Der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hat sich für den Erhalt des Abtreibungsparagrafen 218 ausgesprochen. Des Weiteren übt er scharfe Kritik am Weltkirchenrat.
Von Judith Kubitscheck und Marcus Mockler (epd-Gespräch)
Im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) bezeichnete er diese Regelung als einen angemessenen Kompromiss, der einen «hohen Grad an Rechtsfrieden» geschaffen habe. Dieser Kompromiss bilde den unauflösbaren Konflikt zwischen dem Lebensrecht des Ungeborenen und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau ab.
Derzeit sind Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, innerhalb einer bestimmten Frist und nach einer Beratung aber straffrei. Über eine von zahlreichen Abgeordneten geforderte Liberalisierung des Abtreibungsrechts, wonach Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218 geregelt werden sollen, hatte der Bundestag in der vorigen Legislaturperiode nicht mehr entschieden.
Für ihn gelte die Menschenwürde für einen Embryo «von Anfang an», betonte Gohl: «Und zwar bis zum Schluss. Wenn wir die Menschenwürde am Lebensanfang einschränken, dann droht diese Einschränkung auch am Lebensende.» Den jetzigen Paragrafen 218 halte er daher für einen guten Kompromiss: «Ich halte diese Lösung für angemessen, weil sie einem unauflösbaren Dilemma zwischen zwei Grundrechten Rechnung trägt: dem Recht des Ungeborenen auf Leben und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.»
Diese Konstruktion, dass etwas rechtswidrig, aber unter bestimmten Umständen nicht strafbewehrt ist, bilde genau diesen fundamentalen Konflikt ab und löse ihn nicht zu einer Seite hin auf, so Gohl, der seit drei Jahren württembergischer Landesbischof ist.
Kritik am Weltkirchenrat
Scharfe Kritik übte der Bischof erneut an einer Stellungnahme des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK), in der Israel «Apartheid» vorgeworfen wird. Er nannte es schwer erträglich, dass der Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 in dem Papier nicht erwähnt werde. Gohl betonte, das Leid der Israelis sei furchtbar, ebenso wie das Leid im Gazastreifen. Sein Grundsatz laute: «Empathie ist nicht teilbar.»
Auf die Frage, was sein Herzensanliegen für die Kirche sei, antwortete der Landesbischof: «Weniger wehleidig sein. Nicht die ganze Zeit den eigenen Puls fühlen, das tut meistens nicht gut.» Stattdessen sollten Christen im Vertrauen auf die biblische Botschaft und im Blick auf das Viele, was in der Kirche trotz aller Probleme gelinge, zuversichtlich unterwegs sein, empfiehlt der Theologe.

Seine Ansicht zur Abtreibung löst bei mir echtes Unbehagen aus, schließlich geht es um das Töten eines Menschen. Bereits Paragraph 218 halte ich für vollkommen falsch. Verstehe nicht, wie so viele in dieser Gesellschaft so scharf darauf sein können, Kinder zu töten!! Das Leben soll immer einfach und schön sein, dass ist es aber nicht. Jesus redet davon, dass wir unser Kreuz auf uns nehmen und ihm nachfolgen sollen. Natürlich ist nicht jeder in Deutschland ein Christ, aber diese lebensfeindliche Mentalität löst doch große menschliche Kälte in unserer Gesellschaft aus wie auch Dinge wie Sterbehilfe etc. Ich hoffe, dass Deutschland sich eines Tages wieder auf Gott besinnt und zu einem ernsthaft christlichen Leben zurückkehrt. Hoffen wird man ja noch dürfen…
Ich kann Dein Unbehagen verstehen, obwohl wir beide unterschiedlicher Ansicht sind. Denn Abtreibung zwar rechtswidrig einzustufen, dann aber faktisch zu erlauben, ist ein Widerspruch, den es nirgends sonst in den Gesetzen gibt. Mit teilweise absurden schlimmen Folgen.
> Verstehe nicht, wie so viele in dieser Gesellschaft so scharf darauf sein können, Kinder zu töten!
Ich denke nicht, dass das jemand ist. Aber über den richtigen Weg wird gestritten: Ist ein strafrechtliche Verbot der richtige Weg oder so ein nichts halbes-nichts ganzes wie der 218, oder eine Regelung im Zivilrecht und wie viele Hilfsangebote braucht es, damit mehr ‚ja‘ zum Kind gesagt wird?
Und es gibt auch grundsätzliche Unterschiede:
– Wann beginnt menschliches Leben?
