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Hilfswerk: Merz soll Religionsfreiheit bei Indien-Reise ansprechen

Bundeskanzler Friedrich Merz ist zurzeit auf Staatsbesuch in Indien. Das christliche Hilfswerk missio fordert ihn auf, die Diskriminierung von Christen anzusprechen.

Das katholische Hilfswerk missio Aachen hat Bundeskanzler Friedrich Merz aufgefordert, sich während seiner Indienreise (11. bis 13. Januar) bei den Gesprächen mit Premierminister Narendra Modi für einen stärkeren Schutz von Christen, Muslimen und anderen Minderheiten im Land einzusetzen. Diese litten seit Jahren unter hindunationalistischer Diskriminierung und Gewalt. „Religionsfreiheit ist ein unveräußerliches Menschenrecht und muss in strategischen Partnerschaften als solches klar benannt werden“, sagt Pfarrer Dirk Bingener, Präsident von missio Aachen. „Wenn Deutschland enge politische und wirtschaftliche Beziehungen mit Indien pflegt, darf dabei das Thema Menschenrechte nicht vernachlässigt werden“.

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Laut Bundespresseamt trifft Bundeskanzler Merz mit einer Wirtschaftsdelegation den indischen Premierminister Modi in Ahmedabad, der Hauptstadt des indischen Bundesstaats Gujarat. Modi war von 2001 bis 2014 Ministerpräsident von Gujarat. Dort kam es wiederholt zu Gewalt gegen religiöse Minderheiten. missio Aachen hofft, dass Bundeskanzler Merz auch die restriktive Visavergabepraxis Indiens gegenüber kirchlichen Organisationen und Medien aus Deutschland anspricht. „Es wird für uns immer schwieriger, Visa zu erhalten, um unsere kirchlichen Partner in Indien zu besuchen“, so Pfarrer Bingener. „Solche Schikanen erschweren die Zusammenarbeit zwischen den Hilfswerken und der Kirche in Indien erheblich.“

In diesem Zusammenhang verweist missio Aachen auch auf den Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) vom vergangenen November, der einen stärkeren deutschen Einsatz für Religionsfreiheit in Indien fordert. Darin ruft das ZdK die Bundesregierung auf, „sich für ein Ende von Gewalt, Diskriminierung und Einschüchterung“ religiöser Minderheiten in Indien einzusetzen.

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Quellemissio

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2 Kommentare

  1. Juristisch schwierig, sicher. Aber Nächstenliebe war noch nie genehmigungspflichtig. Wenn Menschen wegen ihres Glaubens verfolgt werden, sollte man Haltung zeigen – nicht erst, wenn der letzte Fußnotenstreit geklärt ist.

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