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Türkei: Kloster unterliegt bei Rechtsstreit

Der Oberste Gerichtshof der Türkei hat Ländereien des christlichen Klosters "Mor Gabriel" in Südostanatolien dem türkischen Staat zugesprochen. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag sieht darin ein "Sinnbild für die Verdrängung des Christentums".

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Wie der Stiftungsvorsitzende des Klosters, Kuryakos Ergün am Donnerstag mitteilte, entschieden die Richter in Ankara in dem bereits seit Jahren andauernden Rechtsstreit um die Länderreien nun zugunsten des türkischen Schatzamtes. Details seien noch unklar, das Kloster warte auf den offiziellen Bescheid, meldet die Katholische Nachrichtenagentur (KNA).

Das Kloster "Mor Gabriel" war bereits im vierten Jahrhundert gegründet worden. Mit der Klage hatte das türkische Schatzamt seinen angeblichen Anspruch auf einige Felder in der Umgebung des Klosters durchsetzen wollen. Die Klage wurde im Juni 2009 von einem Gericht in der südosttürkischen Stadt Midyat zurückgewiesen und ging daraufhin an das Berufungsgericht in Ankara.

"Verdrängung des Christentums aus der Türkei"

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag äußerte sich am Freitag besorgt über das Urteil. Ute Granold, Sprecherin des Stephanuskreises für Religionsfreiheit, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als einen "schweren Schlag für das Kloster". Immer wieder habe sich das Kloster gegen Versuche wehren müssen, seinen Grundbesitz zu enteignen. Es sei zu befürchten, "dass es sich bei dem nun gesprochenen Urteil um den Beginn einer Entwicklung handelt, die das Kloster in seiner Existenz bedroht", so Granold.

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Granold wies darauf hin, dass auch der aktuelle Fortschrittsbericht der EU-Kommission auf "eklatante Mängel im Bereich der Religionsfreiheit" hingewiesen hat. Die Existenz der christlichen Gemeinschaft in der Türkei sei zum Beispiel auch dadurch bedroht, dass es nicht erlaubt sei, "ihren Nachwuchs an Geistlichen auszubilden und auch Unterricht in der Sprache der Minderheiten zu erteilen".

Die Sprecherin der Unionsfraktion für Menschenrechte, Erika Steinbach, sieht die Situation des Klosters als "geradezu symbolisch für die schwierige Lage der Christen in der Türkei". Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, so bedeute es einen "schweren Rückschlag für die Christen in der Türkei und lässt für die Zukunft wenig Gutes erwarten". Steinbach weiter in einer Pressemeldung: "Sinnbildhaft steht der Entzug von Grund und Boden des Klosters ‚Mor Gabriel‘ für die Verdrängung des Christentums in der Türkei."

Die Streitigkeiten zwischen dem Kloster, seinen Nachbardörfern und türkischen Behörden um seine Grundstücksgrenzen begann vor drei Jahren im Zuge von Landvermessungsarbeiten zur Erstellung von Grundbüchern nach den Vorgaben der Europäischen Union. In einigen Verfahren wurde für, in anderen gegen das Kloster entschieden.

(Quelle: Christliches Medienmagazin Pro)

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