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Schweiz: Strafmaßverschärfung bei Zwangsehen

In der Schweiz sollen Zwangsehen in Zukunft auch dann strafbar sein, wenn sie im Ausland geschlossen wurden. Außerdem will der Bundesrat die mögliche Höchststrafe auf fünf Jahre Gefängnis heraufsetzen.

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 Ebenfalls von der Regelung betroffen ist die Heirat mit Minderjährigen. In der Schweiz liegt das Mindestalter für eine Eheschließung bei 18 Jahren.Der Bundesrat wolle damit ein Zeichen setzen, erklärte dazu Justizministerin Simonetta Sommaruga. Neu ist auch, dass die Zivilstandsämter nicht nur Trauungen verweigern können, wenn der Verdacht einer Zwangsheirat besteht, sondern verpflichtet werden, Strafanzeige zu erstatten.

 In Zukunft muss die Ungültigkeit einer Ehe nicht mehr von den Betroffenen beantragt werden, sondern kann auch von Amtes wegen erfolgen. Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, sollen auch Ausländerbehörden eine Meldung machen.

 In einem zweiten Schritt will der Bundesrat die Prävention und den Schutz vor Zwangsheiraten verstärken. Sobald die Landesregierung mehr Fakten über das Ausmaß, die Formen und die Ursachen von Zwangsverheiratungen hat, will sie ein Präventionsprogramm entwickeln.

(Quelle: SSF/im.)

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