Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erklärt, dass Arbeitgeber das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz verbieten dürfen, um Neutralität zu wahren.
Der Arbeitgeber könne das Tragen jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen verbieten, um den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Es ging um die Fälle zweier Muslima aus Deutschland. (AZ:C-804/18 und C-341/19)
Die eine Frau ist als Heilerziehungspflegerin bei WABE e. V., einem Kinder- und Jugendhilfeträger aus Hamburg, beschäftigt. Die andere ist Verkäuferin und Kassiererin bei der Drogeriemarktkette Müller. Beide trugen am Arbeitsplatz ein islamisches Kopftuch und gerieten darüber in Konflikt mit dem Arbeitgeber.
Der EuGH urteilte nun, dass der Arbeitgeber grundsätzlich das Tragen solcher Symbole wie des Kopftuches oder auch eines christlichen Kreuzes verbieten dürfe. Das müsse aber „einem wirklichen Bedürfnis“ entsprechen, der Arbeitgeber müsste also anderenfalls Nachteile haben. Dafür seien die Erwartungen und Wünsche der Kunden oder Nutzer beziehungsweise der Eltern der betreuten Kinder maßgeblich.
Der EuGH gewährte der Justiz in Deutschland, die die Fälle im Licht seines Urteils nun abschließen muss, aber Ermessensspielraum, der den betroffenen Frauen zugute kommen könnte. Denn die nationalen Gerichte dürften beim Abwägen der verschiedenen Rechte und Interessen „dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats, und insbesondere den in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigeren nationalen Vorschriften, Rechnung tragen“.
Es geht mir um Gleichbehandlung
Zitat: „ich halte es nicht für zielführend jetzt alles miteinander zu vermischen. Es geht bei dem Gerichtsurteil um die Weisungsbefugnis eines Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer bezüglich der Kleidung/der Symbole am Arbeitsplatz“! Da haben Sie recht, liebe Ursula. Es ist die grundlegende Absicht des genannten Gerichtsurteils, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer religiöse Symbole verbieten darf, wenn er dadurch als Arbeitgeber/Firma gravierende Nachteile erleidet. Also die Kunden sich beschweren oder nicht mehr kommen. Aber mir ging es aber um eine Gleichbehandlung, denn Gesetze müssen Personen und Sachstände auch gleich behandeln – wenigstens im Prinzip. Es ist m.E. auch lebensfremd anzunehmen, jemand mit einem Kreuz um den Hals, und sei es noch so groß, werde hierzulande ein Ärgernis seines Chefs erzeugt, weil die Kunden hierdurch gravierend provoziert werden. Das Kreuz ist zwar ein christliches Symbol, aber oft auch nur ein Körperschmuck und wenn es in Amtsstuben hängt, wird dadurch die Bürokratie nicht christlicher. Man könnte auch fragen, warum Beschäftigten das Kopftuch notfalls verboten werden könnte. Wenn Ordensschwestern eine religiöse Kopfbedeckung tragen dürfen, warum sollte dann eine Verkäuferinnen nicht auch ein Kopftuch um ihr Haupt binden ? Das Urteil drückt keine Gleichheit vor dem Gesetz aus – auch in Form einer indirekten Nichtgleichheit über den Umweg des Verbotes durch den