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Lippstädter Arzt plant Demo gegen Abtreibungsverbot

Nach der Fusion eines evangelischen Krankenhauses mit zwei katholischen Kliniken zum Klinikum Lippstadt sind dort Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Der Gynäkologe Joachim Volz scheiterte mit einer Klage, jetzt ruft er zu einer Demo auf.

In seinem Rechtsstreit mit dem Klinikum Lippstadt über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ruft der Gynäkologe Joachim Volz zu einer «Demo gegen das katholische Abtreibungsverbot» auf. Die für den 5. Februar in Hamm geplante Veranstaltung soll das Verbot medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbrüche durch die katholische Kirche in den Mittelpunkt rücken, wie die Organisatoren am Donnerstag mitteilten. Zu der Demonstration unter dem Titel «Meine Hilfe ist weder Mord noch Sünde!» werden unter anderem die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ricarda Lang und die Ärztin Kristina Hänel aus Gießen erwartet, die sich erfolgreich für die Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche eingesetzt hat.

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Das Arbeitsgericht Hamm hatte am 8. August 2025 eine Klage des Chefarztes gegen seinen Arbeitgeber abgewiesen. Volz hatte gegen zwei Weisungen des «Klinikums Lippstadt – Christliches Krankenhaus» geklagt, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Bielefelder Privatpraxis untersagen. Beides ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts Hamm zulässig (AZ: 2CA 182/24).

Gynäkologe startet Petition und Spendenaktion

Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts hat der Frauenarzt mittlerweile Berufung beim Landesarbeitsgericht in Hamm eingelegt. Zudem startete er über eine Crowdfunding-Plattform eine Spendenaktion sowie eine Petition («Meine Hilfe kann keine Sünde sein!»), die bislang von etwa 300.000 Menschen unterzeichnet wurde. „Mit meiner Klage und dieser Petition will ich nicht gegen den Glauben rebellieren, sondern aufklären“, schreibt Volz. Er begleite Menschen in ihren verletzlichsten Momenten – bei unerfülltem Kinderwunsch oder wenn eine Schwangerschaft nicht mehr tragbar sei. „Dazu braucht es medizinische Kompetenz, ethisches Feingefühl und vor allem großes Vertrauen.“

Hintergrund der Weisung, die Schwangerschaftsabbrüche untersagt, ist die Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte. Seit März firmieren die Kliniken gemeinsam als «Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus». Der Gesellschaftsvertrag untersagt laut Erzbistum Paderborn Schwangerschaftsabbrüche und assistierten Suizid. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn ansonsten Lebensgefahr für die Mutter bestünde.

Quelleepd

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7 Kommentare

  1. Ich weiß, dass die Kirche für das Leben spricht und damit kann ich nicht ein christlich motiviertes Krankenhaus aufsuchen, wenn es darum geht, eben dieses (neue) Leben zu unterbrechen, auch wenn ich es Abtreibung nenne, um diesen Sachverhalt zu relativieren. Im Grunde stehen sich bei dieser Entscheidung zwei gleichwertige Partner (Elternteile) gegenüber, die nicht auf einen gemeinsamen Nenner (Kind) kommen. Das wiederum lässt Gnade vor Recht ergehen und versucht, in diesem Fall beidem gerecht zu werden.

    Gnade den Eltern gegenüber und Recht dem, der das werdende Leben verkürzt. Ich glaube, wir vergessen gerne das 1., an der Abtreibung beteiligte Element, um das es jedoch auh an 1. Stelle geht, der sexuelle Akt.

    Wurde er vollzogen, nachdem die möglichen Folgen daraus gewissenhaft geprüft waren (Immerhin geht es dabei um die Liebe zu dem Leben, das ich bereits in mir trage und mit einem neuen Herz dafür ausstatte, dass es seiner eigenen Würde und ihren Anforderungen gerecht wird.)?

    Es geht hierbei um Jesus und darum, wie er zu einer Schwangerschaft stünde, die ungeliebtes Leben hervorbringt oder es in seinem Keim erstickt, sodass er ohne sie verloren wäre. Für mich gäbe es nichts Schlimmeres, als ungeliebt zu sein!

    Deshalb finde ich Beratungsstellen in der Kirche richtig angesiedelt und den Richter über die Würde des Kindes im Staat. Damit entscheiden die beiden Institutionen über das Leben, die es in seiner Wahl immer bei dem Menschen (Vater/Mutter) ansiedeln müssen, der es freiwillig auf sich nimmt und damit Verantwortung für das Kind übernimmt, das dabei herauskommt.

    Das ist keine Antwort auf die sehr komplexe Fragestellung aus einer Möglichkeit, die sich regulierend auf die Menschheit auswirkt.

    Wofür brauche ich eine 4. Instanz, wenn die 1. Instanz bereits von den 2 davon betroffenen Elternteilen abgelehnt wurde?

    Tritt die 4. Instanz (Mediator, Berater:in) vermittelnd aus der 1. Instanz (Quelle für die Entscheidung und Ursache aus der Entscheidung) hervor, so habe ich keine Bedenken für die beiden Elternteile, dass sie, selbst rechtsfähig, darüber entscheiden können, was mit ihrer beider Nachwuchs geschehen soll. Es ist die Würde des Kindes, um das es geht und nicht die der Eltern, die abgetrieben wird. Ich kann das verstehen, insbesondere in einer Zeit, die so viel Leidvolles mit sich bringt und Eltern damit so alleine lässt, dass sie oft genug an ihren individuellen Lebenssituationen verzweifeln. Ich glaube, es ist im Normalfall für Eltern leichter, sich für eine Abtreibung zu entscheiden, da Zweifel oft erst nach der „Tat“ auftreten und nicht im Vorfeld. Dann ist es nicht mehr rückgängig zu machen, und sie müssen mit den Folgen daraus lernen umzugehen.

