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EKD: Keine pauschalen Entschädigungen für Missbrauchsopfer

Die 20 Landeskirchen der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben sich auf gemeinsame Rahmenbedingungen für materielle Leistungen für Missbrauchsopfer geeinigt. „Es bleibt bei der individuellen Aufarbeitung“, sagte die Sprecherin des Beauftragtenrats der EKD, Kirsten Fehrs, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Individuelle Aufarbeitung bedeutet, dass nicht wie in der katholischen Kirche ein fester Rahmen für finanzielle Leistungen festgelegt wird, sondern dass bei jedem Betroffenen geschaut wird, welche Hilfe er benötigt. „Jedes Modell, das der pauschalen und der individuellen Leistung, hat seine Vor- und Nachteile“, sagte die Hamburger Bischöfin.

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In diesem Rahmen würden materielle Leistungen gemeinsam mit den Betroffenen festgelegt, erläuterte sie. So sei es in vielen Landeskirchen bisher geschehen. Es gebe unter den Landeskirchen jedoch eine erhebliche Bandbreite, was die Höhe der Anerkennungsleistungen angeht, die seit 2010 gezahlt wurden. Es werde für die materiellen Leistungen lediglich eine Plausibilitätsprüfung geben, sagte Fehrs. Dafür brauche es unabhängig arbeitende Kommissionen. Man habe sich aber mit bereits existierenden Kommissionen über mögliche Summen finanzieller Hilfeleistungen für Betroffene ausgetauscht, die sich an gesetzlichen Schmerzensgeldbemessungen orientieren. „Wir müssen diesen Teil der Aufarbeitung jetzt in den Landeskirchen synchronisieren“, sagte Fehrs. Bis zur kommenden Synode im November wolle man da eine Einigung vorlegen.

„Wir möchten nicht, dass Menschen in eine Beweislast kommen. Entschädigung würde bedeuten, dass Betroffene ihr Leid beweisen müssten“, sagte Fehrs. Das sei nicht nur belastend für Betroffene, sondern auch in vielen Fällen schwer nachvollziehbar, weil es ein Charakteristikum des erlittenen Traumas sei, dass man Tathergänge, die oft lange zurückliegen, nicht mehr detailliert beschreiben könne.

Quelleepd

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