Opfer von sexualisierter Gewalt in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen NRWs können nun individuelle Schadenszahlungen anstelle von Pauschalen erhalten.
Diese Neuerung gaben die beteiligten Kirchen und Werke via Pressemitteilung bekannt. Demnach prüft die neu zusammengesetzte Unabhängige Kommission (UK) mit Mitgliedern aus der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) nun die Fälle auf die Schwere der Betroffenheit. So sollen Betroffene eine bessere Anhörung und Anerkennung ihres Leids erfahren, heißt es dort. Zwar könne erlittenes Leid niemals ungeschehen gemacht werden, wohl aber gesehen und anerkannt.
„Durch die Arbeit der Unabhängigen Kommission nehmen wir das Leid der Betroffenen und ihre damalige Ohnmacht wahr, geben ihnen die Möglichkeit, bisher Ungesagtes auszusprechen, schenken ihren Schilderungen Gehör und setzen uns mit dem individuellen Erleben der Betroffenen auseinander“, erklärt Präses Annette Kurschus, die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Eine erneute Prüfung ist möglich
Auch wer in der Vergangenheit eine Pauschale bekommen habe, könne seinen Fall erneut prüfen lassen, heißt es seitens der Kommission. Als Voraussetzung für die Zahlung gilt laut der Mitteilung, dass Betroffene „in der Regel zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, die Taten verjährt sind und ein institutionelles Versagen vorlag“. Die individuellen Zahlungen sollen sich an Schmerzensgeld-Tabellen orientieren und bis zu einer mittleren fünfstelligen Summe reichen.
Die überarbeiteten Antragsformulare können bei der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS) eingereicht werden, die ihren Sitz bei der Diakonie RWL in Düsseldorf hat. Dort erhalten Betroffene auch Beratung und bei Bedarf Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare.
Link: Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt