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Grüne wollen Staatsleistungen für Kirchen in NRW kündigen

Die Grünen fordern ein Ende der Zahlungen vom Staat an die beiden großen Kirchen. Einen entsprechenden Antrag brachte die Fraktion am Dienstag in den Nordrhein-Westfälischen Landtag ein. Laut einer Erhebung der Humanistischen Union handelte es sich bei den 2019 getätigten Zahlungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) um knapp 23 Millionen Euro. Die Staatsleistungen an die jüdischen Gemeinschaften sollen von dem Gesetz jedoch unberührt bleiben.

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Das Ablösegesetz sei bereits Teil der Weimarer Verfassung gewesen und 1949 in das Grundgesetz übertragen worden. „Diesem Verfassungsauftrag ist der Bund bis heute nicht nachgekommen“, heißt es in dem Antrag: „Es sollte realisiert werden, um eine an dieser Stelle überfällige weitere Entflechtung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirchen zu erreichen.“ Unterschieden wird im Antrag zwischen Staatsleistungen und finanziellen Mitteln, für die die Kirchen Leistungen im Rahmen der Subsidiarität erbringen. Letztere seien von dem Gesetz nicht betroffen. Leistungen wie Altenpflege und frühkindliche Bildung sowie Maßnahmen im Bereich gemeinsamer Angelegenheiten von Kirche und Staat blieben also unberührt. Selbiges gelte auch für die Kirchensteuer.

Die Grünen appellierten an die Bundesländer, „in Verhandlungen mit den Kirchen die Ablösung der Staatsleistungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erzielen“. Die Bistümer und Landeskirchen ständen der Ablösung offen gegenüber, „wie zahlreiche Äußerungen seit Jahren belegen.“ Es liege jedoch beim Land NRW, auf die Kirchen zuzugehen und die Gespräche und Verhandlungen aufzunehmen.

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