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Bekehrungs-Gesetz in Indien sorgt für Misstrauen

Mit einem neuen Gesetz sollen Zwangsbekehrungen im indischen Himachal Pradesh unterbunden werden. Kritiker befürchten dahinter einen Angriff auf christliche Minderheiten. Vorderhand soll die Regelung verhindern, dass Menschen durch Heirat, falsche Darstellung, Gewalt, unlautere Einflüsse, Zwang, Anreize oder Ähnliches zum Glaubenswechsel bewogen werden. Die Strafe für Zwangsbekehrungen wird von zwei auf fünf Jahre erhöht. Menschen, die beispielsweise Frauen oder Minderjährige gewaltsam bekehrt haben, müssen nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Open Doors sogar mit sieben Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Menschen, die den Glauben wechseln wollen, müssen zusammen mit dem beteiligten Geistlichen oder Priester bei einem Bezirksrichter um Erlaubnis bitten.

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Open Doors und andere bezweifeln die Aufrichtigkeit des Gesetzes: „Es gibt – wenn überhaupt – kaum Belege dafür, dass religiöse Minderheiten derartige Methoden zur Bekehrung von Einzelpersonen einsetzen, und es ist bislang zu keiner Verurteilung wegen Zwangsbekehrung gekommen“, zitiert die Organisation eine ihrer Indienexpertinnen. Das deute angesichts der großen Zahl von Verhaftungen und Klagen gegen Christen und andere religiöse Minderheiten darauf hin, dass mit dem Gesetz religiöse Minderheiten angegriffen werden und die Verbreitung nicht-hinduistischer Religionen eingeschränkt werden sollten.

„Die Angst vor der Nichteinhaltung dieser Gesetze wird genutzt, um öffentliche und private Glaubensbekundungen zu unterdrücken“, heißt es vonseiten Open Doors. Indien rangiert aktuell auf dem zehnten Platz des Weltverfolgungsindexes der Organisation.

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