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Staatsleistungen an Kirchen: Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf

Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf für ein Rahmengesetz zur Ablösung der Staatsleistungen, die an die Kirchen für Enteignungen gezahlt werden.

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Den Bundesländern stehe es auch ohne ein solches Gesetz frei, die Zahlungen über eine vertragliche Regelung im Einvernehmen mit den Kirchen umzugestalten oder aufzuheben, teilte die Regierung am Mittwoch in Berlin auf eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag mit. Der im Grundgesetz verankerte Auftrag zur Ablösung sei weder befristet noch sanktioniert.

 Derzeit erhalten die Kirchen rund 460 Millionen Euro jährlich vom Staat. Die Zahlungen gehen auf die Enteignung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert zurück. Bereits die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte die Ablösung der Staatsleistungen vorgesehen, dieser Passus wurde ins Grundgesetz übernommen. Dabei wird davon ausgegangen, dass zur Ablösung eine Einmalzahlung fällig würde, die von den Ländern aufzubringen wäre. Im Zuge der Debatte über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst waren auch die Staatsleistungen an die Kirchen erneut in die Kritik geraten.

(Quelle: epd)

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