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Religionsfreiheit: Bundesverfassungsgericht kippt pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an deutschen Schulen ist rechtswidrig. Nach einer am Freitag vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichten Grundsatzentscheidung verstößt das in den Gesetzen mehrerer Bundesländer enthaltene Verbot gegen die Religionsfreiheit.

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Im konkreten Fall entschieden die Karlsruher Richter über die Klagen zweier muslimischer Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen. Das Urteil dürfte aber auch unmittelbare Auswirkungen auf sieben weitere Bundesländer haben. Diese hatten in den vergangenen Jahren gesetzlich geregelt, dass Lehrkräfte aus Gründen der weltanschaulichen Neutralität im Unterricht keine Kleidungsstücke als Ausdruck ihres Glaubens tragen dürfen.

Künftig solle keine abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden mehr genügen, um ein Kopftuchverbot zu begründen, entschieden die Verfassungsrichter. Vielmehr müsse eine "hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität" von den jeweiligen Kopftüchern ausgehen. Insofern müsse die Regelung in Nordrhein-Westfalen verfassungskonform eingeschränkt werden. Die Arbeitsgerichtsurteile in den beiden Verfahren wurden vom Verfassungsgericht aufgehoben.

Der Beschluss des Ersten Senats fiel mit sechs zu zwei Richterstimmen. Die Richter Monika Hermanns und Wilhelm Schluckebier gaben ein Sondervotum ab und bezogen sich dabei auf ein Urteil von 2003. Damals hatte das höchste deutsche Gericht im Fall der Stuttgarter Lehrerin Fereshta Ludin entschieden, dass auch vorsorgliche Kopftuchverbote möglich sind, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Acht Bundesländer änderten daraufhin ihre Gesetze.

Eine weitere Regelung des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes wurde von den Richtern mit der aktuellen Entscheidung komplett gekippt. Ein Privileg für die "Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen verbietet.

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Die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtswidrigkeit eines generellen Kopftuchverbots für Lehrerinnen begrüßt. "Ich freue mich sehr über das Urteil, schließlich gehört für uns in Nordrhein-Westfalen der Islam zu einer multireligiösen Gesellschaft dazu, sagte Löhrmann in Düsseldorf. Durch den Beschluss gebe es in der seit Jahren umstrittenen Frage nun Rechtssicherheit. Das Ministerium werde nun unverzüglich prüfen, welche Konsequenzen zu ziehen sind.

Die Entscheidung sei auch ein wichtiges Signal für Lehrerinnen, die zurzeit für den islamischen Religionsunterricht ausgebildet werden, ergänzte die Schulministerin. "Sie haben jetzt für die Arbeit in unseren Schulen eine klare Perspektive."

(Quelle: epd)

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