Am Samstag ist die dreitägige Frühjahrstagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode in Stuttgart zu Ende gegangen. Die Synodalen haben unter anderem neue Regelungen für die Taufe beschlossen: sowohl für die Art und Weise des Taufens, als auch für die Voraussetzungen der Taufpaten.
Eine neue Taufagende ermöglicht von Januar 2019 an auch eine Taufe durch Untertauchen für heranwachsende und erwachsene Täuflinge, etwa im Schwimmbad, einem Fluss oder See. Diese neue Form der Taufe steht gleichwertig neben der bisherigen Form, bei der das Wasser mit der Hand über den Kopf der Täuflinge geschöpft wird. Bisher ist die Praxis der sogenannten Immersionstaufe vor allem in der orthodoxen Kirche sowie einigen Freikirchen verbreitet.
Änderungen gibt es auch bei der Taufpatenschaft: Künftig kann auch Taufpate sein, wer zwar zum Beispiel einer freikirchlichen Gemeinde angehört, die die Kindertaufe ablehnt, selbst jedoch die Kindertaufe bejaht. Verwandte und Freunde, die nicht zu einer christlichen Kirche gehören, können Taufzeugen werden. Zusätzlich zur gedruckten deutschen Fassung der Taufagende soll online eine Fassung auf Arabisch, Farsi und Russisch zur Verfügung gestellt werden.
Die nächste Tagung der Landessynode findet vom 5. bis 7. Juli 2018 in Ulm statt.
Mehr zum Thema TAUFE findet ihr in unserer neuen Themenwelt „Taufsprüche“.