Firmenchef. Im Grunde können ja gravierende Gründe nur entstehen, wenn da jemand aus einem anderen Kulturkreis sich anders kleidet. Dies ist das eigentliche Problem. Zugegeben: Bei mir fehlte etwas der Argumentationsfaden. Aber es geht nicht um das Weisungsrecht etwa beispielsweise der Bank, dass Männer einen Schlips und Anzug anziehen müssen (obwohl ich das für nicht mehr wirklich zeitgerecht halte). Es ist dem Gesetzgeber darum zu tun, dass die Firmenleitung aus (gravierenden) Gründen Kleidung mit einer religiöser Signalwirkung seiner Beschäftigten verbieten darf. Aber aus den hier hoffentlich deutlich geschilderten Gründen wird dadurch vor allem die prinzipielle Gleichbehandlung eingeschränkt. Dass eine Ordensschwester im Katholischen Kirchenladen in Frankfurt einen überkurzen Minirock anziehen würde – wie sollte sie das unter ihrer Tracht gehen und man sieht ihn nicht – schließt sich von selbst aus und dies braucht dieser Arbeitgeber daher nicht zu versagen. Richter dürfen an den Wänden der Gerichtssäle keine Kreuze annageln und sie dürfen sich auch keines über ihre Robe hängen. Dieser Sachstand wäre allerdings ein Grenzfall. Andererseits ist ein gerechtes Urteil christlich, es ist aber auch für den Nichtchristen fair. Für etwa üble rassistischen, antisemitischen und rechtsradikale Sprüche auf der Bekleidung eines Mitarbeiters hat der Gesetzgeber längst andere Gesetze geschaffen. Aber dass jemand so etwas im Rewe, Aldi usw. als Verkäufer tut, übersteigt absolut die Phantasie. Im übrigen kann der Gesetzgeber nicht jeden Lebensbereich reglementieren, die freiheitlich Ausgestaltung des persönlichen Lebens ist durchaus mit freundlichem Benehmen kompatibel. Das hier besprochene Gesetz belohnt Vorurteile und schützt nicht vor diesen. Im übrigen geht es bei Uniformen und dergleichen mehr um nach außen gewünschte Identifizierung mit dem Arbeitgeber bzw. der Dienstleistung. Das würde auch auf den weißen Arztkittel zutreffen. Da kommt allerdings niemand auf die Idee, dies per Gesetz vorzuschreiben oder ein Gericht anzurufen.
Warum sind wir nicht einfach tolerant
„Der EuGH urteilte nun, dass der Arbeitgeber grundsätzlich das Tragen solcher Symbole wie des Kopftuches oder auch eines christlichen Kreuzes verbieten dürfe. Das müsse aber „einem wirklichen Bedürfnis“ entsprechen, der Arbeitgeber müsste also anderenfalls Nachteile haben“! Nun ist es ja eigentlich verpönt, Gerichtsurteile zu kritisieren – aber als ganz normaler Christ und Mensch darf ich dies im Rahmen meiner Meinungsfreiheit. Denn das am Anfang meines Kommentares stehende wörtliche Zitat verkündet meinem Gefühl nach lauthals zwischen den Buchstaben des Satzes: Wenn der Arbeitgeber, seine Mitarbeiter*innen oder Kunden ein Vorurteil gegen Kopftuchmenschen oder Kreuzträger haben bzw. gegen deren Religion, dann entsteht ein berechtigtes Verbotsinteresse. Sie werden dann nämlich nicht mehr einkaufen: Geld regiert eben die Welt. Aber in Neuseeland gibt es 150 Ethnien. Vorurteile über Religionen/Kopfbedeckungen sind dort zu anstrengend und das Shoppen wäre Marathonlaufen.
