- Werbung -

Konfessionsfreie: Kirchlicher Lobbyismus muss raus aus dem Verborgenen

Bisher müssen sich Kirchen nicht ins Lobbyregister eintragen. Der Zentralrat der Konfessionsfreien will „das Geklüngel von Staat und Kirche“ beenden.

Der Zentralrat der Konfessionsfreien fordert vor den Beratungen zu einer Änderung des Lobbyregistergesetzes, die Kirchen als normale Lobbyverbände zu betrachten. Es gebe keinen plausiblen Grund, die Kirchen und andere Weltanschauungsgemeinschaften von diesem Gesetz auszunehmen, sagte der Vorsitzende des Zentralrats, Philipp Möller, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag, online). Der Bundestag berät dazu am heutigen Freitag.

- Werbung -

In das Lobbyregister müssen sich alle natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen eintragen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen. Kirchen müssen sich bislang nicht eintragen.

„Kirchlicher Lobbyismus ist allgegenwärtig“

Trotz schwindender gesellschaftlicher Bedeutung sei der politische Einfluss der Kirchen immer noch erheblich: „Kirchlicher Lobbyismus ist allgegenwärtig, aber durch die Ausnahme im Lobbyregistergesetz kann er weiterhin im Verborgenen stattfinden“, argumentierte Möller. „In einer Kirchenrepublik Deutschland hat das Geklüngel von Staat und Kirche vielleicht niemanden gestört, aber diese Zeiten sind vorbei.“

Bei Kirchen werde mit zweierlei Maß gemessen. „Wenn Personen in hohen politischen Ämtern zugleich Ämter in Konzernen innehaben, ist der Aufschrei zu Recht groß“, sagte der Vorsitzende. „Aber bei den Kirchen wird das offenbar als normal empfunden – obwohl sie ähnliche wirtschaftliche Interessen haben wie andere Konzerne.“

Quelleepd

Konnten wir dich inspirieren?

Jesus.de ist gemeinnützig und spendenfinanziert – christlicher, positiver Journalismus für Menschen, die aus dem Glauben leben wollen. Magst du uns helfen, das Angebot finanziell mitzutragen?

Zuletzt veröffentlicht

4 Kommentare

  1. Wo sie Recht haben, haben sie Recht, die Konfessionsfreien.
    Aber wo es um Macht und Einfluss geht, geht es ja sowieso nicht um die Botschaft von Jesus.
    Und wieder entlarvt sich die Kirchlichkeit als religiös übertünchte Weltlichkeit.

  2. Warum Kirchen und Religionen nicht in Lobbyregister gehören

    Ich will hier versuchen zu formulieren, warum Kirchen in kein Lobbyregister eingetragen werden sollten. Allerdings lässt sich diese Argumentation nur aufrecht erhalten, wenn sie aus ethischen Gründen gerechtfertigt ist.