– Welche Rechtsfolgen muss das entsprechend haben
– Und wie ist es, wenn man das als Prozess begreift (wie z.B. der 218 mit seinen Fristen) in Abwägung zu anderen Grundrechten wie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau
Darauf gibt es keine eindeutigen Antworten. Selbst wenn man nur Gläubige (nicht nur Christen sondern allgemein) nimmt, gibt es erhebliche Glaubensunterschiede diesbezüglich.
Wenn man die Mehrheit der Nichtglaubenden einbezieht, gibt es noch deutlich mehr unterschiedliche Sichtweisen.
Ich selbst trete für eine Abschaffung des 218 und eine zivilrechtliche Regelung ein (wobei ich auch für eine verpflichtende Beratung eintrete, die halte ich für ausgesprochen wichtig). Und -ganz wichtig- für mehr finanzielle, beratende und rechtliche Hilfe für die Eltern und Kinder und zwar deutlich über die ersten Monate hinaus. Ich finde Abtreibung schlimm, sehe aber als besten und vor allem langfristigen Weg, den Eltern ein ‚ja‘ zum Kind freiwillig und bewusst zu ermöglichen.
Die Fristenlösung löst auch enormen zeitlichen Druck aus. Denn es ist ja nicht so, dass man 12 Wochen Zeit hat. Die Schwangerschaft wird ja nicht gleich bemerkt. Ich sehe diesen Druck als lebensfeindlich an. Denn die schnelle ‚einfache‘ Lösung, die auch oft von außen heran getragen wird, ist die Abtreibung. Lebenslösungen für Mutter und Kind zu finden und die Mutter (bzw. Eltern) davon zu überzeugen, kostet Zeit.
Ich bin nicht für strafrechtliche Lösungen, ich bin für pragmatische Lösungen pro Kind, aber auch pro Mutter/Eltern. Das braucht kein 218, das braucht Beratungsstellen, Zeit, Geld und ein gesellschaftliches Umdenken (z.B. bei Ausbildungsbetrieben in Bezug auf junge Mütter)
All das gibt es, aber offensichtlich noch viel zu wenig.
Und ich möchte noch etwas zu christlichen glaubensstrengen Gemeinden sagen. Vor vielen Jahren war ich hier bei jesus.de im Forum aktiv. Da erzählten einige christliche Frauen, die sich ledig für das Kind entschieden haben, wie sie anschließend in ihrer Gemeinde geschnitten wurden als schlimme Sünderin (Sex vor der Ehe und dann noch unverheiratet mit Kind). Sicherlich nicht in allen Gemeinden, aber jede einzelne davon ist eine zu viel. Auch so etwas ist ein Punkt.
Hallo Chey, ich denke, dass leider mit der Abschaffung des § 218 das Unrechtsbewusstsein noch mehr schwinden wird und das im Bewusstsein weiter Teile der Bevölkerung Abtreibung als etwas „Normales“ angesehen wird, auf das man ein Recht hat. Vielfach sind es ja wohl die Männer, die zur Abtreibung drängen…
Rein vom Rechtlichen her würde ich sagen, dass ist doch Leben, das ist doch ein Mensch. Um dieses/diesen zu schützen gibt es ja das Strafgesetzbuch. Nichts gegen gute Beratungen, aber sie werden wohl den Trend pro Abtreibung nicht aufhalten können. Es ist ja auch so, dass, wenn das menschliche Leben zu Beginn nicht schützenswert ist, wie man dann dafür argumentieren soll, dass auch behindertes Leben oder Leben am Ende des Lebensweges schützenswert ist.
Ich finde es enttäuschend, dass sich ein Bischof nicht stärker für das Leben einsetzt.
Natürlich kann man über vieles sehr umfassend diskutieren, aber ich glaube kaum, dass das Problem so gelöst werden kann.
Die Erfahrungen dieser Frauen in konservativen Gemeinden sind natürlich schlimm. Wie es in der kath. Kirche aussieht kann ich nicht so genau sagen. Früher war es sicher schwierig, aber man bemüht sich seit längerem, niemanden aus der Kirche auszugrenzen.
Im Grunde geht es im Umgang mit Leben, nicht nur dem Menschlichen, darum, es in seiner Würde zu achten, damit es in seiner Form (Jesus) zum Vorschein kommt.
Wir hatten jetzt als Mann und Frau über 2000 Jahre Zeit, diesem Anspruch an das Leben gerecht zu werden und diskutieren noch heute um das ungeborene (Jesus) Leben und sein Durchsetzungsvermögen im Menschen?
