Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erneut die alternativlose Wehrpflicht in der Türkei kritisiert. Die Richter gaben am Dienstag vier türkischen Angehörigen der Zeugen Jehovas recht, die aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert hatten.
Die «unaufhörlichen» Strafverfahren gegen die Männer, die zur Ableistung eines Zivildienstes durchaus bereit wären, stellten in ihrer Summe eine unmenschliche Behandlung dar, befanden die Richter. (AZ: 14017/08)
Alle vier Gläubigen waren in langen Prozessen zu Geld- oder Gefängnisstrafen verurteilt worden, ihnen drohen noch weitere Verfahren. Der Menschenrechtsgerichtshof stellte auch eine Verletzung der Gewissens- und Religionsfreiheit fest. Das harsche Vorgehen gegen die Männer, die ihre Haltung ernsthaft und überzeugend begründeten, sei zur Erhaltung einer demokratischen Ordnung nicht notwendig, erklärten die Richter.
Die Türkei ist innerhalb der bedeutenden Militärmächte der NATO die einzige, die noch an der Wehrpflicht festhält. Inwiefern das Straßburger Urteil sich auf die türkischen Regelungen auswirken wird, ist unklar. Zumindest bekamen die vier Männer vom Gerichtshof Schmerzensgeld zugesprochen: Der türkische Staat muss ihnen laut dem Urteil zwischen 5.000 und 15.000 Euro zahlen.
(Quelle: epd)