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Auch für Jugendliche: Spaniens Parlament stimmt für Fristenlösung im Abtreibungsrecht

Das spanische Parlament hat am Donnerstag die Einführung einer Fristenlösung im Abtreibungsrecht beschlossen.

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  Das neue Gesetz erlaubt spanischen Rundfunkberichten zufolge Schwangerschaftsabbrüche bis zur 14. Woche. Bevor die Fristenregelung rechtskräftig wird, muss sie noch vom Senat bestätigt werden.

Auch 16- und 17-Jährige können nach dem neuen Gesetz künftig selbst entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortführen oder abbrechen wollen. Sie müssen jedoch ihre Eltern über einen Abbruch informieren. Drohen den Minderjährigen zu Hause ernsthafte Konflikte, kann von dieser Informationspflicht abgesehen werden. Die Entscheidungsfreiheit Minderjähriger war auch unter den grundsätzlichen Befürwortern einer Fristenlösung umstritten.

 Zudem gewährt das Parlament den Ärzten in Krankenhäusern das Recht, aus Gewissensgründen ihre Beteiligung an einem Schwangerschaftsabbruch zu verweigern. Jedoch können Chefärzte staatlicher Krankenhäuser nicht mehr verfügen, dass in ihren Kliniken keine Abtreibungen mehr vorgenommen werden.

 Der Schwangerschaftsabbruch muss künftig Teil der medizinischen Ausbildung sein. Sexualität und Verhütung sollen künftig Pflichtteil der Lehrpläne an den Schulen werden. Der Staat soll zudem Verhütungsmittel künftig ganz oder teilweise bezahlen.

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 Die heute in Spanien gültige Indikationslösung erlaubt eine Abtreibung bei Gefahr für die seelische oder körperliche Gesundheit der Schwangeren ohne Angabe von Fristen. 97 Prozent der 116.000 Schwangerschaftsabbrüche in Spanien wurden im vergangenen Jahr aufgrund dieser Indikation vorgenommen. 

(Quelle: epd)

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