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Staatsleistungen an Kirchen steigen auf 538 Millionen Euro

Die Staatsleistungen der Bundesländer an die beiden großen Kirchen haben nach Recherchen der Humanistischen Union in diesem Jahr mit 538 Millionen Euro einen neuen Höchststand erreicht. Seit 1949 seien damit fast 17,9 Milliarden Euro bezahlt worden. Die Staatsleistungen gelten als Entschädigung für Enteignungen von Kirchenbesitz im 18. und 19. Jahrhundert. Im Grundgesetz ist eine „Ablösung“ der Staatskirchenleistungen vorgesehen, zu der es bis heute allerdings nicht gekommen ist. Ob dazu eine größere Einmalzahlung an die Kirchen erfolgen müsste ist unklar. Die FDP fordert seit einigen Jahren das Ende der Zahlungen, ebenso die AfD in ihrem aktuellen Parteiprogramm. Auch Teile von Bündnis90/Die Grünen setzen sich für eine Ablösung ein.

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Link: EKD-Info zum Thema Staatsleistungen

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