Das Bremer Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren die Abschiebung eines Somaliers verboten. Wenige Tage zuvor hinderten Bürger und Bürgerinnen die Polizei daran, das Kirchenasyl zu brechen.
Nach Angaben des Bremer Flüchtlingsrates wurde die Abschiebung des 25-Jährigen vorerst verboten. Das Gericht habe am Montag angeordnet, dass von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen Ayub I. abzusehen sei, teilte der Flüchtlingsrat mit. Somit dürfe er nicht abgeschoben werden, bevor das Gericht im Hauptverfahren endgültig entschieden habe. Er könne in dieser Zeit sogar das Kirchenasyl verlassen. Das Verwaltungsgericht war am Montagabend für eine Bestätigung nicht mehr zu erreichen.
„Tabubruch“
In der Nacht zum 3. Dezember hatten Polizeikräfte versucht, das Kirchenasyl im evangelischen Zion-Gemeindezentrum in Bremen aufzulösen. Rund hundert Menschen verhinderten jedoch die Abschiebung mit friedlichen Mitteln unter Glockengeläut (Jesus.de berichtete).
Thomas Lieberum ist Pastor der Gemeinde und bezeichnete den Vorfall als „Tabubruch“. Die Kirchengemeinde habe stets eng mit den Behörden kooperiert. Er wisse von keinem Fall in der Vergangenheit, in dem das Kirchenasyl in Bremen nicht akzeptiert worden sei. „Wir hoffen, dass die Behörden keinen weiteren Versuch unternehmen werden, das Asyl zu brechen. Wir werden aber in den kommenden Nächten weiter auf der Hut sein.“
Nach diesem Vorfall informierte das Bremer Migrationsamt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und schlug vor, die Überstellungsfrist nach dem Dublin-Verfahren zu verlängern, wie ein Sprecher der Innenbehörde bestätigte. Das Bamf habe die Frist am Freitag um ein Jahr bis zum 7. Dezember 2025 verlängert.
Mögliche Überstellung nach Finnland
Der Somalier befindet sich seit September im Kirchenasyl. Er sollte nach Finnland abgeschoben werden, weil er dort über die russische Grenze in die EU eingereist war. Nach Überzeugung des Flüchtlingsrates und des kirchlichen Vereins «Zuflucht» hat der Mann in Finnland keine Chance auf ein faires Verfahren und muss befürchten, weiter nach Russland abgeschoben zu werden. In der Nacht zum Samstag war die bisherige Überstellungsfrist nach dem Dublin-Verfahren ausgelaufen.
Am vergangenen Freitag war das Kirchenasyl auch Thema bei der Innenministerkonferenz der Länder im brandenburgischen Rheinsberg. Der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) plädierte anschließend gegenüber der WELT für „neue Verständigung“ mit den Kirchen. Wenn das BAMF nach einer erneuten Härtefallprüfung entscheide, dass eine asylsuchende Person das Land zu verlassen habe, müsse das Kirchenasyl beendet werden. Das Problem sei jedoch, dass dieser Teil der ursprünglichen Vereinbarung von den Kirchen nicht umgesetzt werde. Grote weiter: „Hier ist die Kirche auch ein stückweit aufgefordert, sich wieder auf die getroffenen Verabredungen zu fokussieren.“
Hallo!
Die Kirche hat ein eigenes Rechtssystem. Und wenn das Kirchenrecht die Abschiebung untersagt, kann der Staat nicht dieses nun mal nicht durchsetzen.
Gruß,
Peter
Einen jungen Mann aus Somalia nach Finnland abschieben zu wollen ist schlichtweg eine Sauerei.
So entwurzelt man Menschen kulturell und sprachlich vollkommen.
Bin echt wütend über derartig hirnlose Versuche.
Vermutlich spricht der Mann inzwischen etwas Deusch, aber kein Wort finnisch. Wie sollte der sich dort ein Leben aufbauen können?
Wenn schon abschieben, dann wäre Afrika, vielleicht sogar Somalia viel humaner.
Sollte er nicht in Somalia verfolgt werden, dann ist die HEIMAT einem weiteren kalten Land im Norden doch selbstständlich vor zu ziehen.
Ich staune immer wieder über diese Frechheit, mit der Asylanten in Länder abgeschoben werden, deren Sprache sie gar nicht sprechen.
