Jüdische Vertreter aus ganz Europa kritisieren Ermittlungen gegen jüdische Beschneider in Belgien. Sie sprechen von einer Kriminalisierung religiöser Praxis. Die belgische Regierung widerspricht.
Insgesamt 45 jüdische Vertreter aus ganz Europa haben die belgischen Behörden aufgefordert, die Strafverfolgung von zwei jüdischen Beschneidern einzustellen. In einem offenen Brief äußern sie sich «entsetzt» darüber, dass die Staatsanwaltschaft Antwerpen Anklage wegen Körperverletzung und unerlaubter medizinischer Tätigkeit anstrebe. Dies komme einer «Kriminalisierung der Beschneidung» gleich und verletze die Religionsfreiheit, heißt es in dem Brief, den die European Jewish Association (EJA) mit Sitz in Brüssel am Dienstag veröffentlicht hat und der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.
Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Antwerpen gegen drei jüdische Beschneider (Mohalim). Gegen zwei von ihnen will die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Ihnen wird unter anderem vorsätzliche Körperverletzung sowie die illegale Ausübung medizinischer Tätigkeiten vorgeworfen, weil sie nicht über eine anerkannte medizinische Ausbildung verfügen. Nach belgischem Recht dürfen Beschneidungen zwar vorgenommen werden, jedoch nur durch entsprechend qualifizierte Personen. Auslöser war eine Anzeige aus der jüdischen Gemeinschaft im Jahr 2024.
Fall löst diplomatische Spannungen aus
Der Fall hatte bereits Mitte Mai diplomatische Spannungen ausgelöst. Israels Außenminister Gideon Sa’ar sprach von einem «Schandfleck für die belgische Gesellschaft» und warf Belgien vor, das Strafrecht gegen Juden einzusetzen, die ihren Glauben ausübten. Auch der US-Botschafter in Belgien, Bill White, kritisierte das Vorgehen scharf. «Belgien wird nun in der ganzen Welt als antisemitisch gelten», erklärte er auf der Plattform X.
Die belgische Regierung wies die Vorwürfe zurück. «Die Religionsfreiheit ist ein Grundwert unserer Demokratie und wird auch in diesem Sinne streng geschützt», erklärte Außenminister Maxime Prévot Mitte Mai gegenüber dem epd. Zugleich lege Belgien «großen Wert auf die körperliche Unversehrtheit von Personen und insbesondere von Kindern». Diese beiden Aspekte miteinander in Einklang zu bringen, sei «nicht einfach». Auf der Plattform X schrieb er außerdem: „In Belgien ist die Justiz unabhängig und trifft ihre Entscheidungen – ob man mit ihnen einverstanden ist oder nicht – frei von jeglichem politischen Einfluss.“ Zudem seien die Verfahren von Vertretern der jüdischen Gemeinde selbst eingeleitet worden.
Hintergrund:
In Deutschland ist die religiös oder kulturell motivierte Beschneidung minderjähriger Jungen seit Ende 2012 ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 1631d BGB). Eltern dürfen demnach medizinisch nicht erforderliche Beschneidungen an männlichen Kindern vornehemen lasen. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen auch ausgebildete Personen einer Religionsgemeinschaft (z.B. Mohelim) beschneiden. Danach sind grundsätzlich Ärztinnen und Ärzte zuständig. Weibliche Genitalverstümmelung ist dagegen als schwere Körperverletzung strafbar.
In anderen EU-Staaten – etwa Frankreich, Belgien und den Niederlanden – ist die Beschneidung von Jungen ohne medizinische Indikation nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, wird aber faktisch geduldet. In einigen Ländern gab es Initiativen für Verbote oder Altersgrenzen, etwa in Island und Dänemark, wo Vorstöße für ein Verbot nicht-therapeutischer Beschneidungen Unmündiger mit dem Verweis auf Kinderrechte und körperliche Unversehrtheit diskutiert wurden. Bisher kam es aber nicht zu Verboten.
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