Ich vertrete die Auffassung, dass es im Sinn der Lebensgemeinschaft (Familie) entschieden sein will, woran sie wachsen soll. Wenn dafür medizinische Voraussetzungen notwendig scheinen, die für mich fragwürdig sind, dann müssen die hinterfragt werden und nicht das Recht einer Frau, sich für das Leben zu entscheiden, das sie durch den Mann auf die Erde bringt. Ich denke, wenn ich von Jesus ausgehe und seiner Geburt nicht das Recht auf ihren Lebensinhalt abspreche, dann lande ich automatisch bei Gott, bevor ich auf den Apostel treffe, der sich von ihm bestätigt, auf sein Leben einließ. Damit bin ich wieder bei Jesus, dem dies als einzigem Menschen gelungen zu sein scheint, und das sogar wider dem Urteil, das von einem Regenten und seinem Volk über ihn verhängt wurde.
Was hätten wir aus unserer Lebensgeschichte gelernt, würden wir noch heute denken, wir Menschen hätten einen anderen Einfluss auf das Leben, als den, den uns Gott mit Jesus zugesteht?
Im Menschen finden sich Mann und Frau zusammen, sodsas er, der Mensch es ist, der ihr Kind zu seinem Vater macht, indem er es an Gott gebunden einzig von der Mutter empfangen kann, die seinen Glauben stärkt. Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde und! an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn. Geboren, immernoch im Glauben an Gott, von der Jungfrau Maria, die ihn in sich trägt und damit von Gott empfangen kann, was er für sie auf den Weg brachte, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes (aus dem Leben genommen), am dritten Tage auferstanden von den Toten (endgültig im Glauben angekommen) aufgefahren in den Himmel, als Feste (Kirche) der Erde, die sich um die Lebenden und die Toten kümmert, sodass sie nicht von seiner Seite weicht, bis er kommt (als Leben von ihr) in Ewigkeit. Amen.
Was also kann eine medizinisch gerechtfertigte Abtreibung im Sinn aller daran beteiligten ändern, solange der Glaube ihr nicht innewohnt
Wer übernimmt die Verantwortung für das Leben, das dieser Abtreibung nachfolgt, immerhin liegt dahinter verborgen eine Entscheidung, die jeder Mensch, Mann wie Frau, selbst treffen will, indem dieser Wille den Menschen trägt, der von Gott immer vor die Wahl gestellt wird, bevor dieses eine Leben dem Wandel durch seinen Willen unterworfen wird?
So bleibt der Wille des Menschen durch Gott der Wahl ausgesetzt, die Gott selbst nicht treffen kann, da diese Wahl ein ganzes Leben verändert, das dann die Menschheit ausbaden müsste. Damit überlässt uns Gott die Entscheidung für ein Leben mit ihm selbst, sodass es in seiner Form (Jesus Gläubiger) auf jedenfall erhalten bleibt, da er bereits einmal in den Raum gestellt, seine Einheit um den Glauben ergänzt wissen will, dessen Weg nicht an dem Namen vorbeiführt, der ihn mitnimmt. Einzig das Bewusstsein kann damit umgehen, dass es in sich etwas trägt, das sich wandelt, ohne sein eigenes Zutun, bis es sich in seiner Einheit durch ihren Namen die gesamte Lebenszeit offenbart. Zeit verleiht dem Nameen ihre Größe, für das Bewusstsein von Jesus, sodass er in ihr immer wieder den Anklang findet, der dem Raum dient, der ihr mit ihm gegeben ist.
Dank sei Gott, dem Herrn!
Ehepaare aus Deutschland adoptieren Kinder im Ausland, weil es hier zu wenige Kinder für die Adoption gibt, das muss aber nicht sein. Für werdende Mütter gibt es vielfältige Hilfen:
Babyklappe, anonyme Geburt, aber auch finanzielle und praktische Unterstützung vom Staat und privaten Organisationen z.B. Aktion Lebensrecht für Alle.
„Du sollst nicht töten“, 2.Mose 20,13,
„Kinder sind eine Gabe Gottes“, Psalm 127,3
Ein Buchhinweis: Johannes Gonser: Abtreibung – ein Menschenrecht?
> „Du sollst nicht töten“, 2.Mose 20,13,
Ich empfehle eine bessere Übersetzung und/oder einfach mal weiter lesen. Schon in Kap. 21 wird klar, dass es nicht ‚töten‘ heißen kann, weil zum Töten aufgerufen wird. Und dort wird auch klar benannt, dass Embryos nicht den Schutz wie geborene Menschen haben sondern biblisch ein Vermögenswert der Eltern sind.
