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Organspende: Moraltheologe Schockenhoff befürwortet „Erklärungspflicht“

Der Vizevorsitzende des Deutschen Ethikrates, Eberhard Schockenhoff, spricht sich für eine verbindlichere Regelung der Organspende aus, als sie vom Bundestag geplant ist.

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"Ich hätte mir durchaus eine weitergehende Lösung vorstellen können", sagte der katholische Moraltheologe in einem Interview mit der Wochenzeitung "Das Parlament», «nämlich eine Pflicht, sich zu erklären".

 Danach müssten Versicherte "ihre Haltung zur Organspende dokumentieren, etwa wenn sie eine neue Krankenkassenkarte beantragen", erläuterte Schockenhoff. Natürlich müsse sichergestellt werden, dass niemandem aus einem Nein zur Organspende "Nachteile für die eigene Gesundheitsversorgung entstehen".

 Gleichwohl halte er die von den Bundestags-Fraktionen geplante «Entscheidungslösung» für einen "sehr guten Kompromiss", fügte Schockenhoff hinzu. Der Entwurf der Fraktionen sieht vor, dass jeder Versicherte ab dem 16. Lebensjahr von seinen Krankenkassen Informationen zur Organspende zugeschickt bekommt und zu einer freiwilligen Erklärung aufgefordert wird. Zudem sollen Behörden bei der Ausweisausgabe Aufklärungsmaterial weiterreichen.

(Quelle: epd)

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