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Gericht: Kirche muss nicht für syrische Asylbewerber aufkommen

Eine evangelische Kirchengemeinde muss nach einem Gerichtsbeschluss nicht für anerkannte Flüchtlinge aus Syrien aufkommen, obwohl sie sich zuvor für deren Unterhalt verpflichtet hatte.

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Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Detmold muss der Staat für das bedürftige Ehepaar zahlen, auch wenn die Kirchengemeinde Gütersloh zuvor eine Zahlungsverpflichtung eingegangen sei. Da die Antragsteller als Asylberechtigte anerkannt seien, dürften ihnen staatliche Leistungen nicht verweigert werden, heißt es in dem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil vom 2. April. Die Kirchengemeinde begrüßte die Entscheidung. (Az: S 2 SO 102/15 ER)

Das Ehepaar, das im August 2014 nach Deutschland gekommen war, hatte Anfang des Jahres Asyl erhalten. Die von dem Ehepaar beantragte Sozialhilfe lehnte der Kreis Gütersloh ab. Nach Auffassung des Kreises war das Ehepaar nicht bedürftig, weil die Kirchengemeinde eine Zahlungsverpflichtung übernommen hatte.

Das Gericht hingegen erklärte, die Verpflichtungserklärung der Kirche sei zwar die Voraussetzung für das Aufenthaltsrecht der Syrer in Deutschland gewesen. Ab dem Zeitpunkt eines anerkannten Asyls spiele das jedoch keine Rolle mehr. Das Ehepaar habe ein Aufenthaltsrecht, weil es verfolgt worden sei und asylberechtigt sei. Für den Lebensunterhalt von bedürftigen Asylbewerbern habe der Staat aufzukommen. Die Verpflichtung der Kirchen hätte dann gegriffen, wenn der Asylantrag gescheitert wäre.

Der Gütersloher Pfarrer Stefan Salzmann erklärte, dass sich offenbar die Rechtsauffassung durchsetze, dass im Fall einer Asyl-Anerkennung staatliche Stellen für die Flüchtlinge zuständig seien. Das sei zuvor umstritten gewesen. Die evangelische Kirchengemeinde Gütersloh hat laut Salzmann für neun Flüchtlinge aus Syrien eine Verpflichtungserklärung abgegeben und dafür 75.000 Euro bereitgestellt.

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Die Bundesregierung hatte im Jahr 2013 beschlossen, 10.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien aufzunehmen. Rund 2.000 sollten nach Nordrhein-Westfalen kommen. Das Land erklärte sich bereit, die Krankenversicherung zu übernehmen. Für Lebenshaltungskosten sollten in Deutschland lebende Angehörige oder Organisationen aufkommen. 

(Quelle: epd)

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