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„Toleranzgrenze überschritten“: Hessen verbietet Burka im öffentlichen Dienst

Das Land Hessen verbietet das Tragen von Burkas im öffentlichen Dienst.

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Einen entsprechenden Erlass werde er noch am selben Tag unterschreiben, sagte Innenminister Boris Rhein (CDU) am Mittwoch im Wiesbadener Landtag. Grundsätzlich sei das Tragen einer Burka im öffentlichen Dienst «nicht erwünscht». Nach Ansicht des Staatsrechtlers Hans Michael Heinig lässt das Tragen einer Burka im öffentlichen Dienst an der generellen Eignung zweifeln. Anders als das Kopftuch berühre die Vollverschleierung nicht nur Fragen der religiös-weltanschaulichen Neutralität, sagte Heinig dem epd.

 Hintergrund ist der Fall einer Angestellten des Frankfurter Bürgeramts, die in Vollverschleierung zur Arbeit erscheinen will. Die Stadt hat ihr untersagt, den Dienst in einer Burka anzutreten. Derzeit bleibt die 39-jährige Muslimin der Arbeit ohne Bezüge fern; ihr Rechtsanwalt verhandelt mit der Stadt. Innenminister Rhein begründete sein Vorgehen mit der westlichen Kultur: Vollständig verhüllte Frauen vermittelten ein Bild, das sich mit freiheitlichen und weltoffenen Werten nicht vereinbaren lasse.

 Rhein sagte, dass es Ausnahmen geben könne: «Es wird Fälle geben, wo man möglicherweise ein Auge zudrücken kann.» Gemeint sind offenbar Angestellte wie Reinigungskräfte, die zur Nachtzeit tätig sind. Der Minister unterstrich, dass der Erlass unmittelbar nur für die Landesbediensteten gelte. Die Kommunen müssten die Angelegenheit selbst regeln. An der Landesregelung könnten sich Landkreise, Städte und Gemeinden aber orientieren.

 Uwe Lübking vom Städte- und Gemeindebund sagte, das Tragen einer Burka im öffentlichen Dienst verstoße gegen die Neutralitätspflicht des Staates. Gleichzeitig verwies er darauf, dass jeweils vor Ort geklärt werden müsse, wie im Einzelfall entschieden werden solle.

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 In einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen, habe der Bürger ein Recht darauf zu wissen, wer ihm als Repräsentant des Staates gegenübertritt. «Wer im öffentlichen Dienst im Kontakt mit Bürgern arbeitet, kann keine Burka tragen», sagte der Rechtswissenschaftler Heinig.

 Der Jurist verweist auf das Sondervotum zum Kopftuch-Urteil des Verfassungsgerichts, in dem es heißt: «Der freie Mensch zeigt dem anderen sein Antlitz.» Die Vollverschleierung werde damit zu einem Grenzfall für die Menschenwürde erklärt. So weit müsse man nicht gehen, ergänzte Heinig, der das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland leitet. Allerdings müsse der Staat selbst Gesicht zeigen, unterstreicht der Staatsrechtler. Für den öffentlichen Dienst sei deshalb ungeeignet, wer sich diesem Grundgebot des offenen Verfassungsstaates schlicht verweigere.

 Nach der Kommunalen Ausländervertretung unterstützt nun auch der Frankfurter Rat der Religionen die Haltung der Stadtverwaltung. Mit der Vollverschleierung sei «eine Grenze der Toleranz in einem öffentlichen Amt überschritten», erklärte der Rat am Mittwoch. Die Stadt habe ein legitimes Interesse daran, die offene und ungehinderte Kommunikation zwischen ihren Angestellten und den Bürgern zu gewährleisten. Die muslimischen Vertreter im Rat legen der Angestellten nahe, ein Kleidungsstück zu wählen, «das sowohl religiöse Vorschriften erfüllt als auch die Interessen der Öffentlichkeit beachtet», etwa ein Kopftuch.

NACHTRAG (3.2.):

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 Nach Hessen will auch Niedersachsen das Tragen der Burka in Ämtern und Behörden verbieten. «Die Burka hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen», sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) der in Hannover erscheinenden «Neuen Presse» (Donnerstagsausgabe). Der Bundesgesetzgeber habe sich leider bislang nicht festgelegt. Niedersachsen prüfe zurzeit eine eigene gesetzliche Regelung sowohl für Angestellte als auch Beamte.

 Unterstützung kommt von Niedersachsens Integrationsministerin Aygül Özkan (CDU). «Eine Burka in einem Bürgeramt zu tragen, überschreitet das Prinzip der Toleranz», sagte Özkan der Zeitung. Der Bürger habe Anspruch darauf, «dass eine Verwaltung auch Gesicht zeigt».

(Quelle: epd)

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