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Beate Merk: Bayerns Justizministerin für spätere Verjährung bei Missbrauch

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will die Rechte von Missbrauchsopfern stärken. Vor allem sollten Verjährungsfristen verlängert werden.

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Immer wieder würden Fälle sexuellen Missbrauchs erst nach Jahren oder Jahrzehnten aufgedeckt, sagte Merk der «Passauer Neuen Presse» (Montagsausgabe): «Wenn dann die Verfolgung der Täter an der Verjährung scheitert, ist das ein Schlag ins Gesicht der Opfer.»

Die aktuell bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an katholischen Schulen aus den 70er und 80er Jahren zeigten, dass Opfer jahrzehntelang geschwiegen hätten. Merk hält dem Zeitungsbericht zufolge daher eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs auf 30 Jahre für unabdingbar. Außerdem solle diese Frist wie im Zivilrecht erst ab dem 21. Lebensjahr des Opfers beginnen.

Unterdessen berichtete die «Berliner Zeitung» (Montagsausgabe), dass am Berliner Jesuitengymnasium Canisius-Kolleg möglicherweise weit mehr Schüler missbraucht wurden, als bislang bekannt ist. Der Rektor der katholischen Schule, Pater Klaus Mertes, sagte der Zeitung, er halte es inzwischen für möglich, dass die Zahl der Opfer dreistellig sei. Er zeigte sich offen für Entschädigungszahlungen an die Opfer wie beim Missbrauchsskandal an kirchlichen Einrichtungen in den USA. «Es wird über alles zu reden sein», sagte er.

Mertes hatte Berichte über sexuelle Übergriffe zweier Patres am Canisius-Kolleg in den 70er und 80er Jahren öffentlich gemacht, als er im Januar in einem Brief ehemalige Schüler der betroffenen Jahrgänge um Entschuldigung bat und dazu aufrief, das Schweigen zu brechen.

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(Quelle: epd)

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