Schüler in Sachsen dürfen Kopfbedeckungen tragen, die Ausdruck eines religiösen Bekenntnisses sind.
Mit dieser am Donnerstag ergangenen Klarstellung reagierte das Dresdner Kultusministerium auf einen im Freistaat entbrannten Kopftuchstreit. Anlass war eine Dresdner Mittelschule, die Kopfbedeckungen jeglicher Art im Unterricht verboten hat. Die Eltern zweier afghanischer Mädchen suchten sich deshalb eine andere Schule.
Regelungen an sächsischen Bildungseinrichtungen, wonach Schüler im Unterricht keine Kopfbedeckung tragen dürfen, seien grundsätzlich nicht auf religiöse Kopfbedeckungen zu beziehen, hieß es. Das Grundrecht der Religionsfreiheit müsse gewahrt bleiben. Entscheidend sei aber, dass die Schüler erkennbar sind und aktiv an der Kommunikation in der Klasse teilnehmen können, hieß es weiter. Nur so sei der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag zu gewährleisten.
Das Ministerium kündigte an, dass die Schulen in den nächsten Tagen eine Empfehlung zur praktischen Handhabe erhalten. Es machte zudem deutlich, dass es auch in Zukunft möglich sein wird, dass Lehrer, Schüler und Eltern sich gemeinsam darauf einigen, dass Basecaps, Mützen, Kapuzen und andere Kopfbedeckungen im Unterricht prinzipiell nicht getragen werden sollen. Die Entscheidung im Einzelfall treffe die jeweilige Schule in eigener Verantwortung und in den verfassungsrechtlich vorgegebenen Grenzen.
Wegen des Tragens eines Kopftuchs war vor einigen Monaten eine muslimische Schülerin von einer Dresdner Amtsrichterin aus dem Gerichtssaal verwiesen worden. Sie hatte die Kopfbedeckung der 15-Jährigen, die mit ihrer Klasse als Zuschauerin gekommen war, als «unhöflich» gewertet.
(Quelle: epd)