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Ungleichbehandlung verhindern: Kommission empfiehlt zwei gesetzliche Feiertage für Muslime

Eine Expertenkommission zum Thema «Zukunft der Arbeit» empfiehlt die Einführung von zwei gesetzlichen Feiertagen für Angehörige nicht-christlicher Religionen wie Muslime oder Juden.

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Das Feiertagsrecht wirke sich zunehmend als «Ungleichbehandlung von Religionen» aus, heißt es in einem Bericht für die Robert-Bosch-Stiftung, wie die Wochenzeitung «Die Zeit» berichtet. Die Experten, darunter auch der Chef der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Michael Vassiliadis, fordern den Gesetzgeber auf, die Feiertagsregelungen zu überprüfen.

Der Kommissionsbericht, der auch eine Ausweitung der Lebensarbeitszeit um zwei Jahre sowie bessere Chancen für Frauen am Arbeitsmarkt fordert, wird in der nächsten Woche Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) übergeben. In den Staatsverträgen mit Islamverbänden hatten die Stadtstaaten Hamburg und Bremen im vergangenen Jahr geregelt, dass einige islamische und alevitische Feiertage (Ramadan, Opferfest und Schura) wie kirchliche behandelt werden.

Muslimische Arbeitnehmer haben an diesen Feiertagen ein Anspruch auf einen freien Tag, müssen diesen aber nacharbeiten oder Urlaub nehmen. Auch Schüler können sich an diesen drei Feiertagen beurlauben lassen. Die islamischen Feiertage sind damit kirchlichen Feiertagen wie etwa dem Buß- und Bettag gleichgestellt.

(Quelle: epd)

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