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Berlin: Synode beschließt Traugottesdienste für Homosexuelle

In Berlin, Brandenburg und Ostsachsen können homosexuelle Paare ab dem 1. Juli auch kirchlich heiraten. Die Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat ein Kirchengesetz zur Gleichstellung von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern in Traugottesdiensten beschlossen.

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Die Landeskirche ist damit nach Hessen und Nassau und der rheinischen Kirche die dritte der bundesweit 20 evangelischen Landeskirchen, die eingetragene Lebenspartnerschaften bei kirchlichen Hochzeiten mit klassischen Ehepaaren gleichstellt.

Bischof Markus Dröge begrüßte die Entscheidung des Kirchenparlaments zum Abschluss der zweitägigen Frühjahrsberatungen in Berlin. Dabei habe sich auch gezeigt, dass es richtig gewesen sei, vor einem Jahr zunächst einen intensiven Beratungsprozess zu beschließen und die Entscheidung zur Gleichstellung erst jetzt zu treffen, sagte Dröge.

"Wir freuen uns über das sehr klare und sehr eindeutige Signal", betonte sein Stellvertreter Propst Christian Stäblein, der die Diskussionsforen in der Landeskirche begleitet hat: "Wir haben ein Gesetz, das eine Regel bestimmt und eine Ausnahme zulässt." Die Debatten darüber seien von Respekt und Offenheit im Umgang mit den verschiedenen Positionen geprägt gewesen.

Zehn Gegtenstimmen, vier Enthaltungen

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Im Kirchenparlament wurde kurz vor der Abstimmung eine geheime Wahl beschlossen. Dabei stimmten 91 Synodale für die Gleichstellung Homosexueller bei kirchlichen Trauungen, zehn stimmten dagegen, vier enthielten sich.

Seit 2002 waren in der Landeskirche Segnungsgottesdienste für homosexuelle Lebenspartner möglich, die sich jedoch deutlich von den Traugottesdiensten für Mann und Frau unterscheiden sollten und nicht in die Kirchenbücher eingetragen werden mussten. Für Pfarrer und Gemeinden, die Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare ablehnen, macht das neue Gesetz vorerst weiter Ausnahmen möglich, die jedoch gegenüber Vorgesetzten begründet werden müssen.

(Quelle: epd)

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