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PID: Bundestag stimmt für begrenzte Zulassung

Gentests an Embryonen sind in Deutschland künftig möglich. Der Bundestag folgte am Donnerstag in Berlin nach fast vierstündiger Debatte mit einer deutlichen Mehrheit von 326 Stimmen dem Gesetzesantrag der Befürworter der Präimplantationsdiagnostik (PID) um die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP).

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Danach bleibt die PID an künstlich erzeugten Embryonen zwar grundsätzlich verboten, kann aber unter Auflagen angewendet werden.

 Für ein komplettes PID-Verbot, für das sich unter anderem Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) eingesetzt hatte, stimmten 228 Abgeordnete. Ein Kompromissantrag, der die PID nur bei einer hohen Wahrscheinlichkeit von Tot- und Fehlgeburten und der Geburt nicht überlebensfähiger Kinder zulassen wollte, erhielt nur 58 Stimmen. Wie bei ethischen Themen üblich, waren die Abgeordneten nicht an den Fraktionszwang gebunden.

 Der Abstimmung war eine ernsthafte und teils emotionale Debatte vorangegangen. Es gehe um die Frage, ob jede Form von Leben zugelassen werde oder «mit Blick in die Petri-Schale unterschieden wird», sagte die stellvertretende Bundestagspräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne), die auch Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist und ein Verbot unterstützt hatte.

 Die PID-Befürworterin Flach rückte die Nöte von erblich belasteten Paaren in den Mittelpunkt. Männern und Frauen, die mit einem schwer kranken Kind, einer Tot- oder Fehlgeburt rechnen müssten, werde mit der PID die Entscheidung für ein Kind erleichtert.

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 Der stellvertretende Bundestagspräsident Thierse sagte, er lehne die PID ab, weil sie «die Selektion, eine Qualitätsüberprüfung des Lebens» bedeute. Auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) warnte vor einer Zulassung der PID, die «brutale Konsequenzen» haben könnte. Mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginne der Prozess des Lebens.

 Diese Einstellung sei eine religiöse und zu respektieren, könne aber nicht Grundlage eines Gesetzes sein, hielt der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach dagegen. Anderenfalls müsse man auch die Spirale oder die künstliche Befruchtung verbieten: «Ohne Einnistung ist der Embryo nicht lebensfähig.» Wenn die PID es möglich mache, die Zahl der Spätabtreibungen zu reduzieren, sei dies zu unterstützen, ergänzte er.

 Der SPD-Abgeordnete René Röspel warb für seinen Entwurf, den er als Kompromiss zwischen beiden Positionen sah. «Wir akzeptieren die Tatsache, dass in einem Embryo die Entscheidung bereits getroffen ist, dass er nicht leben kann», sagte Röspel. Wenn das Leben des Embryos aufgrund einer vorhersehbaren schweren Krankheit nicht mehr geschützt werden könne, sei eine PID zulässig, um der Frau eine Fehl- oder Totgeburt nicht zumuten zu müssen.

 Ilja Seifert von der Linksfraktion fragte hingegen, wie bei einer Zulassung der PID künftig zu verhindern sei, dass «aus einem Kinderwunsch bald auch Wunschkinder mit speziell geplanten Eigenschaften werden». SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles erinnerte daran, dass es allein der Staat sei, der das ungeborene Leben schützen könne und appellierte an die Abgeordneten, ihre Verantwortung ernst zu nehmen.

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 Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) warb hingegen dafür, den Paaren, die sich wegen schwerer erblicher Krankheiten für eine künstliche Befruchtung entscheiden, auch die Entscheidung über eine PID zu überlassen. Auf den Eltern allein laste die Verantwortung für ihre Entscheidung vor Gott, dem ungeborenen Leben und vor den eigenen Kindern. «Das Totalverbot geht von einem bevormundeten Menschen aus, wir gehen von einem mündigen Menschen aus», sagte von der Leyen.

 Bei der Präimplantationsdiagnostik werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf Erbkrankheiten gentechnisch untersucht. Mit dem Verfahren, das eine Selektion der Embryonen ermöglicht, soll die Weitergabe genetischer Erbkrankheiten verhindert werden. Eine Neuregelung stand an, weil der Bundesgerichtshof im Juli 2010 das bisherige Verbot gekippt hatte.

 Kirchenvertreter kritisieren den Bundestagsbeschluss. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, sagte in Düsseldorf, er halte die Freigabe der PID für «zu weit gehend». Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, nannte den vom Bundestag eingeschlagenen Weg «falsch und gefährlich».

(Quelle: epd)

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