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SPD: Nicht am Status der Kirchen rütteln

Die SPD hat sich für den Erhalt des derzeitigen Status der Kirchen und des Staatskirchenrechts ausgesprochen.

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 Der in Deutschland gefundene Ausgleich zwischen Staat und Religion sei mehr wert als nur ein europäischer Sonderweg, sagte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, am Freitag in Berlin bei einer SPD-Tagung zum Thema Balance von Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften.

 Steinmeier sprach mit Blick auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA von der «destruktiven Kraft der Religion, mit der wir noch lange zu tun haben werden». Ein Ausgleich zwischen Staat und Religionen sei nur mit einer institutionellen Trennung und religiösen Neutralität des Staates möglich, führte Steinmeier aus. Keine Seite dürfe ihre Ansprüche absolut setzen. Eine Selbstreflexion der Religion sei Voraussetzung für ein zivilisiertes Verhältnis zum Staat.

 Auch der Arbeitskreis Christinnen und Christen in der SPD hob die Bedeutung des Staatskirchenrechts hervor, wonach der Staat religiös neutral ist und zugleich Kirchen und Religionsgemeinschaften aktiv fördert. Eine staatliche Anerkennung muslimischer Gemeinschaften dürfe nicht zu einer Schwächung der Kirchen führen. Stattdessen müsse das Staatskirchenrecht weiterentwickelt werden, empfahlen die Sprecher des Kreises, darunter die Bundestagsabgeordneten Kerstin Griese und Wolfgang Thierse. Dazu gehöre etwa ein bekenntnisorientierter muslimischer Religionsunterricht.

 Der ehemalige Bundesminister und langjährige Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, Jürgen Schmude, betonte ebenfalls, dass es für korrigierende Eingriffe am Staatskirchenrecht keiner massiven Schwächung der Kirchen bedürfe. Nur starke Kirchen könnten sich offensiv in Politik und Gesellschaft einmischen.

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 Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, sagte, für die Kirchen sei der Körperschaftsstatus als «beste Form der Gestaltung der Beziehung zum Staat» gewählt worden. Für den Islam, der keine verfasste Kirche kenne, sei diese Form nicht passend. Das bedeute aber nicht, dass der Körperschaftsstatus der Kirchen infrage gestellt werden müsse.

 Das Staatskirchenrecht regelt in Deutschland das Verhältnis von Kirchen und Religionsgemeinschaften zum Staat. Mit einer Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind eine Reihe von Rechten verbunden, etwa zur Erhebung von Steuern von den Mitgliedern und zur Mitwirkung am konfessionsgebundenen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Diesen Status haben in Deutschland die beiden großen Kirchen, die griechisch-orthodoxe Metropolie, der Zentralrat der Juden und in einigen Bundesländern die Zeugen Jehovas. Die Anerkennung läuft über die Länder. Seit Jahren wird debattiert, ob auch Muslime diesen Status erreichen könnten.

(Quelle: epd)

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