Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Corona-Schutzverordnung aktualisiert und dabei die Auflagen für Gottesdienste deutlich gelockert. Seit dem 9. Juli entfällt für Städte und Landkreise mit der „Inzidenzstufe 0“ (Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens zehn) bei Versammlungen in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Eine Empfehlung, sie zu tragen, besteht jedoch weiterhin. Gleiches gilt für das Einhalten der Mindestabstände. Gesungen werden darf dann auch ohne Maske. Auch die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung fällt bei Inzidenzstufe 0 weg. Bei „Inzidenzstufe 1“ (Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35) darf die Maske am Platz abgenommen werden, Singen ist bei Einhaltung des des Mindestabstands dann in der Regel mit Maske erlaubt. Ohne Maske ist dies möglich, wenn alle Besucher des Gottesdienstes getestet, geimpft oder genesen sind.
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Wenn nahezu alle ernsthaft Gefährdeten geimpft sind, gibt es keinen Vorwand mehr, die Grundrechte weiter einzuschränken.
Wurde ja auch langsam Zeit, vor allem weil gerade der Inzidenzwert täglich steigt. Ist also mehr nur für kurze Zeit. Aber immerhin sind dann richtige Gottesdienste möglich.