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Kirchenasyl: „Schutzräume achten“

Die Landessynode der Nordkirche wirbt für eine Achtung des Kirchenasyls. Außerdem sollen sich alle Kirchengemeinden mit dem Thema auseinandersetzen.

Mit großer Mehrheit hat die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ein gemeinsames Votum beschlossen, das Instrument Kirchenasyl zu stärken. Darin appelliert sie an die politisch Verantwortlichen, kirchliche Schutzräume „zu achten“. Ausdrücklich dankt sie allen Kirchengemeinden,“die sich auch unter steigendem Druck für die Wahrung von Menschenrechten einsetzen und in besonderen Härtefällen Geflüchteten Schutz gewähren.“

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Außerdem bittet die Synode die Kirchenleitung, der Landes- und Bundespolitik gegenüber „offensiv die synodale Haltung zu vertreten, wonach die steigende Zahl von Kirchenasylen unmittelbare Folge der dramatischen Notlagen vieler Geflüchteter und der vielfachen Rechtsbrüche in vielen Staaten an den EU-Außengrenzen ist.“ Das Votum ruft zudem alle Kirchenkreise und Gemeinden dazu auf, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

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1 Kommentar

  1. Gegen immer stärkeren Druck für Menschenrechte einsetzen

    Mit großer Mehrheit hat die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ein gemeinsames Votum beschlossen, das Instrument Kirchenasyl zu stärken. Darin appelliert sie an die politisch Verantwortlichen, kirchliche Schutzräume „zu achten“. Ausdrücklich dankt sie allen Kirchengemeinden,“ die sich auch unter steigendem Druck für die Wahrung von Menschenrechten einsetzen und in besonderen Härtefällen Geflüchteten Schutz gewähren.“ Dem kann ich nur in vollster Überzeugung zustimmen. Die Geschichte auch von Jesus ist von Verfolgung gekennzeichnet. Maria und Josef mussten in Ägypten um Asyl bitten – könnte man vereinfacht übersetzen – „um zu verhindern, mit dem Sohn Jesus, Herodes zum Opfer zu fallen“! Jesus wurde verfolgt, weil seine Botschaft der Liebe unter den Menschen – und vor allem der Liebe Gottes – nicht in die politische Landschaft des Römischen Weltreiches passte. Und nicht nur im Römischen Weltreich unerwünscht: Denn Gottes Liebe ist gewissermaßen „antizyklisch“, also gegen den Strom gerichtet unseres Denkens und Empfindens: Nicht nur die normale Menschen, sondern auch die Feinde zu lieben, sogar noch die andere Wange hinzuhalten, oder dem Dieb nicht nur das Geld zu lassen sondern dazu noch den Rock zu schenken. Natürlich ist dies auch sinnbildlich gemeint: „Also glotzen und nicht kleckern“. Taten sind wichtig, die aus guten Motiven erwachsen sind.

    Wenn Gott so denkt und auch handelt, nämlich seine Liebe dadurch zu zeigen dass er selbst Mensch wird und sich opfert, dann müssen wir auch Verständnis haben für die Not Flüchtender: Die in Europa kaum irgendwo ein Staat gerne gerne aufnimmt, die man durchwinkt und die dann zu uns kommen, oft traumatisiert und seelisch verletzt. Der Rechtsruck in den europäischen Demokratien tut sein übriges, um auch unsere Gene der Jesusnachfolger zu aktivieren. Kirchenasyl besteht aus dem Einverständnis zwischen unserem Staat und den Kirchen, zweifelhafte und/oder sogar absolut unmenschlich anmutende Entscheidungen nochmals zu überprüfen und die Betroffenen in Räumen der Kirchen Asyl zu gewähren. Es sollte daher niemand abgeschoben werden, dem im Herkunftsland eine Haftstrafe, oft Folter oder gar der Tod droht. Dazu gehört m.E. allerdings ebenfalls unbedingt, dass rechtliche Möglichkeiten nicht eingeschränkt werden dürfen. Oder gar das Einlegen eines Rechtsmittel nicht dazu führt, eine schnelle Abschiebung durchführbar zu machen. Wenn mit der Klage vor Gericht, einen Aufschub zu erlangen, und der Geschwindigkeit der verhaftenden Polizei – da ein Wettlauf zwischen Hase und Igel eingeleitet wird – dann hat die Menschlichkeit und Christlichkeit verloren. Vor allem auch, wenn einige Meter vor Deutschland Menschen schon aussortiert werden sollten, für die der Flüchtlingsstatus nicht gelten darf, weil dort unser Grundgesetz nicht anwendbar ist. Oder wenn die Menschenrechte aus der Perspektive von Ruanda dazu dienen, Menschen dorthin zu verfrachten, um über ihren Status zu entscheiden. Die Idee alleine beinhaltet bereits möglicherweise unbewusste Bösartigkeit. Abgesehen davon, dass solche Regulierungen auch heute gegenüber in Deutschland geltenden Gesetzen überhaupt nicht möglich sind.

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