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Pfarrer wegen Kirchenasyl verurteilt

Stefan Schörk gewährte einem jungen Iraner Kirchenasyl. Dafür erhält er zwei Jahre auf Bewährung und muss eine Geldstrafe zahlen – ein überraschendes Urteil.

Zwei Jahre Bewährung und eine Geldauflage von 1.500 Euro: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Bayreuth am Montag gegen den Pegnitzer methodistischen Pfarrer Stefan Schörk, weil er einem jungen Iraner Kirchenasyl gewährt hatte. Das Urteil bestätigte am Montag ein Sprecher des Amtsgerichts Bayreuth dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage.

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Der Rechtsanwalt des Pfarrers, Michael Brenner, sagte dem epd, dass dies zwar lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt sei – also eine heutzutage sehr seltene Rechtsprechung. Dennoch überlege man, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Er sei überrascht über das „exotische“ Urteil, da es derzeit mehrere Prozesse zum Thema Kirchenasyl am Bayerischen Oberlandesgericht gebe, sagte Brenner. „Es geht hier generell um die Strafbarkeit von Kirchenasyl.“

Konkret bedeutet das Urteil: Sollte es rechtskräftig werden, wird dem Pfarrer eine Bewährungszeit von zwei Jahren auferlegt. Wenn sich Schörk in diesen zwei Jahren keine neue Straftat zuschulden kommen lässt, dann wird die Strafe erlassen und es gibt auch keine Eintragung im Bundeszentralregister. Die Geldauflage in Höhe von 1.500 Euro muss der Pastor aber zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Prozessbeginn 3.000 Euro gefordert.

Gut integrierter Iraner sollte abgeschoben werden

Im Januar 2021 gewährte der Pegnitzer Pastor einem iranischen Flüchtling zehn Tage Kirchenasyl. Der in Deutschland integrierte Iraner, der auch fließend Deutsch spricht, sollte von seiner Mutter und Schwester getrennt werden und gemäß des Dublin-Verfahrens wieder nach Griechenland abgeschoben werden. Dort hätte er ohne Unterkunft und Versorgung auf der Straße leben müssen, so die Befürchtung der Familie und des Pfarrers.

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Im sogenannten „Dublin-Verfahren“ wird geregelt, dass ein Asylbewerber in demjenigen EU-Mitgliedstaat seinen Asylantrag stellen muss, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat. Dort hat auch die Registrierung und die Durchführung des Asylverfahrens zu erfolgen.

Quelleepd

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2 Kommentare

  1. Oh, Schreck, oh Schreck, dass deutsche Hirn, ist endgültig weg.

    Oh, Schreck, oh, Schreck, dort wo’s Hirn vorher war, ist nur noch Dreck.

    Ja, Politik ohne Tugend und Moral machen’s ehrlich Leben nur zur Qual.

    Doch der Regierung ist das Scheißegal. Sie genießen des braven Bürgers Seelenqual.Denn ihre Rüben sind ganz schmal.
    Oh, Schreck, oh Schreck dass deutche Hirn ist weg. Denn wo einst dass Hirnlein war, sitzt der Satan, schreit hurra.

    Lauft, weg, lauft, weg, sonst nehm ich eure Seelen auch noch weg, spricht der Satan keck

  2. Mich wundert bei der heutigen Rechtssprechung nichts mehr. Gut und Böse wurde auf den Kopf gestellt.

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