    Als Fazit würde ich allen Menschen, ob Mann oder Frau, empfehlen, vor dem Geschlechtsverkehr mögliche Folgen daraus in Erwägung zu ziehen und zumindest zu besprechen, sodass sie dann nicht zum Problem werden. Vielleicht ist das ja der Teil unserer Würde, den uns Jesus zur freien Wahl stellt, damit wir uns bei seinen Eltern für diese freie Wahl bedanken können.

    • Würde es überall die Wahlmöglichkeit zwischen Krankenhäusern/Ärzten geben, die Abtreibungen machen bzw. anlehnen, wäre es kein Problem.

      Das ist aber regional nicht mehr der Fall und es wird eher schwieriger, Ärzte für Abtreibungen zu finden.

      Ich denke daher, man sollte in solchen Regionen es Kirchen verbieten, weitere Krankenhäuser zu übernehmen oder sie eben verpflichten, Abtreibungen bei ihnen zuzulassen.

      Es sind eben wirklich immer 2 Seiten und derzeit gewinnen die Kirchen hier ein Übergewicht, obwohl ihnen die Mitglieder weglaufen und sie keinen Cent aus Kirchenmitteln für ihre Krankenhäuser aufwenden.

    • Ethik ohne Kompromisse hilft niemand

      Roswitha Steffens schreibt: „Ich weiß, dass die Kirche für das Leben spricht und damit kann ich auch nicht ein christlich motiviertes Krankenhaus aufsuchen, wenn es darum geht, eben dieses neue Leben zu unterbrechen, auch wenn ich es Abtreibung nenne, um diesen Sachverhalt dann zu relativieren……) Aber natürlich ist auch das Argument von Chey mit der Wahlfreiheit für/gegen Krankenhäuser mit/ohne Abtreibung dennoch auch nachvollziehbar. Der Staat selbst war etwas zwiespältig in der ursprünglichen parlamentarischen Entscheidung, jeden Schwangerschaftsabbruch zwar als einen Rechtsbruch zu beschreiben, aber ihn straffrei zu stellen. Ich weiß, dies musste gewissermaßen so ausfallen, damit jenes Grundrecht auf Leben nicht geschädigt wird. In dem gleichen Zwiespalt bin ich hier (wenn schon Wahlfreiheit besteht), den Ärzten allein ethische Vorwürfe zu machen. Eigentlich müsste man es Frauen und Familien als Schuld anrechnen, aber diese sind oft in großer Konfliktsituation, dann ist es die Sache des Geschmackes und eher von Barmherzigkeit. Jedenfalls war auch die damalige Kompromisslösung des Gesetzgebers letztlich sinnstiftend, denn durch die Fristenlösung von drei Monaten Straffreiheit und verbunden mit einer Beratungspflicht (die auch finanzielle Hilfe durch Stiftungen in Notlagen gibt), wurden viele ungeborene Menschen nicht getötet. Es ist also, wie man es auch dreht, mehrdimensional und ebenso zwiespältig.

      Die eine Meinung könnte sein, am Schwangerschaftsanfang sei der werdende Mensch nur ein Zellhäuflein und habe kein Menschsein. Die andere christliche ist jene, wenn man dies auf sich selbst anwendet, dass ich nie geboren worden wäre, hätte man mich abgetrieben. Ob ich dann wirklich nie gelebt hätte, ist eine philosophisch-theologische-biologische Frage und damit verknüpft ob es die unsterbliche Seele, (biblisch den geglaubten himmlischen Körper – allerdings Auferstandener) gibt. Denn eigentlich können Menschen, die es nie gab, auch nicht leiden. Jedenfalls halte ich die 10 Gebote, von einem Gott in die Welt gesetzt der ein unendliches Universum nur mit der Macht der Liebe regiert, für viel klüger als mich. Denn Gott verbietet zu töten. Aber wenn wir sogar unsere Feinde lieben sollen, dann dürfen wir die an der Abtreibung Beteiligten nicht die Pest an den Hals wünschen. Das Werbeverbot gegen Abtreibung ist zuletzt auch Opfer von Zwiespältigkeit. Denn keiner darf nur den Mund aufmachen und als Arzt auf die Adresse einer Abtreibungsmöglichkeiten hinweisen. Letztlich glaube ich, dass jede/r für das verantwortlich ist, was er real tun wird.

    • Zwiespältigkeit

      Leider muss ich da Chey, obwohl ich Abtreibungsgeber bin, vollkommen recht geben. Dass morgen niemand mehr abtreibt, wäre großes Lügen-märchen. Aber niemand kann wollen, dass Menschen in Notlagen zum/zur Kurfuscherin gehen. Wie dies in vielen katholisch geprägten Staaten ist, oder zumindest war. Auch da begegnet mir Zwiespältigkeit. Ein wenig erklärt dieser Sachverhalt auch, dass Ethik Meinungsunterschiede besitzt.

  2. Ich denke, hier ist der Gesetzgeber gefragt, der das Krankenhäusern mit entsprechender Fachabteilung schlicht vorschreiben muss.

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