Da ist doch das nicht zurecht kommen vorprogrammiert.
Ihm droht in Finnland eine Abschiebung nach Russland, da er über Russland eingereist ist.
Wenn man also deinen sarkastischen Text ernst nimmt, wäre das in der Tat ein Bleibegrund.
Ich hoffe, dass wenn dann eine endgültige Gerichtsentscheidung vorliegt, sie dann auch von allen Seiten anerkannt wird. Auch wenn man persönlich anderer Meinung ist.
Denn niemand sollte über dem Gesetz stehen.
Informelle Übereinstimmung zum Kirchenasyl sollte bleiben
Natürlich sollte niemand über den Gesetz stehen. Denn die informelle Übereinkunft mit der Behörde über das Kirchenasyl, war ja ursprünglich einvernehmlich und steht m.E. damit nicht über dem Gesetz. Über letzteres kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein, aber bitte nicht auf dem Rücken von Betroffenen austragen. Die Informelle Übereinstimmung zum Kirchenasyl sollte also bleiben. Weil sogar derzeit wohl bereits praktiziert wird, dass die gesetzlich gebotene Anrufung eines Gerichtes nicht mehr die Abschiebung hemmt, ist dagegen fast so etwas wie eine Verhöhnung der Gerichte. Es sei denn, man praktiziere es nicht. Wenn Anwälte mit dem Abschiebern um die Wette laufen und diese Menschen bei Nacht und Nebel wie Vieh in Busse getrieben werden, fühlt sich dies nicht mehr wirklich besonders menschlich an. Auch wenn Menschen in den Abschiebeflieger verfrachtet werden, die man gut habhaft machen kann, da sie nämlich gut integriert sind und deren Kinder schon gut deutsch sprechen und Abitur machen und die Eltern arbeiten, spricht hier lediglich für eine legalistische und auch sehr zielfremde Anwendung des Rechts. Im übrigen habe die Flüchtlinge unsere desolate Weltlage mit Kriegen und Verfolgungen nicht persönlich verursacht, aber sie müssen es hier ausbaden. Wer Heimat und Angehörige verlässt, macht dies nicht weil es hier Bürgergeld, mehr Menschlichkeit und ungewohnt Wohlstand gibt, sondern dies seitmindestens Jahrtausenden von einem normalen Überlebenswillen diktiiert. Menschen sind immer schon geflüchtet. Und die Fluchtgeschichte von Josef und Maria mit dem kleinen Jesus nach Ägypten beschreibt dies eindrücklich als Uralterfahrung, damaligen Despoten mit dem scharfen Schwert nicht in die Hände zu fallen. Auch wenn die Verfolgung des Herodes bzw. der Kindermord auch nicht historisch belegt werden kann, so haben es die Autoren der Bibeltexte für fast zwangsläufig angenommen.
Die Vereinbarung ist nicht informell. Sie ist sehr exakt formuliert Ich hatte sie hier auch schon verlinkt.
Sie sagt folgendes aus:
Wenn jemand im Kirchenasyl ist, prüft die Behörde den Fall noch einmal auf besondere Härten oder ob ein Fehler passiert ist.
Nach der Prüfung endet das Kirchenasyl.
Diesen 2. Punkt, der ebenfalls klar vereinbart wurde, bricht die Kirche hier.
All das hatte ich auch schon in der anderen Meldung geschrieben einschließlich der Anerkennungszahlen dieser Prüfung.
Die Innenminister haben nun wohl vereinbart, hier härter durchzugreifen, wenn Kirchen Recht brechen.
Dennoch ist es gut, wenn ein Gericht noch mal drauf schaut, denn jede staatliche Entscheidung insbesondere von solcher Tragweite muss überprüfbar sein.
Nur muss das dann auch die Kirche anerkennen. Sie kann sich nicht über das Recht stellen.
Ansonsten muss man irgendwann auch rechtlich gegen die Kirchenverantwortlichen vorgehen. Denn Rechtsbruch kann keine Demokratie dulden, sonst kommen schnell andere Organisationen odr Personen, die das gleiche Recht für sich einfordern.
