe, die einer Prüfung stand halten, ist es zu verbieten. Ansonsten hat zu gelten: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Tja, wenn man deren Kindheit von uns Allen „anschaut“, versteht man meist gut, warum wir sooo sind, wie wir sind. Die Wege des HERRN mit einem Jeden sind sehr unterschiedlich … ER segne, lenke unser aller Wege nach SEINER Gnade …