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Kuba: Knastgottesdienste erlaubt

In Kuba dürfen seit kurzem Gottesdienste in Gefängnissen gefeiert werden.

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Das bestätigte ein Sprecher des kubanischen Kirchenrates (CIC) am Mittwoch (Ortszeit) dem epd. Ein Mal im Monat sei ein Gottesdienst erlaubt, sofern die Inhaftierten dies wünschten. Die Genehmigung gelte für die 47 im CIC zusammengeschlossenen protestantischen Kirchen und für die im Land dominierende katholische Kirche. Die Bewilligung sei dem CIC in der vergangene Woche von Kubas alleinregierender kommunistischer Partei erteilt worden. Die Staatsmedien informierten bisher nicht über die Neuerung.

  Bereits in den vergangenen Monaten hatte das Regime vereinzelt Gottesdienste zugelassen. Die erste Messe in einer Haftanstalt seit der Revolution von 1959 las der Erzbischof von Havanna, Jaime Ortega, an Weihnachten 2008. Zuvor waren den Häftlingen in Kuba nur individuelle seelsorgerische Besuche gestattet. Künftig erlaubt ist den Inhaftierten auch der Besitz von Bibeln und religiösen Symbolen wie dem Kreuz.

  Seit dem Papstbesuch von 1998 gewährt Kubas Regierung sowohl den rund sechs Millionen Katholiken als auch etwa 600 000 protestantischen Gläubigen auf der Karibikinsel zunehmend religiöse Freiheit. Sie gilt allerdings nicht für protestantische Glaubensgemeinschaften, die sich der Mitgliedschaft im staatsnahen Kirchenrat widersetzen. Zu ihnen zählen ein Großteil der baptistischen Kirchen sowie die stark wachsenden charismatischen Kirchen. Deren Anhänger sind laut Menschenrechtlern zunehmend Repressalien ausgesetzt.

  In Kubas mehr als 200 Gefängnissen sind laut Schätzungen rund 100.000 Menschen in Haft. Insgesamt leben elf Millionen Menschen auf der Karibikinsel. Der Anteil der Häftlinge an der Gesamtbevölkerung ist einer der größten weltweit.

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(Quelle: epd)

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