Es gibt mindestens drei Gründe, warum diese Entscheidung für mich falsch ist. ERSTENS: Leute mit dummen Vorurteilen gegen Menschen, Religionen und Kopftuch muss nach nicht schützen, aber alle Leute gegen Vorurteile. ZWEITENS: Die Vorurteile sind kein Urteile, sondern nur eine Generalisierung (alle werden über einen Kamm geschert). Einzelne Christinnen und Christen können aber wunderbare Menschen sein oder das Gegenteil. Auf Menschen mit Kopftüchern trifft dies sinngemäß auch so zu. Zudem gibt es sehr emanzipierte Frauen mit Kopftuch und genauso gibt es auch das Gegenteil. Das Kopftuch trug noch meine Uroma und es ist auch im Islam nicht eigentlicher Bestandteil des Glaubens. Das Kreuz – ich entschuldige mich für dieses Beispiel – tragen sogar recht oft Zuhälter neben anderem Schmuck. Drittens: Die Gleichbehandlung – eigentlich nicht nur der Religionen sondern der Kopfbekleidungsarten – wäre rechtlich nur möglich, wenn es sogar der Katholischen Ordensschwester oder einer Evangelischen Diakonisse bei einem berechtigten Interesse verboten wäre, mit ihrer Tracht einem den christlichen Glauben hassenden Besitzer eines Tante-Emma-Ladens zu erlauben, den Vogelfutterkauf für ihren Wellensittich zu verbieten. Denn wenn der Chef des Minimarktes seine Abneigung gegen Religion mit seiner Mitarbeiterin teilt, die dann Pickel bekommt, besteht ein berechtigtes Interesse. Das habe ich hier zwar haarspalterisch zugespitzt, aber wie definiert man berechtigtes Interesse? Als Nichtjurist würde ich „berechtigtes Interesse“ nur als unklaren Rechtsbegriff verstehen. Außerdem frage ich mich, warum es immer um den Kopf geht. In China ist es sehr unmoralisch, mit nackten Füßen ohne Stümpfe herumzulaufen. Warum sind wir nicht einfach tolerant? Jede und jeder trägt für sein eigenes Leben Verantwortung und Gott ist tolerant und erlaubt sogar, dass wir hier auf Erden Atheisten werden könnten. Aber er liebt die (von einem Anhänger einer Partei als Kopftuchmädchen
bezeichneten) Frauen. Gott ist Liebe und er sieht in jedes Herz. Genauso wie bei einem Christen, dessen großes Taizekreuz vor dem Wohlstandsbauch baumelt. Dem Sikh oder seiner Frau gegenüber mit einer Religion, in der auch die Nächstenliebe und Gleichheit der Menschen wichtig ist, würde man eher sehr selten beim Einkauf im Supermarkt Geschäftsschädigung vorwerfen, denn selten weiß jemand was im Grand steht, dem Heiligen Buch des Sikhismus. Kopftücher verbindet man mit Nichtemanzipation und Islamismus. Aber männliche und oft auch weibliche Fundamentalisten aller Religionen tragen oft auch kein Kopftuch. Es scheint mir weniger wichtig, wie der Kopf eingepackt wird, sondern was in ihm produziert wird: Von uns und von den anderen.
Ich halte es nicht für zielführend jetzt alles miteinander zu vermischen. Es geht bei dem Gerichtsurteil um die Weisungsbefugnis eines Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer bezüglich der Kleidung/der Symbole am Arbeitsplatz – und eben nicht gegenüber Kunden.
Solche Richtlinien gibt es im Arbeitsleben immer mal wieder und ganz häufig fallen sie eben nicht auf oder wir denken uns nichts dabei. Wenn alle Mitarbeiter z.B. im T-Shirt mit dem Firmenlogo rumlaufen müssen. Ich musste in einer Krippe eines diakonischen Werkes z.B. mal mit einem Polohemd mit Aufdruck der Krippe arbeiten. Ich hasse Polohemden und kann mir wirklich was schöneres vorstellen. Bei einer Kita eines Studentenwerkes war es noch schlimmer: ich musste nicht nur in so einem grottigem Polohemd arbeiten….die Polohemden waren auch noch farblich verschieden, damit die Eltern die Gruppenleiter auch ja vom gemeinen Erzieher unterscheiden konnten (und selbstverständlich war die Leitungsebene ebenfalls anders farblich gekennzeichnet).
Finde ich, dass sowas ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrecht ist? Ja, tue ich. Finde ich, dass sowas für eine pädagogische Arbeit wichtig oder sinnvoll ist? Nein, tue ich nicht. Und da der Gros der Kitas und Krippen ihre Mitarbeiter tragen lässt, was sie wollen und weder die Hygiene noch die pädagogische Arbeit darunter leidet, ist der Beweis, dass diese Poloshirts überflüssig sind, auch schon lange erbracht.
