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Oldenburger Gericht bestätigt Kinderehe

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine sogenannte Kinderehe bestätigt, da eine Aufhebung für die minderjährige Ehefrau eine besonderer Härte dargestellt hätte. Wäre ihre Ehe nach deutschem Recht als ungültig erklärt worden, hätte dies das verbriefte Recht auf Freizügigkeit verletzt, das der Ehefrau als EU-Bürgerin zustehe, erklärte der 13. Zivilsenat des Gerichts am Donnerstag. Die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit führt dazu, dass EU-Bürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten dürfen und Ehegatten mitbringen können. Ohne die eheliche Verbindung hätte die junge Frau kein Aufenthaltsrecht gehabt, erläuterte das Gericht.

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Der damals 22-jährige Mann und die damals 16-jährige Frau hätten 2017 in Rumänien ohne Zwang geheiratet, hieß es. Kurz nach der Hochzeit seien sie Eltern geworden.

Die Eheleute hätten zudem vor Gericht erklärt, für den Fall der Aufhebung der Ehe so bald wie rechtlich möglich wieder heiraten zu wollen. Außerdem werde die Ehefrau im Dezember volljährig.

Quelleepd

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