Informell bedeutet nach meiner Deutung dieses Wortes, dass neben dem gültigen Gesetzestext auch nochmals eine Prüfung des Sachverhaltes stattfinden kann, wenn hierzu Anlass besteht. Diese Prüfung aufgrnd eines Kirchenasyl steht ja nicht im Gesetz. Das Bremer Verwaltungsgericht hatte danach im Eilverfahren die Abschiebung eines Somaliers verboten. Also deinen Widerspruch habe ich nicht verstanden. Also was soll die Kirche jetzt tun? Klüger macht mich dein Kommentar nicht. Es geschieht ja kein Rechtsbruch, es sei denn man betrachte das Kirchenasyl als Rechtsbruch, wenn dieses Asyl doch der Regelung mit der Behörde berücksichtigt. Offensichtlich sprechen wir zwei unterschiedliche Sprachen.
Die Kirche hätte -gemäß der Vereinbarung mit dem Staat- nach der erneuten Überprüfung, die ja erfolgt ist, das Kirchenasyl beenden müssen.
Ferner gehören Dublinfälle eigentlich nicht ins Kirchenasyl, sind es aber zu über 90 %.
Den Kirchen geht es nicht um diese erneute Überprüfung sondern um Tricksen, um die 6-Monatsfrist zu überschreiten. Das kann der Staat nicht auf Dauer dulden. Da hat der Hamburger Innensenator recht.
Antwort an Chey am 13. Dezember
Zitat: Nach Angaben des Bremer Flüchtlingsrates wurde die Abschiebung des 25-Jährigen vorerst verboten. Das Gericht habe am Montag angeordnet, dass von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen Ayub I. abzusehen sei, teilte der Flüchtlingsrat mit. Somit dürfe er nicht abgeschoben werden, bevor das Gericht im Hauptverfahren endgültig entschieden habe. Er könne in dieser Zeit sogar das Kirchenasyl verlassen. Das Verwaltungsgericht war am Montagabend für eine Bestätigung nicht mehr zu erreichen. (Zitatende). Das Tricksen mit der 6.Monatsfrist halte ich für wenn möglicherweise unschön (aber nicht justiziabel) insbesondere deshalb, weil nach neuester Verschärfung sogar ordnungsgemäß durch Anwälte für Gericht eingelegte Rechtsmittel nicht mehr die Frist einer Vollstreckung verhindern. Damit wird das unwürdige und unmenschliche Rennen zwischen Hase und Igel eingeleitet und der Flüchtling soll den Hasen abgeben. Aber man erlaube dann doch bitte dem Hasen das eingelegte Rechtsmittel oder den Rechtsmittelverzug. Wo kommen wir hin, wenn Rechtsmittel nicht mehr rechtens sind und Menschen an der Grenze zur EU einfach zurück geschickt werden, sowohl das rückbeschickte Land sich hier ebenso stur stellt wie die andere Seite. Eine Zurückweisung widerspricht den Menschenrechten, weil hier Menschen zwischen widerstreitendem Willen der Staaten aufgerieben werden sollen (oder es werden). Jeder es wissen könnte ist informiert, daß die Dublin-Regel nicht mehr gilt, weil die angrenzenden Länder die oft durchgewinkunenen Flüchtlinge nicht mehr wollen. Schöne neue Tatsache, die uns leider die CDU hier kredenzt und so erwartet, daß der/die Bürgerin dies sehr zustimmend zu Kenntnis nimmt, weil die Flüchtlinge ja unseren armen Wohlstand mindern könnten. Gleichsam seltsam ist es, einen Somalier nach Finnland abzuschieben und von da würde er dann nach Russland verabschiedet. Offensichtlich gibt es viele Gesetze mit Löchern und Lücken. Natürlich sind weder Adam und Eva noch Kain oder Abel Personen der Geschichte, aber diese Geschichte ist symbolhaft umso wahrer. Weil nach der Sesshaftwerdung der Menschen Kain oftmals seinen Abel nicht nur überlistete oder bestehlen wollte, sondern ihn auch erschlug. Wenn solches dann irgendwann die Kriege aus der Taufe hob und Menschen deshalb flüchten, die den Krieg nicht erfunden haben, deutet deutlich an: Hier schließt sich der Kreis. Deswegen bin ich – aus prinzipiellen Gründen – grundsätzlich gegen jede Abschiebung. Im übrigen sind die Zahlen wahrer Abschiebungen so gering, dass die gegenüber den Bleibenden kaum in Lot kommen. Und fast immer kommen die Menschen aus bürgerkriegsähnlichen Zuständen oder aus Krieg und persönliche Verfolgung pur.