- Werbung -

«Tötung auf Verlangen»: Bundesgerichtshof hebt Urteil auf

Wird ein Mensch auf eigenen Wunsch getötet, kann der Täter sich nicht generell auf eine mildere Strafe wegen «Tötung auf Verlangen» berufen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.

- Werbung -

Nach den gesetzlichen Regelungen müsse das Opfer «ernstlich und ausdrücklich» sein Todesverlangen geäußert haben. Ein Tötungsverlangen aus dem Augenblick heraus werde dem nicht gerecht. Denn das Tatopfer habe sich dann nicht ernstlich mit seinem Todeswunsch auseinandergesetzt (AZ: 3 StR 168/10).

Damit hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Verden vom November letzten Jahres wieder auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Stade zurück. Das Landgericht Verden hatte den zur Tatzeit 74-jährigen Angeklagten aus dem niedersächsischen Oyten zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe wegen «Tötung auf Verlangen» verurteilt.

Der Mann hatte angegeben, dass er im Juni 2009 seine Frau von hinten mit einem Kopfschuss getötet hatte. Seinen Selbstmordversuch überlebte er schwer verletzt. Der Angeklagte hatte sich damit verteidigt, dass seine 53-jährige Frau ihn um den Tod gebeten habe. Sie hatte dies mit einem Tumor im Unterleib und den damit verbundenen starken Schmerzen begründet. In Behandlung war sie deswegen nicht. Nach der Tötung wurde bei der Leiche ein fast zwei Kilo schwerer Gebärmutter-Tumor festgestellt. Der Tumor war jedoch gutartig und operabel.

Die Tochter der Getöteten legte gegen das Urteil des Landgerichts Revision ein. Sie forderte eine lebenslängliche Verurteilung wegen Mordes.

- Werbung -

Der BGH konnte den Fall wegen fehlender Feststellungen zum Tathergang nicht abschließend entscheiden. Daher könne die «Ernstlichkeit» des Todeswunsches der Frau nicht beurteilt werden. Dies muss nun in einem neuen Verfahren geklärt werden.

Die gesetzlichen Regelungen sehen bei «Tötung auf Verlangen» eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Bei Mord wird dagegen immer eine lebenslängliche Haftstrafe verhängt. Im Jugendstrafrecht sind zehn Jahre vorgesehen.

(Quelle: epd)

Konnten wir dich inspirieren?

Jesus.de ist gemeinnützig und spendenfinanziert – christlicher, positiver Journalismus für Menschen, die aus dem Glauben leben wollen. Magst du uns helfen, das Angebot finanziell mitzutragen?

NEWSLETTER

BLICKPUNKT - unser Tagesrückblick
täglich von Mo. bis Fr.

Wie wir Deine persönlichen Daten schützen, erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.
Abmeldung im NL selbst oder per Mail an info@jesus.de

Zuletzt veröffentlicht