Der Druck aus Rom wächst: Der Vatikan drängt die Deutsche Bischofskonferenz, bei Kirchenaustritten nicht mehr automatisch die Exkommunikation auszusprechen, wie es bislang in Deutschland üblich ist.
Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller bestätigte laut der Rheinischen Post dem Südwestrundfunk (SWR) auf Anfrage, dass gemäß dem Kirchenrecht bei jedem Austritt überprüft werden müsse, ob eine Abkehr vom Glauben vorliege. Sei dies nicht der Fall, dann könnten die Gläubigen trotz des Austritts weiter kirchliche Leistungen in Anspruch nehmen, obwohl sie keine Kirchensteuer mehr zahlten. Bereits im vergangenen August hatte der "Päpstliche Rat für die Gesetzestexte" in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass die in Deutschland geltende Koppelung von Kirchensteuer und Kirchenmitgliedschaft unzulässig sei.
Nach SWR-Recherchen hat ein Katholik im baden-württembergischen Sigmaringen eine Ausnahmeregelung erreicht. Eine Grundsatzentscheidung der zuständigen Erzdiözese Freiburg steht aber noch aus.
Sollte das System in Deutschland dem Weltkirchenrecht angepasst werden, erwartet Kirchenrechtler Schüller dramatische Konsequenzen. Wenn man zwar aus der Kirche austreten, aber weiter kirchliche Dienste in Anspruch nehmen könne, "bricht das System auseinander", erklärte er gegenüber der Badischen Zeitung.