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Gericht: Schockfotos von abgetriebenen Föten sind jugendgefährdend

Schockfotos von abgetriebenen Föten sind nach Ansicht des Amtsgerichts Stuttgart jugendgefährdend und dürfen nicht ohne Einschränkung im Internet gezeigt werden.

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Der Betreiber einer entsprechenden Seite muss ein Bußgeld bezahlen, weil er solche Bilder frei zugänglich gemacht hatte, wie die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) am Montag in Stuttgart mitteilte.

  Die Seite gehört dem Anti-Abtreibungs-Aktivisten Klaus Günter Annen aus Weinheim bei Heidelberg Annen sagte dem epd, er werde sich gegen die Geldbuße von 500 Euro juristisch wehren. Er habe die Bilder schon im März 2007 aus dem Netz genommen, allerdings auf eine Seite in Österreich verlinkt, die weiterhin solche Fotos zeige. Er sehe außerdem nicht ein, warum man Minderjährigen abschreckende Bilder von krebskranken Rauchern oder Tierquälereien zeigen dürfe, Fotos getöteter menschlicher Föten aber jugendgefährdend sein sollen.

  LFK-Präsident Thomas Langheinrich sieht dagegen in solchen Fotos die Gefahr, die Entwicklung Jugendlicher zu gefährden. Der Jugendschutz sei ein hohes Gut, das auch im Internet nicht mit Füßen getreten werden dürfe. 

(Quelle: epd)

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