    Kirchen haben sich die Aufgaben zuschreiben lassen, ihren Glauben zu verbreiten. Dieser besteht aber nicht nur in der Überzeugung von Heilstatsachen, sondern auch durch ihre Verwirklichung – also einem „Sitz im eigenen Leben“. Dazu zählt Gott zu lieben, den Nächsten und sich selbst. Auf die real existierende Welt und Gesellschaft bezogen bedeutet dies im Idealfall, dass niemand zu wenig Zuwendung, Unterstützung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhalten darf: Wenn jeder den Mitmenschen so behandelt wie er selbst behandelt werden möchte, ist jedem und jeder geholfen. Diese goldene Regel „so du mir – so ich dir“ darf nicht käuflich sein, nicht von unabwendbaren Voraussetzungen begleitet werden und dient keinerlei Gewinnmaximierung. In seinem Buch schreibt der katholische Theologe Christian Nürnberger, das Christentum stehe ursprünglich auf die Fundament auch des frühen Judentums, einer damals klassenlosen Gesellschaft. Dazu ist das Christentum auch eigentlich eine seelische Befreiungsbewegung – oder sollte es sein – weil es emanzipatorische Ideale verkörpert. Etwa die Befreiung der Israeliten aus der ägyptischen Sklaverei: Der Mensch ist gottgewollt zu einer verantwortlichen Freiheit berufen. Oder neutestamentlich: Jesus Christus befreite uns seelisch von unserer Ich-Bezogenheit, hin zu einer Versöhnung mit Gott und allen Menschen. Kirchliche Hierarchien sollten daher immer flach sein. Kirchen sollten nichts verkaufen und nicht an Gewinnmaximierung beteiligt werden. Daher sind Kirchen- und insofern zutreffend – auch andere Religionsgemeinschaften – dem Gemeinsinn verpflichtet, sowie dem Staat gegenüber ein kritischer Partner. Sie als Lobby zu bezeichnen und in ein Lobbyregister einzutragen wäre daher verfehlt. Auch Machtausübung über das Gewissen von Menschen ist ein Balanceakt. Gleichwohl ist es sogar notwendig zu kritisieren und dagegen aufzustehen, wenn das Leben und die Freiheit von Menschen bedroht wird, wenn sie beispielsweise durch Unterlassung im Mittelmeer ertrinken. Ethische Entscheidungen muss aber im Zweifel jeder/jede für sich selbst treffen, so wie alle Menschen auch selbst entscheiden dürfen müssen, was sie glauben und wie sie zu leben haben. In ihren Menschenrechten sind alle Menschen frei und geschützt. Wenn Kirchen in kein Lobbyregister eingetragen werden sollen/wollen, sollten sie beispielsweise wie Tierschutzvereine, die Tiere schützen, als Kirchen und Religionsgemeinschaften quasi Menschenschutzvereine sein. Diese Aufgabe geht also weit über ihre eigene Mitgliedschaft hinaus.

    • Und warum soll dieser Einfluss versteckt und nicht offen passieren?

      Darauf fehlt mir deine Antwort.

      Und welche Ethik ist denn betroffen bei politischen Fragen wie z.b. der Umfang der staatlichen Kirchenzuschüssen. Oder rechtlicher Sonderstellung im Arbeitsrecht?

      • Über Streikrecht in Kirchen darf man streiten

        Übrigens lieber „Der andere Jörg“: Staatliche Kirchenzuschüsse haben etwas mit der Subsidiarität zu tun, in dem also der Staat selbst oft nicht Träger von Einrichtungen wird, weil er dies nicht will und eigentlich auch nicht zu schultern vermag. Aber Kirchen als Träger bekommen überhaupt nicht vollständig ihre Aufwendungen ersetzt, die sie als Träger ausgeben müssen. Würde der Staat alles abdecken was an sozialen Errungenschaft erhaltenswert ist, wäre er völlig überfordert. Es bleiben den Kirchen oft größere Finanzierungslücken, die immer noch andersweitig ausgeglichen werden müssen. Aber auch die Kirchensteuer erhebt der Staat auch nur gegen ein Entgelt. Ansonsten gilt, auch nach den Erfahrungen im Dritten Reich in dem die Nazis die evangelischen Kirchenvorstände bei Wahlen einfach übernahmen, eine Trennung von Staat und Kirche. Es gibt nur eine kritische Partnerschaft, denn Staatsbürger sind nicht selten auch Christen. Die rechtliche Sonderstellung ist von Übel, aber da beginnt die Katholische Kirche jetzt markant die Nachteile für Betroffene abzubauen, die im Detail menschenunwürdige Entscheidungen zuließen. Einer Sichtweise, die Kirche sei fast so etwas auf Erden wie eine Vorschattung des Reiches Gottes bzw. des Paradieses, stehe ich kritisch gegenüber. Auch nicht in der Kirche, oder auch nicht im allerfrömmsten Club, sind alle wie Geschwister. Deshalb war bis heute das Streikrecht innerhalb der Kirche nicht üblich. Darüber darf man durchaus streiten. Es gibt ja die durchaus sinnige Regel, sich einfach den Tarifabschlüssen des Öffentlichen Dienstes anzuschließen.

Die Kommentarspalte wurde geschlossen.