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Evangelische Kirche: Kopftuch-Urteile verkennen Religionsfreiheit

Das Brüsseler Büro der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) kritisiert die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kopftuch am Arbeitsplatz. Der Gerichtshof verkenne das Wesen der Religionsfreiheit, erklärte die Leiterin des Büros, Katrin Hatzinger, am Dienstag gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Religion sei „mehr als ein Aspekt privater Lebensführung“, wie es der EuGH in seinen Ausführungen implizit unterstelle. Sie sei vielmehr für Gläubige „integraler Bestandteil ihres Lebens“, erklärte Hatzinger. Insgesamt schränke der Gerichtshof „die Religionsfreiheit gegenüber der unternehmerischen Freiheit, ein Verbot zu erlassen, über Gebühr ein“.

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Der EuGH hatte zu zwei Fällen aus Frankreich und Belgien geurteilt. Demnach darf einer Muslimin bei der Arbeit unter bestimmten Bedingungen das Kopftuch verboten werden. Allerdings darf ein solches Verbot nicht nur auf Symbole des muslimischen Glaubens zielen und auch nicht einfach deshalb verfügt werden, weil sich Kunden an dem Kopftuch stören, wie aus einer Erklärung des Gerichts hervorgeht.

Die Leiterin des EU-Büros der EKD begrüßte die Klarstellung, dass allein der Wille, bestimmten Kundenwünschen nachzukommen, nicht für ein Kopftuchverbot ausreiche. Insgesamt trügen die Urteile aber bedauerlicherweise „nicht wirklich zu mehr Klarheit in der strittigen Frage bei, wann ein Kopftuchverbot zulässig“ sei, kritisierte Hatzinger.

Quelleepd

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