Buchhinweis: Die Bibel
Alles Böse entspricht unserer Unreife
Dass 3/4 der Ev. Kirchenmitglieder, hier auch der Katholiken, für eine deutliche (liberale?) Regelung im Abtreibungsrecht sind, halte ich quantitativ nicht zutreffend. Leider muss man dann auch erwähnen, daß hier in Summe die Kerngemeinde als Maßstab notwendig wäre und nicht die Anzahl
derer in Noch-(Volkskirchen) welche nur die Kirchensteuer bezahlen. Da möchte ich mich nicht als einer aufschwingen, der hier Kirchenmitglieder
bewertet. Aber es hier als 3/4 Mehrheit zu behaupten, wäre faktisch unzutreffend. Dass heute viele getaufe Menschen aus den Kirchen austreten, halte ich zwar für ungut, aber es ist immerhin ehrlich und ungläubige Leute sind mir lieber als situativ geschickt praktizierte Scheinheiligkeit. Denn der Himmel braucht Ehrlichkeit, wenn wir zugeben nur mit zu Wasser kochen. Ich lehne in den meisten Fällen die Abtreibung ab, aber ohne über andere Menschen – wer bin ich denn? – hier den Stab brechen. Manchmal gehen leider ethische Auffassungen sehr auseinander und bekanntlich
ist zudem die Definition von wichtigen Schlüsselbegriffen nicht eindeutig und/oder überall jederman geläufig. Moralismus hilft nicht, aber Liebe. Es müsste jede/r eine Vorstellung haben und so auch ein negatives Gefühl zu entwickeln, wenn Menschen dann der Eintritt in Existenz die unmöglich wird. Theoretisch völlige Erlaubnis ein werdendes Leben zu beenden, wäre so, als wenn wir selbst Gott sind und entscheiden, wer nun leben dürfte. So wird Leben wie zur Ware bei Fehlkauf, aber geht in viele Mülleimer der Krankenhäuser. Kirschige Geschenke wandern nur in unseren Hausmüll.
Für den Ev. Bischof Gohl gilt die Menschenwürde für einen Embryo «von Anfang an», Und zwar bis zum Schluss. Wenn wir hier Menschenwürde am Lebensanfang einschränken, dann droht diese Einschränkung auch am Lebensende.» Den jetzigen Paragrafen 218 halte auch ich für einen hier befriedigenden Kompromiss: Diese rechtliche ursprünglich Lösung war akzeptabel, weil sie dem unauflösbaren Dilemma zwischen bestehenden zwei Grundrechten Rechnung tragen konnte: Dem Recht des Ungeborenen auf Leben und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung und auch einer körperliche Unversehrtheit. Es liegt zugrunde der damalige ethische Kompromiss, der auch fraktionsübergreifend im Bundestag seinerzeit als Gesetz beschlossen wurde. Mehr wäre auch heute mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit unmöglich. Die derzeitige Nichtwahl der dritten Richterin bei BVG zeigt dies deutlich und leider war die auslösende CDU-Bundestagsfraktion sehr viel päpstlicher als selbst unser Papst.
Scharfe Kritik übte der Bischof erneut an einer Stellungnahme des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK), in der Israel «Apartheid» vorgeworfen wird. Er nannte es schwer erträglich, dass der Terrorangriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 in dem Papier nicht erwähnt wurde: Auch hier sehr richtig. Aber man kann niemals ein Unrecht gegen ein anderes Unrecht aufrechnen. Denn Apartheid allerdings war die widerum andere Form einer Missachtung unserer Menschenrechte. Was widerum aber rein mathematisch auch nicht gegen Krieg generell, oder gegen den unsäglichen Terror beispielsweise der Hamas, wie Hitze gegen Kälte, quantitativ aufzuwiegen ist. Die Apartheid wurde aber überwunden, langfristig durch die Versöhnungskomitees Südafrikas. Oder ganz persönlich weil Nelson Mandela mit dem wichtigen Oppositionsführer seiner Todfeinde dort sehr viele Tassen Tee trank, man sich als Menschen wahrnehmen konnte und die Wahlen nicht verhinderbar waren. So glaube ich nie, daß man viele Tassen Tee mit der Hamas mit Erfolg trinken könnte. Zudem: Alle Kriege und jede Art Terror, sowie alle sonstige Formen von Gewalt, sind christlich absolut böse. Dennoch die Menschen von der Hamas gehören nicht mit Drohnen oder Soldaten hingerichtet, gewissermaßen als sehr giftiges Ungeziefer entsorgt, sondern vor funktionierende gültige Weltgerichte gestellt, nach juristischen Regeln des Einzelfalles, aber so ggfls. lebenlang, dann hinter Gitter gebracht. Wichtige Menschenrechte und unser Völkerrecht muss wieder wirklich zur Geltung kommen und niemand auf dieser Welt hat die Lizenz zum Töten, etwa mit Drohnen, Waffen, Hinrichtungen, mittels staatlicher Macht etwa durch Geheimdienste, oder den Henker.