Würde ich noch mal in einer Kita arbeiten, in der man mir vorschreibt, in welchen Sachen ich arbeiten gehe? Nein, jedenfalls nicht, solange ich nicht in einer finanziellen Notlage stecke und den Job dringend brauche….mit Einschränkungen. Und die Einschränkung ist: tue ich sogar….ich arbeite einer Kita, die Vorgaben macht, wie ein Arbeitnehmer zur Arbeit zu erscheinen hat. Das ist bei mir kein Problem, weil ich sowieso sauber und ordentlich und in nicht zu knappen Klamotten erscheine, aber ich gebe zu: der letzte Anspruch stört mich. Warum? In unserer Kita sind die meisten Kinder muslimisch und mit Migrationshintergrund (die Kita selbst ist evangelisch). Die „nicht zu knappe Klamotten“ Regeln hat – so wie es mir erklärt wurde (ich frag ja nach 😀 ) – etwas damit zu tun, dass wir so viele Muslime haben. Auf dass die Eltern keinen Anstoss nehmen.
Finde ich unmöglich. Ich arbeite in Deutschland in einer christlichen Kita……wer hier leben will muss damit leben können, dass wir rumlaufen wie wir wollen. Und wer mit Shorts oder kurzen Röcken ein Problem hat, kann es dann gerne für sich behalten. Im Gegenzug mokiere ich mich ja auch nicht über Kopftücher und Rauschebärte.
Von daher: ich bin ein großer Verfechter des „lasst doch die Leute rumlaufen wie sie wollen“, aber ich sehe auch: Arbeitgeber haben nun mal die Berechtigung ihren Mitarbeitern Regeln aufzuerlegen, wenn es um das Äußere geht.
Die Religionsfreiheit ist sicher geschützter, aber genauso wie sich jemand beleidigt fühlen kann, wenn man ihm verbieten will sein Kreuz zu tragen, fühlen sich andere Leute beleidigt, wenn man sie nach Hause schickt um sich einen längeren Rock oder eine längere Hose anzuziehen (scheint tatsächlich mal einer Kollegin passiert zu sein).
Und ich will keine Polohemden tragen.
Was ich aber erwarte: sowas sagt man Leuten bevor sie eingestellt werden (in meinen Beispielen war das bei den Polohemden offensichtlich bei der Hospitation, aber die „nicht zu knappe Klamotten“ Regel kannte ich vorher nicht).
Das heißt, dass ich natürlich auch von Müller erwarte, dass sie beim Vorstellungsgespräch kommunizieren, dass keine Kopftücher getragen werden dürfen (wobei es mir ja total egal ist, was irgendeine Kassiererin auf dem Kopf trägt). Ähnliches dann bei der Kita.
Wenn man sich dazu entscheidet einen Arbeitsplatz bei jemanden anzunehmen, der einem vorher sagt „das Kopftuch kommt runter oder Sie können hier nicht arbeiten“, dann muss man es eben abnehmen oder sich eben woanders bewerben. Im Nachhinein sowas zu bestimmen halte ich dagegen für falsch, jedenfalls wenn der Entschluss Kopftuch zu tragen nicht während eines schon bestehenden Arbeitsverhältnisses gekommen ist.
Ansonsten gilt auch für religiöse Symbole das, was auch bei anderen Berufen gilt: der Arbeitgeber hat Weisungsrecht. So wie wir es alle für normal halten, dass die Leute hinter dem Postschalter Postuniform anhaben und die Banker Anzug tragen (auch wenn sie in ihrer Freizeit Rockabillys sind oder meinetwegen auch Punks).
Wer Kreuz trägt hat natürlich den Kopftüchern gegenüber einen Vorteil: man kann es normalerweise, wenn es einem so wichtig ist, auch unter der Bluse tragen oder in die Tasche tun…..solange man es nicht sieht, kann ja kein Arbeitgeber was dagegen sagen.
Kopftuch verbieten ist ok. Unterdrückungssysmbole brauchen wir nicht. Kreuz kann nicht verboten werden, befinden uns im christlichen Abendland und unser (Rechts)-System ist auf christlichen Grundwerten aufgebaut.