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Vatikan: Glaubenskongregation verschärft Regeln für Umgang mit sexuellem Missbrauch

Der Vatikan hat die Regeln für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche verschärft.

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 Das am Donnerstag veröffentlichte Dokument der Glaubenskongregation sieht insbesondere eine Beschleunigung der kirchenrechtlichen Verfahren vor. Die Beauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann (SPD), sprach sich unterdessen für den völligen Wegfall der Verjährung bei Kindesmissbrauch aus.

 Sie habe diese Forderung wiederholt von Betroffenen gehört und nehme sie sehr ernst, sagte Bergmann der «Ostsee-Zeitung» (Freitagsausgabe). Den Betroffenen sei bewusst, dass die Taten nach langer Zeit kaum noch nachweisbar seien. Sie wollten aber selbst entscheiden, ob sie den Rechtsweg gehen möchten oder nicht. Als unerträglich werde es von Missbrauchsopfern empfunden, «dass sie ein Leben lang leiden müssen, während die Täter ungestraft davon kommen».

 Bei der Ende April geschaffenen Anlaufstelle für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs sind nach Angaben von Bergmann inzwischen 1.500 Fälle gemeldet worden. Darunter hätten sich rund 800 Anrufe sowie 700 Briefe und E-Mails befunden. Etwa die Hälfte der Fälle stamme aus Einrichtungen der katholischen Kirche.

 Nach den verschärften Regeln des Vatikan besteht künftig die Möglichkeit, Beschuldigte per «außergerichtlichem Dekret» zu verurteilen. Die von Papst Benedikt XVI. bereits am 21. Mai gebilligten Normen sehen zudem eine Anhebung der Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen von zehn auf zwanzig Jahre von der Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers an vor. Viele Fälle wurden in der Vergangenheit erst nach Ablauf von mehr als zehn Jahren bekannt, da Opfer aus Scham die Übergriffe weder bei zivilen noch bei kirchlichen Behörden anzeigten.

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 Die Glaubenskongregation kann ferner dem Papst besonders schwerwiegende Fälle unabhängig von kirchenrechtlichen Verfahren vorlegen, so dass dieser die Betroffenen in den Laienstand zurückversetzen kann. Kirchenrechtliche Verfahren sollen zusätzlich durch den bislang nicht vorgesehenen Einsatz von Laien beschleunigt werden.

 Die Reform stellt auch Missbrauch an geistig behinderten Menschen mit Übergriffen auf Minderjährige gleich. Damit gelten künftig auch sexuelle Übergriffe insbesondere gegenüber Heim- und Krankenhausinsassen, die aufgrund ihrer geistigen Verfassung keine eigenständigen Entscheidungen fällen können, als schwerwiegende Vergehen. Das kanonische Recht stellt zudem «Erwerb, Besitz und Verbreitung» kinderpornographischen Materials unter Strafe.

 Die überarbeiteten Regelungen sollen nach Angaben von Vatikansprecher Federico Lombardi dazu beitragen, den Kampf gegen sexuelle Übergriffe von Priestern und Kirchenmitarbeitern wirksamer zu bekämpfen. Die Zusammenarbeit der katholischen Kirche mit den zivilen Behörden bei Missbrauchsfällen bleibt laut Lombardi nach wie vor den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen.

 Die katholische Deutsche Bischofskonferenz begrüßte die neuen Vatikan-Regeln. Die Kongregation für die Glaubenslehre gebe damit «ein klares Signal für die rückhaltlose Aufklärung und Ahndung solcher Untaten», sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch. Das neue Dokument stelle ein «eindeutiges Zeugnis zugunsten der Opfer von Verfehlungen und Verbrechen im kirchlichen Raum dar», erklärte Zollitsch: «Gerade dafür bin ich der Kongregation dankbar.»

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 In Luxemburg hat die katholische Kirche nach nur drei Monaten am Donnerstag ihre Telefon-Hotline für die Opfer sexuellen Missbrauchs geschlossen. In den letzten Wochen seien kaum noch Anrufe eingegangen, sagte Bistumssprecher Théo Péporté dem epd: «Wir gehen davon aus, dass alle, die anrufen wollten, es auch getan haben». Insgesamt hätten sich 91 Opfer und Zeugen gemeldet, fast alle Fälle lägen Jahrzehnte zurück.

(Quelle: epd)

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