Wenn ich dies so beschreibe kommt in mir eine Ahnung hoch, wie wenig wir seit den Zeiten der antiken Alleinherrscher und ihrer Grausamkeiten, insgesamt auch etwas reifer geworden sind. Schon gar nicht hatte bisher die offizielle Theologie auch das Weiterdenken und Weiterhoffen erlaubt, wenn wir immer oft noch annehmen, Gott sei so wie wir und betreibe eine Vernichtung der allermeisten seiner Menschen, wenn sie – wie eben auch ausgeführt – noch nicht ausgereift sind. Dies wäre mit dem, was wir als „göttliche Liebe verstehen“ keinesfals niemals kompatibet. Doch dann nicht mit jener Handlung Gottes am Kreuz, weil diese anscheinend kaum reflektiert wird. Da wird uns deutlichst vor Augen geführt, daß Gott und dann sein gesamtes himmlische Heer absolut gewaltlos herrschen, sonst hätte der Himmel uns längst von diesem kleinen und unbedeutenden Planeten weggepustet. Dazu reichen die Naturgesetze. Aber für das hohe Maß an Gewaltlosigkeit, gegen Wüten der Kriege und für Untaten allen
Terrors sind wir zuständig. Nur wir haben von allen irdischen Geschöpfen das mit Abstand größte Gehirn. Leider sind aber Religionen und waren das Christentum oft nicht die Lösung, sondern das Problem selbst gewesen. Dabei ist alles einfach: Geht es mir gut und geht es allen anderen gut, wäre wirklich alles prima. Mit ein klein wenig Empathie, Liebe und zuhörende Ohren, würde unsere gesamte Welt zu einem fantastischen Paradies.
Bischof Gohl spricht für die Mitglieder der EKD, oder? Also nicht nur für die, die Du davon als Christen anerkennst. Würde er nur für deine oft genannten 3 % sprechen, würde über seine Äußerung kaum jemand berichten.
Und deren überwiegende Meinung, nämlich ca 3/4, ist für eine Abschaffung des 218 und eine Liberalisierung. Bei jeder Anhängerschaft einer politischen Partei ist ebenfalls eine Mehrheit für eine Liberalisierung (selbst bei der AfD).
Und in einer Demokratie sollte so etwas Gewicht haben
klassisches Beispiel von den Grenzen demokratischer Systeme, die Mehrheit hat nicht immer recht und wenn eine Gesellschaft die Anbindung an Gott verliert und somit den „außerirdischen“ Bezugspunkt, wer oder was hindert sie alles mögliche zu „beschließen“. Die Juden vergaßen, die Behinderten aussortieren, oder vielleicht sogar die Christen!?
Gegenfrage: Wer oder was hindert Minderheiten, alles mögliche Schlimme zu beschließen, sofern diese die Macht hätten?
Natürlich hat die Mehrheit nicht immer recht. Aber wer sollte sich sonst in einer Demokratie durchsetzen?
Das Wesen der Demokratie ist ja nicht nur das Mehrheitsprinzip sondern auch die vorherige Meinungsbildung. Meines Erachtens wird da das Defizit derzeit größer, weil hier Fake-News und manipulative Beeinflussung zunehmen. Auch mit Unterstützung der christlichen Kirchen, wie die Besetzung des Verfassungsgerichts zuletzt zeigte.
Vielleicht sollte Bischof Gohl seine Meinung zum Paragraphen 218 als Privatmeinung kennzeichnen. Denn 3/4 seiner Kirchenmitglieder sind für die Abschaffung und eine deutlich liberalere Regelung.
(siehe Umfragen statistika)
Ist bei deutschen Katholiken nicht anders, nur sind dort die Kirchenoberen ja nicht demokratisch legitimiert, brauchen sich folglich um die Ansichten ihrer Mitglieder nicht zu scheren.